Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Maßnahmen zur Schließung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Durch die Errichtung eines Zauns soll das Sicherheitsgefühl verbessert werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Maybachstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 2426.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Maybachstraße per E-MailAntrag
Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird.
Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation:
- der verwinkelte Bereich unter der Brücke,
- der schmale, kaum einsehbare Raum,
- der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird.
Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten "Angstraum", der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Begründung
Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke, - der schmale, kaum einsehbare Raum, - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten "Angstraum", der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 1117/9Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24Ortsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2025OMOM 7690Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24Direktanregung
- 15. Dezember 2025STST 2075Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24Stellungnahme
- 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 956Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme