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Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den…

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Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzept

Vorlagentyp: OA
21 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Anregung vom 12.03.1999, OA 912

entstanden aus Vorlage: OF 196/15 vom 13.02.1999

Betreff:

Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzeptabel!

Vorgang:

M 10/99

Tenor:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

.

Der Magistrat wird aufgefordert,

.

  1. . den Bebauungsplan. Nr. 516. unbedingt dahingehend. zu ändern,. daß im Bebauungsplan im Blatt A explizit ausgewiesen wird, daß die Querung der U-Bahn-Trasse im Bereich der Ortsrandstraße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) nur über einen

niveaugleichen, schrankengesicherten Bahnübergang möglich ist. Die Begründung zum Bebauungsplan ist auf Seite 21 unter Punkt 8.2.1. "Äußere Erschließung" entsprechend zu ergänzen,

.

  1. . um die. Bedeutung der. Ortsrandstraße vorrangig. in ihrer. Funktion als. Erschließungsstraße herauszuheben,. sind auch. die anderen. drei Anbindungen. des Baugebietes,. wie der. neue. umgeschwenkte. Harheimer. Weg,. mittels. einer. Ampelsteuerung

(Pförtnerfunktion) an die Ortsrandstraße anzuhängen (Begründung auf Seite 21 entsprechend ergänzen),

.

  1. die. Planung hinsichtlich. der vorgesehenen. 2,50 Meter. hohe begrünten. Lärmschutzanlage und. der Lärmschutzwand. im Bereich. Homburger Landstraße. und Heinrich-Berbalk-Straße. dahingehend zu. modifizieren, daß. wegen des geringen aktiven Anteils

des Lärmschutzes. (siehe Seite. 32 -. nur für. Erdgeschoßbereich) auf. die Lärmschutzwand. und angrenzend. auf einen. Teil der. Lärmschutzanlage bis. zum Bereich. des Hauses. Heinrich-Berbalk-Straße 70 aus stadtgestalterischen Gründen sowie wegen der

Aufrechterhaltung. einer "unverbauten" freien Sicht aus den Erdgeschoßräumen verzichtet wird. Die Priorität der Planung muß in der Reduzierung der Lärmursache mittels verkehrslenkender Maßnahmen (siehe oben 1. und 2.) liegen, das heißt durch Stärkung

der Erschließungsfunktion und Minimierung der Attraktivität als "überörtliche" Zubringerstraße zum geplanten Autobahnanschluß Nieder-Eschbach (Umfahrungsstraße),

.

  1. zu. prüfen, ob. die Planung. eines Bürgertreffs. (am umgeschwenkten. Harheimer Weg). in diesem. Gebiet sinnvoll. ist, wenn. in unmittelbarer. Nähe bereits zwei Bürgerhäuser (Haus Nidda und Zentrum am Bügel - ZAB) existieren, deren Nutzung auch den

Neubürgern offensteht.. Gleichzeitig ist. zu prüfen,. ob alternativ. die dortige Fläche als Standort für die Einrichtung eines Einkaufmarktes für die örtliche Grundversorgung (Einzelhandelsgeschäfte) zur Bedarfsdeckung der Bewohner ausgewiesen werden

könnte,

.

  1. Hinweis:. Bezüglich der. verschiedenen Hinweise. in der. Begründung des. Bebauungsplanes Nr.. 516 auf. die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 800 "Stadtpark Nieder-Eschbach" verweist der Ortsbeirat 15 auf seine bisherigen Stellungnahmen gegen die von

Umweltdezernent Tom Koenigs favorisierte, landschaftsbildverändernde und landwirtschaftsvernichtende Stadtparkplanung.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. März 1999Sie sind hier
    OAOA 912Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzept
    Anregung
  2. 9. August 1999Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 523Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzeptabMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 22 · 20.04.1999
TO I, TOP 48
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 912 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneREP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß), GRÜNE, REP und F.D.P. gegen SPD (= Ziffer 4. Annahme, Ziffer 5. vereinfachtes Verfahren, verbleibender Text Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 21 · 22.04.1999
TO I, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage OA 912 wird mit der Maßgabe zugestimmt, daß a) die Ziffern 1-3 dem Magistrat zur Prüfung- und Berichterstattung überwiesen werden, b) der Ziffer 4 zugestimmt wird, c) die Ziffer 5 im vereinfachten Verfahren erledigt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
zu b)
Sonstige:
CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß)
zu c)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) und SPD, gegen GRÜNE, REP und F.D.P. (= Annahme) zu b) Einstimmige Annahme, CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) zu c) CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); REP und F.D.P. (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 27.04.1999
TO I, TOP 60
Erledigt
a) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 912 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 5. der Vorlage OA 912 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
zu b)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU und SPD gegen GRÜNE, REP und F.D.P. (= Annahme) zu b) CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung), REP und F.D.P. (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 29.04.1999
TO II, TOP 87
Erledigt
a) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 912 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 5. der Vorlage OA 912 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
zu b)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU und SPD gegen GRÜNE, REP und F.D.P. (= Annahme) zu b) CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung), REP und F.D.P. (= Annahme)

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