Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufstellung eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerungen in der Eleonore-Sterling-Straße, um die hygienischen und sicherheitstechnischen Probleme zu beheben. Das Schild soll präventiv wirken und das Müllaufkommen reduzieren.
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Eleonore-Sterling-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)30.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore Sterling Straße und Amöneburger Straße verhindern16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Eleonore-Sterling-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Eleonore-Sterling-Straße - auf Höhe des Hochhauses Nr. 24, in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern - ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" angebracht wird.
Begründung
An besagter Stelle kommt es regelmäßig zu illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des Wohnviertels erheblich, sondern stellen auch eine hygienische und sicherheitstechnische Belastung dar. Bürgersteige werden zeitweise unpassierbar, Müll wird durchwühlt und bis in den Straßenraum verteilt, was zu Glasscherben und weiteren Gefahren führt. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebiets durch die Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Ein Hinweisschild mit einem klaren Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren. Es handelt sich um öffentliches Gelände, daher liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen beim Magistrat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2025Sie sind hierOFOF 1085/9Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2025OMOM 7678Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)Direktanregung
- 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 426Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: 2 CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen 1 CDU und Linke (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 CDU