Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilchgelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend
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Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilchgelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtsstraße bzw. dem verlängernden Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie des Büros der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten haben würde, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige „Südmilch-Gelände“ (Merianstraße/ Elkenbachstraße/ Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße 10 – 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob im Bestand der städtischen AGB Holding im Nordend Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z.B. Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht; 4. für alle vorgenannten Vorhaben zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann. Begründung: Laut FNP vom 20.01.2011 wird Wohnen zum "Top-Thema". Zahlreiche Zeitungsartikel auch anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Wohnen in Franfurt unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, allein es fehlt an ausreichend freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungs-Perspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Antrag näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie des Büros der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass Arbeits- und Sozialgericht mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesantstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten.
Inhalt
Antrag vom 27.01.2011, OF 1087/3
Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilchgelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtsstraße bzw. dem verlängernden Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie des Büros der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten haben würde, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige "Südmilch-Gelände“ (Merianstraße/ Elkenbachstraße/ Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße 10 – 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob im Bestand der städtischen AGB Holding im Nordend Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z.B. Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht; 4. für alle vorgenannten Vorhaben zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann.
Begründung: Laut FNP vom 20.01.2011 wird Wohnen zum "Top-Thema". Zahlreiche Zeitungsartikel auch anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Wohnen in Franfurt unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, allein es fehlt an ausreichend freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungs-Perspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Antrag näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie des Büros der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass Arbeits- und Sozialgericht mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesantstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2011Sie sind hierOFOF 1087/3Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilchgelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2011OMOM 4993Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im NordendDirektanregung
- 3. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 691Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5.: 3 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 3 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)