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Starkwindsonnenschirm am Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.01.2024, OF 1125/1 Betreff: Starkwindsonnenschirm am Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen Vorgang: OM 4397/23 OBR 1; ST 2473/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bereits geforderten Starkwindsonnenschirm südlich direkt vor dem Kinderspielplatz noch innerhalb der Wiese aufstellen zu lassen.

Begründung:

Wenn der Starkwindsonnenschirm südlich vor dem Kinderspielplatz innerhalb der Wiese aufgestellt wird, werden die Fallschutzbereiche und Freiräume nicht beeinträchtigt und es wäre wenigstens ein Teil verschattet. Zudem gäbe es dadurch verschattete Rückzugsmöglichkeiten, welche im Gleisfeldpark aktuell ohnehin nur unzureichend vorhanden sind.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4397 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2473 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5082 2024 Die Vorlage OF 1125/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE. ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)