Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die verbotswidrig geparkten Autos behindern besonders bei Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen das gefahrlose Queren der Straße. Fahrradbügel sind zum Fernhalten von Autos effektiver und ansehnlicher als Poller und bieten außerdem der wachsenden Anzahl von Radfahrern/Radfahrerinnen im Stadtteil Abstellmöglichkeiten für ihre Räder.
Inhalt
Antrag vom 05.08.2010, OF 1003/3
Betreff:
Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen
An zahlreichen Kreuzungen im Nordend befinden sich markierte Flächen auf der Fahrbahn, die anzeigen, dass dort das Parken untersagt ist. Trotzdem ist zu beobachten, dass diese Flächen häufig von parkenden Autos zugestellt sind.
Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf den markierten Flächen an Kreuzungen im Stadtteil - auf denen das Parken von Autos nicht gestattet ist - Fahrradbügel aufgestellt werden können, wie dies z.B. an der Friedberger Landstraße/Ecke Vogelsbergstraße der Fall ist. U.a. sollte dies an folgenden Kreuzungen erfolgen:
Eckenheimer Landstr./ Ecke Schwarzburgstr. und Nordendstr.
Vogelsbergstr./Ecke Günthersburgallee sowie Ecke Rotlintstr.
Richard-Wagner-Str./Ecke Nordendstr.
Spohrstr./Ecke Schwarzburgstr.
Weberstr./EckeNeuhofstr. und Wielandstr.
Lenaustr./Ecke Glauburgstr.
Lortzingstr./Ecke Neuhofstr.
Glauburgstr./Ecke Spohrstr.
Schleidenstr./Ecke Jahnstr.
Musikantenweg/Ecke Hegelstr.
Burgstraße vor Haus Nr. 15
Diese Liste ist nicht vollständig: weitere Kreuzungen können hinzugefügt werden
Begründung:
Die verbotswidrig geparkten Autos behindern besonders bei Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen das gefahrlose Queren der Straße. Fahrradbügel sind zum Fernhalten von Autos effektiver und ansehnlicher als Poller und bieten außerdem der wachsenden Anzahl von Radfahrern/Radfahrerinnen im Stadtteil Abstellmöglichkeiten für ihre Räder.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2010Sie sind hierOFOF 1003/3Fahrradbügel auf ParkverbotsflächenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Oktober 2010OMOM 4688Fahrradbügel auf ParkverbotsflächenDirektanregung
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 303Fahrradbügel auf ParkverbotsflächenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU