Zukunftskonzept der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Höchster Krankenhaus muss in seiner Form als Vollversorger erhalten bleiben. Die Stadt Frankfurt am Main hat gegenüber Ihren Bürgern die Pflicht die öffentliche Daseinsvorsorge und hier zählt das Höchster Krankenhaus unweigerlich hinzu, zu erhalten und gegebenenfalls sogar auszubauen. Es ist eine Abwägung zu treffen, welche Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge schwerer wiegen als andere. Der Ortsbeirat 6 ist der Auffassung, dass die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger eine höhere Priorität genießt als beispielsweise die beabsichtigte Neugestaltung der Frankfurter Altstadt. Die Stadt war ja auch genau aus diesen Einsichten heraus in der Vergangenheit immer parteiübergreifend bereit, das Defizit der Kilinken zu tragen. Es steht zudem gar nicht fest, dass die Begleichung des Krankenhaus-Defizits durch die Stadt wirklich als unzulässiges Eingreifen in den Wettbewerb anzusehen ist. Um die Versorgung wie gehabt zu erhalten, ist es erforderlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Überlastung zu schützen und daher Sanierungstarifverträge, welche Personalabbau und eine schlechtere Bezahlung zum Ziel haben, abzulehnen. Ebenso ist die Privatisierung der Klinken keine diskutable Position.
Inhalt
Antrag vom 27.11.2008, OF 1015/6
Betreff:
Zukunftskonzept der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistratsvorlage M 188 vom 13.10.2008 wird unter den folgenden Bedingungen zugestimmt:
Der Ortsbeirat 6 erkennt die Wichtigkeit der Effizienzsteigerung an, jedoch sieht er nicht die Notwendigkeit an der Personalschraube zu drehen. Sanierungs-Tarifverträge werden daher grundsätzlich als Mittel zur Reduzierung der Ausgaben abgelehnt.
Punkt VIII der Vorlage ist aus diesem Grund ersatzlos zu streichen.
In der Begründung Abschnitt A, ist im vorletzten Satz "Sicherstellung eines“ zu ersetzen durch "Anstreben eines möglichst“ und vor dem letzten Satz einzufügen: "Nur falls rechtlich wirklich zwingend erforderlich“.
Abschnitt B der Begründung wird ersatzlos gestrichen.
In Abschnitt C der Begründung und der Zwischenüberschrift "Situation der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main Höchst“ wird im dritten Absatz der Satz "dies ist durch die Stadt Frankfurt am Main nicht mehr tragbar“ gestrichen.
Begründung:
Das Höchster Krankenhaus muss in seiner Form als Vollversorger erhalten bleiben. Die Stadt Frankfurt am Main hat gegenüber Ihren Bürgern die Pflicht die öffentliche Daseinsvorsorge und hier zählt das Höchster Krankenhaus unweigerlich hinzu, zu erhalten und gegebenenfalls sogar auszubauen. Es ist eine Abwägung zu treffen, welche Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge schwerer wiegen als andere. Der Ortsbeirat 6 ist der Auffassung, dass die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger eine höhere Priorität genießt als beispielsweise die beabsichtigte Neugestaltung der Frankfurter Altstadt. Die Stadt war ja auch genau aus diesen Einsichten heraus in der Vergangenheit immer parteiübergreifend bereit, das Defizit der Kilinken zu tragen. Es steht zudem gar nicht fest, dass die Begleichung des Krankenhaus-Defizits durch die Stadt wirklich als unzulässiges Eingreifen in den Wettbewerb anzusehen ist.
Um die Versorgung wie gehabt zu erhalten, ist es erforderlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Überlastung zu schützen und daher Sanierungstarifverträge, welche Personalabbau und eine schlechtere Bezahlung zum Ziel haben, abzulehnen. Ebenso ist die Privatisierung der Klinken keine diskutable Position.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.10.2008, M 188 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2008MM 188Zukunftskonzept der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-HöchstMagistratsvortrag
- 27. November 2008Sie sind hierOFOF 1015/6Zukunftskonzept der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)