Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den…
Vollständigen Titel anzeigen
Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzept
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung vom 12.03.1999, OA 912
entstanden aus Vorlage: OF 196/15 vom 13.02.1999
Betreff:
Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzeptabel!
Vorgang:
M 10/99
Tenor:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
.
Der Magistrat wird aufgefordert,
.
- . den Bebauungsplan. Nr. 516. unbedingt dahingehend. zu ändern,. daß im Bebauungsplan im Blatt A explizit ausgewiesen wird, daß die Querung der U-Bahn-Trasse im Bereich der Ortsrandstraße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) nur über einen
niveaugleichen, schrankengesicherten Bahnübergang möglich ist. Die Begründung zum Bebauungsplan ist auf Seite 21 unter Punkt 8.2.1. "Äußere Erschließung" entsprechend zu ergänzen,
.
- . um die. Bedeutung der. Ortsrandstraße vorrangig. in ihrer. Funktion als. Erschließungsstraße herauszuheben,. sind auch. die anderen. drei Anbindungen. des Baugebietes,. wie der. neue. umgeschwenkte. Harheimer. Weg,. mittels. einer. Ampelsteuerung
(Pförtnerfunktion) an die Ortsrandstraße anzuhängen (Begründung auf Seite 21 entsprechend ergänzen),
.
- die. Planung hinsichtlich. der vorgesehenen. 2,50 Meter. hohe begrünten. Lärmschutzanlage und. der Lärmschutzwand. im Bereich. Homburger Landstraße. und Heinrich-Berbalk-Straße. dahingehend zu. modifizieren, daß. wegen des geringen aktiven Anteils
des Lärmschutzes. (siehe Seite. 32 -. nur für. Erdgeschoßbereich) auf. die Lärmschutzwand. und angrenzend. auf einen. Teil der. Lärmschutzanlage bis. zum Bereich. des Hauses. Heinrich-Berbalk-Straße 70 aus stadtgestalterischen Gründen sowie wegen der
Aufrechterhaltung. einer "unverbauten" freien Sicht aus den Erdgeschoßräumen verzichtet wird. Die Priorität der Planung muß in der Reduzierung der Lärmursache mittels verkehrslenkender Maßnahmen (siehe oben 1. und 2.) liegen, das heißt durch Stärkung
der Erschließungsfunktion und Minimierung der Attraktivität als "überörtliche" Zubringerstraße zum geplanten Autobahnanschluß Nieder-Eschbach (Umfahrungsstraße),
.
- zu. prüfen, ob. die Planung. eines Bürgertreffs. (am umgeschwenkten. Harheimer Weg). in diesem. Gebiet sinnvoll. ist, wenn. in unmittelbarer. Nähe bereits zwei Bürgerhäuser (Haus Nidda und Zentrum am Bügel - ZAB) existieren, deren Nutzung auch den
Neubürgern offensteht.. Gleichzeitig ist. zu prüfen,. ob alternativ. die dortige Fläche als Standort für die Einrichtung eines Einkaufmarktes für die örtliche Grundversorgung (Einzelhandelsgeschäfte) zur Bedarfsdeckung der Bewohner ausgewiesen werden
könnte,
.
- Hinweis:. Bezüglich der. verschiedenen Hinweise. in der. Begründung des. Bebauungsplanes Nr.. 516 auf. die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 800 "Stadtpark Nieder-Eschbach" verweist der Ortsbeirat 15 auf seine bisherigen Stellungnahmen gegen die von
Umweltdezernent Tom Koenigs favorisierte, landschaftsbildverändernde und landwirtschaftsvernichtende Stadtparkplanung.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 1999Sie sind hierOAOA 912Bebauungsplan Nr 516 - Bonames Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung in der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzeptAnregung
- 9. August 1999Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 523Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost; Ortsbeirat fordert Nachbesserung der Straßenplanung: Nur ein niveaugleicher schrankengesicherter Bahnübergang für den motorisierten Individualverkehr im Kreuzungsbereich U-Bahn und geplanter Ortsrandstraße ist akzeptabMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß), GRÜNE, REP und F.D.P. gegen SPD (= Ziffer 4. Annahme, Ziffer 5. vereinfachtes Verfahren, verbleibender Text Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) und SPD, gegen GRÜNE, REP und F.D.P. (= Annahme) zu b) Einstimmige Annahme, CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) zu c) CDU (= vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß) und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); REP und F.D.P. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU und SPD gegen GRÜNE, REP und F.D.P. (= Annahme) zu b) CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung), REP und F.D.P. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU und SPD gegen GRÜNE, REP und F.D.P. (= Annahme) zu b) CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung), REP und F.D.P. (= Annahme)