Keine Schließung der Musikschule Fechenheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung vom 16.06.2014, OA 527 entstanden aus Vorlage: OF 255/11 vom 31.05.2014
Betreff: Keine Schließung der Musikschule Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Außenstelle der Musikschule in Fechenheim zu erhalten.
Begründung: Die von der Stadt Frankfurt am Main finanzierte Musikschule hat angekündigt, unter anderem auch in der Außenstelle Fechenheim, vom nächsten Schuljahr an keine Kurse mehr zu veranstalten, weil dazu das Geld fehle. Die positive Wirkung musischer Erziehung für die intellektuelle, soziale und charakterliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist ebenso unbestritten wie groß. Es ist deshalb unverständlich, dass aufgrund der Sparvorgaben im Haushalt die tariflich bedingten Kostensteigerungen bei der Musikschule, ausgerechnet in einem sozial schwächeren Stadtteil wie Fechenheim, Einschnitte in der musischen Erziehung zur Folge haben sollen. Musikunterricht und Musikausübung sind nicht allein wichtige Bildungsziele, sondern auch von nicht zu unterschätzender Bedeutung für Kultur und Integration. Der Magistrat wir daher aufgefordert, der Musikschule die Gelder zu Verfügung zu stellen, um in Fechenheim die Kurse weiterhin veranstalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2014OFOF 255/11Keine Schließung der Musikschule FechenheimOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 16. Juni 2014Sie sind hierOAOA 527Keine Schließung der Musikschule FechenheimAnregung
- 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1495Keine Schließung der Musikschule FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)