Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus? Vorgang: M 116/19 Der Magistratsvorlage 116 und Presseberichten ist zu entnehmen, dass die zum Teil unerträgliche Parksituation von Reisebussen insbesondere in der hinteren Gutleutstrasse ab Januar 2020 durch eine nachhaltige Parkplatzbewirtschaftung geregelt werden soll. Dies vorangestellt, bittet der Ortsbeirat 1 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Abschnitten der Gutleutstraße wird die Gebühren begrenzte Parkdauer für Reisebusse erlaubt sein?
- Sind die geplanten Flächen für Reisebusse ausreichend bzw. werden sie den Erwartungen der Busunternehmer gerecht?
- Werden an den Abschnitten Parkscheinautomaten für Barzahler aufgestellt oder werden die Parkgebühren ausschließlich über Handy-Tickets abgebucht?
- Werden Kontrollen der Busse und deren Parkdauer nur elektronisch durchgeführt oder wird es auch eine Überwachung durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes geben ?
- Steht genügend Personal zur Verfügung, um diese Kontrollen im ausreichenden Umfang durchführen zu können ? Begründung: Einerseits ist es zu begrüßen, dass für die Bewohner/innen des hinteren Gutleutviertels eine Entlastung durch eine kontrollierte Parkplatzbewirtschaftung geschaffen wird, nachdem durch unbegrenzte Parkdauer mit allen Auswirkungen durch Müllentsorgung, laufenden Motoren während der Standzeiten und Gefährdung von Radfahrern durch offene Ladeklappen der Busse im Bereich der Radwege vielfache Behinderungen und Belästigungen in der Vergangenheit aufgetreten sind. Zum anderen möchten die Bürgerinnen und Bürger des Gutleutviertels Klarheit darüber, inwiefern die beabsichtigten Verbesserungen entsprechende Ergebnisse zur Folge haben werden.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2019, OF 1048/1
Betreff: Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus? Vorgang: M 116/19 Der Magistratsvorlage 116 und Presseberichten ist zu entnehmen, dass die zum Teil unerträgliche Parksituation von Reisebussen insbesondere in der hinteren Gutleutstrasse ab Januar 2020 durch eine nachhaltige Parkplatzbewirtschaftung geregelt werden soll. Dies vorangestellt, bittet der Ortsbeirat 1 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Abschnitten der Gutleutstraße wird die Gebühren begrenzte Parkdauer für Reisebusse erlaubt sein?
- Sind die geplanten Flächen für Reisebusse ausreichend bzw. werden sie den Erwartungen der Busunternehmer gerecht?
- Werden an den Abschnitten Parkscheinautomaten für Barzahler aufgestellt oder werden die Parkgebühren ausschließlich über Handy-Tickets abgebucht?
- Werden Kontrollen der Busse und deren Parkdauer nur elektronisch durchgeführt oder wird es auch eine Überwachung durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes geben ?
- Steht genügend Personal zur Verfügung, um diese Kontrollen im ausreichenden Umfang durchführen zu können ? Begründung: Einerseits ist es zu begrüßen, dass für die Bewohner/innen des hinteren Gutleutviertels eine Entlastung durch eine kontrollierte Parkplatzbewirtschaftung geschaffen wird, nachdem durch unbegrenzte Parkdauer mit allen Auswirkungen durch Müllentsorgung, laufenden Motoren während der Standzeiten und Gefährdung von Radfahrern durch offene Ladeklappen der Busse im Bereich der Radwege vielfache Behinderungen und Belästigungen in der Vergangenheit aufgetreten sind. Zum anderen möchten die Bürgerinnen und Bürger des Gutleutviertels Klarheit darüber, inwiefern die beabsichtigten Verbesserungen entsprechende Ergebnisse zur Folge haben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2019MM 116Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4034Magistratsvortrag
- 30. August 2019Sie sind hierOFOF 1048/1Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2019VV 1434Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?Anfrage
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2282Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme