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Warum so wenig Kinder im .Sophienhof.?

Vorlagentyp: OFSPD
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Begründung

Als die ABG die Bebauung „Sophienhof" mit 150 Wohnungen im Ortsbeirat 2 vorgestellt hat, wurde die massive Bebauung ohne geförderten Wohnungsbau unter anderem damit versüßt, dass kinderreiche Familien beim Kauf einer Wohnung einen Preisnachlass bekommen sollten. Über die Höhe des Preisnachlasses wurden damals keine Angaben gemacht. Jetzt verkündet die ABG stolz, dass 29 Familien mit 41 Kindern eingezogen sind, das bedeutet pro Familie 1,4 Kinder, was genau dem äußerst niedrigen Bundesdurchschnitt entspricht. Bezieht man alle Wohnungen mit ein, ist der Schnitt natürlich noch einmal um ein Vielfaches geringer (bei 150 Wohnungen bezogenen Wohnungen und 41 Kindern läge der Schnitt bei 0,27 Kindern pro Wohneinheit). Die Begrifflichkeit hat sich inzwischen von „kinderreich" in „Familien mit Kind(ern)" gewandelt.

  1. Wie hoch sind die Preisnachlässe, die die ABG Familien mit Kind(em) gewährt? Wie ist der Berechnungsmodus, pro Familie, pro Kind?
  2. Haben sich - trotz Preisnachlass - keine kinderreichen Familien als Interessenten gemeldet? Wurden kinderreiche Familien möglicherweise nicht berücksichtigt? Taugen die Wohnungsschnitte nicht für kinderreiche Familien? War der Preisnachlass so gering, dass kinderreiche Familien keine Chancen hatten?
  3. Welche Maßnahmen plant die ABG, den Kinderreichtum im „Sophienhof“ zu erhöhen, z.B. durch organisierten Stromausfall einmal die Woche, Einrichtung einer Krabbelstube o.a.?

Inhalt

Antrag vom 12.03.2007, OF 109/2

Betreff:

Warum so wenig Kinder im "Sophienhof"?

Als die ABG die Bebauung "Sophienhof" mit 150 Wohnungen im Ortsbeirat 2 vorgestellt hat, wurde die massive Bebauung ohne geförderten Wohnungsbau unter anderem damit versüßt, dass kinderreiche Familien beim Kauf einer Wohnung einen Preisnachlass bekommen sollten. Über die Höhe des Preisnachlasses wurden damals keine Angaben gemacht. Jetzt verkündet die ABG stolz, dass 29 Familien mit 41 Kindern eingezogen sind, das bedeutet pro Familie 1,4 Kinder, was genau dem äußerst niedrigen Bundesdurchschnitt entspricht. Bezieht man alle Wohnungen mit ein, ist der Schnitt natürlich noch einmal um ein Vielfaches geringer (bei 150 Wohnungen bezogenen Wohnungen und 41 Kindern läge der Schnitt bei 0,27 Kindern pro Wohneinheit). Die Begrifflichkeit hat sich inzwischen von "kinderreich" in "Familien mit Kind(ern)" gewandelt.

  1. Wie hoch sind die Preisnachlässe, die die ABG Familien mit Kind(em) gewährt? Wie ist der Berechnungsmodus, pro Familie, pro Kind?
  2. Haben sich - trotz Preisnachlass - keine kinderreichen Familien als Interessenten gemeldet? Wurden kinderreiche Familien möglicherweise nicht berücksichtigt? Taugen die Wohnungsschnitte nicht für kinderreiche Familien? War der Preisnachlass so gering, dass kinderreiche Familien keine Chancen hatten?
  3. Welche Maßnahmen plant die ABG, den Kinderreichtum im "Sophienhof“ zu erhöhen, z.B. durch organisierten Stromausfall einmal die Woche, Einrichtung einer Krabbelstube o.a.?

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.02.2007, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2007BB 58Leitlinien WohnenMagistratsbericht
  2. 12. März 2007Sie sind hier
    OFOF 109/2Warum so wenig Kinder im .Sophienhof.?
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 10 · 12.03.2007
TO I, TOP 19
Beraten
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 58 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 109/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 11 · 16.04.2007
TO I, TOP 13
Zurückgezogen
1. Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 109/2 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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