Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemein bildende Schulen Eine vollständige und wohnortnahe Schulversorgung am Riedberg
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es gehört zu den Grundsätzen der Frankfurter Schulentwicklungsplanung eine vollständige, gleichmäßige und wohnortnahe Schulversorgung sicherzustellen. Mit der geplanten Errichtung nur eines Gymnasiums werden die Bildungsgänge Haupt- und Realschule am Riedberg nicht berücksichtigt. Nach den Prognosen der für den Riedberg erwarteten Bevölkerung, ist langfristig allein durch den Riedberg mit Schülerzahlen zu rechnen die zwei weiterführende Schulen erfordern würden. Ein nicht unwesentlicher Teil der zukünftigen Schüler wird dadurch auf Schulstandorte außerhalb des Riedbergs angewiesen sein. Auch Gymnasiasten, aber vor allen Dingen die Haupt- und Realschüler müssten vollständig Schulen abseits des Riedbergs besuchen. Dies entspricht nicht dem Grundsatz der wohnortnahen Schulversorgung. Durch die Voraussetzungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, die es gestattet alle Infrastrukturmaßnahmen aus den Entwicklungskosten zu finanzieren, können für alle Schüler ausreichende Schulformen am Riedberg errichtet werden. Im Hinblick auf die städtischen Haushaltsmittel sollten keine Schüler aus dem Riedberg auf die umliegenden Schulen verteilt werden. Eine evtl. dadurch erforderliche bauliche Erweiterung umliegender Schulen kann aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht finanziert werden.
Inhalt
Antrag vom 09.02.2007, OF 100/12
Betreff:
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemein bildende Schulen Eine vollständige und wohnortnahe Schulversorgung am Riedberg
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, neben der grundsätzlich positiv bewerteten Planung zur Errichtung eines Gymnasiums mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt am Riedberg, bei der weiteren Fortschreibung des Schulentwicklungsplans die Errichtung einer Haupt- und Realschule als zweite weiterführende Schule am Riedberg aufzunehmen.
Entsprechend der bisherigen Aussage der Stadt und des Entwicklungsträgers, die erforderlichen weiterführenden Schulen am Riedberg zu errichten, sind bedarfsabhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Wohngebietes und den daraus folgenden Schülerzahlen, die nach der Grundschule weiterführenden Schulformen für die wohnortnahe Schulversorgung am Riedberg nachzuweisen.
Begründung:
Es gehört zu den Grundsätzen der Frankfurter Schulentwicklungsplanung eine vollständige, gleichmäßige und wohnortnahe Schulversorgung sicherzustellen. Mit der geplanten Errichtung nur eines Gymnasiums werden die Bildungsgänge Haupt- und Realschule am Riedberg nicht berücksichtigt. Nach den Prognosen der für den Riedberg erwarteten Bevölkerung, ist langfristig allein durch den Riedberg mit Schülerzahlen zu rechnen die zwei weiterführende Schulen erfordern würden. Ein nicht unwesentlicher Teil der zukünftigen Schüler wird dadurch auf Schulstandorte außerhalb des Riedbergs angewiesen sein. Auch Gymnasiasten, aber vor allen Dingen die Haupt- und Realschüler müssten vollständig Schulen abseits des Riedbergs besuchen. Dies entspricht nicht dem Grundsatz der wohnortnahen Schulversorgung.
Durch die Voraussetzungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, die es gestattet alle Infrastrukturmaßnahmen aus den Entwicklungskosten zu finanzieren, können für alle Schüler ausreichende Schulformen am Riedberg errichtet werden. Im Hinblick auf die städtischen Haushaltsmittel sollten keine Schüler aus dem Riedberg auf die umliegenden Schulen verteilt werden. Eine evtl. dadurch erforderliche bauliche Erweiterung umliegender Schulen kann aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht finanziert werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2007OAOA 296Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemein bildende Schulen Eine vollständige und wohnortnahe Schulversorgung am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250Anregung
- 9. Februar 2007Sie sind hierOFOF 100/12Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemein bildende Schulen Eine vollständige und wohnortnahe Schulversorgung am RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP; SPD (= Zustimmung bei Ablehnung des Wortes "Gymnasium" unter Ziffer 5.11) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme)