Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg sanieren
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und mögliche Sanierung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg. Der Platz soll an einen attraktiveren Standort verlegt oder an seinem bisherigen Standort verbessert werden, um die Nutzung für Fußball und Basketball zu gewährleisten.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg an einen attraktiveren Platz in der näheren Umgebung (z.B. näher an den Spielplatz oder in Richtung der Wiese am U-Bahnhof Wiesenau) verlegt werden kann.
Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg an diesem neuen oder - falls eine Verlegung nicht möglich ist - an seinem bisherigen Standort zu sanieren. Der Bodenbelag muss so ausgestaltet sein, so dass der Platz bei allen Wetterverhältnissen für Fußball und Basketball nutzbar und bespielbar ist. Darüber sollte der Bolzplatz mit neuen Toren, einem zweiten Basketballkorb und ggf. mit geeigneten Banden ausgestattet werden.
Begründung
Der Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg (mit Basketballkorb) ist in einem desolaten und bemitleidenswerten Zustand. Der Bodenbelag ist ein Sand-Erde-Stein Gemisch, dass weder für Fußball noch Basketball geeignet ist. Die angedeuteten Tore bestehen in Rohrstangen. Das Unkraut wuchert am Rand der Spielfläche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022Sie sind hierOFOF 117/8Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg sanierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2022OMOM 1689Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg sanierenDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1136Bolzplatz In den Stegwiesen/ Neumühlenweg sanierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme