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Keine Schließung der Musikschule Fechenheim

Vorlagentyp: OA
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung vom 16.06.2014, OA 527 entstanden aus Vorlage: OF 255/11 vom 31.05.2014

Betreff: Keine Schließung der Musikschule Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Außenstelle der Musikschule in Fechenheim zu erhalten.

Begründung: Die von der Stadt Frankfurt am Main finanzierte Musikschule hat angekündigt, unter anderem auch in der Außenstelle Fechenheim, vom nächsten Schuljahr an keine Kurse mehr zu veranstalten, weil dazu das Geld fehle. Die positive Wirkung musischer Erziehung für die intellektuelle, soziale und charakterliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist ebenso unbestritten wie groß. Es ist deshalb unverständlich, dass aufgrund der Sparvorgaben im Haushalt die tariflich bedingten Kostensteigerungen bei der Musikschule, ausgerechnet in einem sozial schwächeren Stadtteil wie Fechenheim, Einschnitte in der musischen Erziehung zur Folge haben sollen. Musikunterricht und Musikausübung sind nicht allein wichtige Bildungsziele, sondern auch von nicht zu unterschätzender Bedeutung für Kultur und Integration. Der Magistrat wir daher aufgefordert, der Musikschule die Gelder zu Verfügung zu stellen, um in Fechenheim die Kurse weiterhin veranstalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2014OFOF 255/11Keine Schließung der Musikschule FechenheimOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 16. Juni 2014Sie sind hier
    OAOA 527Keine Schließung der Musikschule Fechenheim
    Anregung
  3. 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1495Keine Schließung der Musikschule FechenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 19 · 07.07.2014
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage OA 527 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 32 · 10.07.2014
TO I, TOP 14
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 527 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerRömer
Sonstige:
Elf Piraten (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 31 · 14.07.2014
TO I, TOP 22
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 527 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)

Mitdiskutieren

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