Bürgeramt in Fechenheim erhalten
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Anliegen des Magistrats die Bürgerämter neu zu organisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten. Unter Beteiligung des Ortsbeirats 11 sollte dieser Prozess folgende Zielsetzungen verfolgen:
- Das Bürgeramt sollte zentral gelegen sein und mit dem ÖPNV erreichbar.
- Die Räumlichkeiten müssen barrierefrei erreichbar sein und über ausreichende Flächen, auch für Wartebereiche, verfügen.
- Die personelle Ausstattung muss ausreichende Öffnungszeiten, auch für Berufstätige, ermöglichen.
- Die technische Ausstattung muss ermöglichen, dass alle Anliegen, auch im Bereich der Personalausweis- und Passbeantragung, bearbeitet werden können.
- Es ist zu prüfen ob Synergieeffekte durch die Zusammenlegung mit anderen öffentlichen Einrichtungen erreicht werden können. Begründung: In den bisher vom Magistrat vorgetragenen Überlegungen geht es vor allem um Einsparungsmöglichkeiten. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass in einer wachsenden Stadt die Serviceeinrichtungen für die BürgerInnen dezentral, in den Stadtteilen, ausgebaut werden müssen. Es gibt viele Gründe für den dezentralen Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur: Es entfallen Kosten für die BürgerInnen, die durch die hohen ÖPNV Preise entstehen, wenn Ämter fußläufig erreichbar sind. Die Belastung durch weite Wege, vor allem auch für ältere BürgerInnen und mobilitätseingeschränkte Menschen, entfallen. Die Attraktivität der Kernbereiche der Stadtteile wird durch öffentliche Angebote und Einrichtungen gestärkt.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2017, OF 119/11
Betreff: Bürgeramt in Fechenheim erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Anliegen des Magistrats die Bürgerämter neu zu organisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten. Unter Beteiligung des Ortsbeirats 11 sollte dieser Prozess folgende Zielsetzungen verfolgen:
- Das Bürgeramt sollte zentral gelegen sein und mit dem ÖPNV erreichbar.
- Die Räumlichkeiten müssen barrierefrei erreichbar sein und über ausreichende Flächen, auch für Wartebereiche, verfügen.
- Die personelle Ausstattung muss ausreichende Öffnungszeiten, auch für Berufstätige, ermöglichen.
- Die technische Ausstattung muss ermöglichen, dass alle Anliegen, auch im Bereich der Personalausweis- und Passbeantragung, bearbeitet werden können.
- Es ist zu prüfen ob Synergieeffekte durch die Zusammenlegung mit anderen öffentlichen Einrichtungen erreicht werden können. Begründung: In den bisher vom Magistrat vorgetragenen Überlegungen geht es vor allem um Einsparungsmöglichkeiten. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass in einer wachsenden Stadt die Serviceeinrichtungen für die BürgerInnen dezentral, in den Stadtteilen, ausgebaut werden müssen. Es gibt viele Gründe für den dezentralen Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur: Es entfallen Kosten für die BürgerInnen, die durch die hohen ÖPNV Preise entstehen, wenn Ämter fußläufig erreichbar sind. Die Belastung durch weite Wege, vor allem auch für ältere BürgerInnen und mobilitätseingeschränkte Menschen, entfallen. Die Attraktivität der Kernbereiche der Stadtteile wird durch öffentliche Angebote und Einrichtungen gestärkt.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2017Sie sind hierOFOF 119/11Bürgeramt in Fechenheim erhaltenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Februar 2017OMOM 1228Bürgeramt in Fechenheim erhaltenDirektanregung
- 29. Mai 2017STST 1004a) Ortskerne beleben - das Bürgeramt muss im Ortskern Fechenheim bleiben b) Außenstelle des Bürgeramts in Fechenheim c) Bürgeramt in Fechenheim erhaltenStellungnahme
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1559a) Ortskerne beleben - das Bürgeramt muss im Ortskern Fechenheim bleiben b) Außenstelle des Bürgeramtes in Fechenheim c) Bürgeramt in Fechenheim erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme