Ausnutzung aller kommunalen Handlungsmöglichkeiten, um die Rodung des Enkheimer/Fechenheimer Waldes für den Ausbau der A 66 zu stoppen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Magistrat alle rechtlichen Mittel ausschöpft, um die anstehende Rodung des Enkheimer/Fechenheimer Waldes für den Ausbau der A66 zu verhindern. Die Rodung von Teilen des Grüngürtels ist abzuwenden.
Begründung
Laut Klimaplanatlas gehören die östlichen Stadtteile des OBR 11 zu den wärmsten Gebieten der Stadt Frankfurt, bedingt durch starke Versiegelung der Industrie- und Gewerbeflächen sowie der Verkehrswege. Ein dringender Ausgleich an Kühlung und Frischluftzufuhr ist erforderlich. Der Enkheimer/Fechenheimer Wald ist ein Ausgleich, er trägt positiv zum Stadtklima bei und dient zudem den Bürgern als Naherholungsgebiet. Es gibt im Ortsbezirk 11 sehr engagierte Bürgerinitiativen, die sich seit Jahren dafür einsetzen, die betroffenen Stadtteile für die Anwohner lebenswert zu gestalten. Darum sollte die Stadtregierung alle Mittel prüfen und ausschöpfen, dieses Gebiet nicht weiter zu belasten und eine zeitgemäße sowie nachhaltige Verkehrsplanung durchzusetzen und im Land und Bund zu vertreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 120/11Ausnutzung aller kommunalen Handlungsmöglichkeiten, um die Rodung des Enkheimer/Fechenheimer Waldes für den Ausbau der A 66 zu stoppenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021OAOA 84Ausnutzung aller kommunalen Handlungsmöglichkeiten, um die Rodung des Enkheimer/Fechenheimer Waldes für den Ausbau der A 66 zu stoppenAnregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 641Ausnutzung aller kommunalen Handlungsmöglichkeiten, um die Rodung des Enkheimer/Fechenheimer Waldes für den Ausbau der A 66 zu stoppenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 SPD (= Enthaltung) und Abwesenheit 1 GRÜNE