Emissionen und Luftbelastung durch den Flugverkehr
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wenn der Magistrat in seinem Zwischenbericht feststellt, dass alle Fragen zu Emissionen und zur Luftbelastung durch den Flugverkehr und den Betrieb des Flughafens wesentliche Bestandteile der Prüfungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (PFV) seien, macht er es sich zu einfach. Das PFV befasst sich vorrangig mit dem Ausbau, während die Forderungen der NR 350 den derzeitigen Zustand betreffen. Im PFV dürfte nicht über die in der NR 350 konkret genannten Gutachten berichtet worden sein. Es ist auch zweifelhaft und zumindest unbekannt, ob – unter anderem - der geforderte Vergleich des Stadtgesundheitsamtes zu Messergebnissen hinsichtlich Lufthygiene, Gesundheitsrelevanz und Krebsrisiken Eingang in das PFV gefunden hat. Doch selbst dann wäre es für den Magistrat einfach, diese Unterlage in einem Bericht mitzuteilen. Weshalb der Umweg über das erst im nächsten Jahr abzuschließende PFV? Was die in der NR 350 geforderten Maßnahmen wie Bodenanalysen, Errichtung von Standorten für Messstellen zur Ermittlung von Emissionsbelastungen und die Veröffentlichung von Ergebnisberichten mit dem PFV zu tun haben sollen und weshalb sich entsprechende Erkenntnisse aus dem PFV ergeben könnten, ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Es bleibt nur der Schluss übrig, dass der Zwischenbericht völlig ungeeignet ist, den Anforderungen der Stadtverordnetenversammlung auch nur annäherungsweise zu entsprechen.
Inhalt
Antrag vom 23.11.2006, OF 113/16
Betreff:
Emissionen und Luftbelastung durch den Flugverkehr
Der Ortsbeirat wolle beschließen
Der Bericht B 477 wird zurückgewiesen und der Magistrat erneut aufgefordert,
die in der Vorlage NR 350 detailliert geforderten Berichte zu erstellen und die aufgelisteten Maßnahmen, die von der Fraport AG durchgeführt werden sollen, auch einzufordern. Der Verweis auf das laufende Planfeststellungsverfahren zum – künftigen - Ausbau des Frankfurter Flughafens kann weder genügen noch die Berichte des Magistrats zum derzeitigen Zustand ersetzen.
Begründung:
Wenn der Magistrat in seinem Zwischenbericht feststellt, dass alle Fragen zu Emissionen und zur Luftbelastung durch den Flugverkehr und den Betrieb des Flughafens wesentliche Bestandteile der Prüfungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (PFV) seien, macht er es sich zu einfach. Das PFV befasst sich vorrangig mit dem Ausbau, während die Forderungen der NR 350 den derzeitigen Zustand betreffen. Im PFV dürfte nicht über die in der NR 350 konkret genannten Gutachten berichtet worden sein. Es ist auch zweifelhaft und zumindest unbekannt, ob – unter anderem - der geforderte Vergleich des Stadtgesundheitsamtes zu Messergebnissen hinsichtlich Lufthygiene, Gesundheitsrelevanz und Krebsrisiken Eingang in das PFV gefunden hat. Doch selbst dann wäre es für den Magistrat einfach, diese Unterlage in einem Bericht mitzuteilen. Weshalb der Umweg über das erst im nächsten Jahr abzuschließende PFV?
Was die in der NR 350 geforderten Maßnahmen wie Bodenanalysen, Errichtung von Standorten für Messstellen zur Ermittlung von Emissionsbelastungen und die Veröffentlichung von Ergebnisberichten mit dem PFV zu tun haben sollen und weshalb sich entsprechende Erkenntnisse aus dem PFV ergeben könnten, ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Es bleibt nur der Schluss übrig, dass der Zwischenbericht völlig ungeeignet ist, den Anforderungen der Stadtverordnetenversammlung auch nur annäherungsweise zu entsprechen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.11.2006, B 477 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2006BB 477a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 23. November 2006Sie sind hierOFOF 113/16Emissionen und Luftbelastung durch den FlugverkehrOrtsbeiratsantrag · fwf
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, WBE und FDP gegen SPD und fwf (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, und GRÜNE gegen SPD und fwf (= Annahme) bei Enthaltung WBE und FDP