Angebot der städtischen Musikschule in den Stadtteilen erhalten - keine Schließung der Fechenheimer Außenstelle
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung vom 16.06.2014, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 254/11 vom 01.06.2014
Betreff: Angebot der städtischen Musikschule in den Stadtteilen erhalten - keine Schließung der Fechenheimer Außenstelle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alles Nötige zu tun, um das Angebot der städtischen Musikschule in den Stadtteilen, insbesondere in Fechenheim, aufrechtzuerhalten. Zudem ist bei entsprechender Nachfrage das Angebot zu erweitern.
Begründung: Musizieren mobilisiert das Gehirn. Es fördert die soziale und geistige Entwicklung bei Kindern. Dies ist nicht die Meinung einiger Fechenheimer Eltern, sondern auch die Auffassung vieler Experten der Pädagogik, Soziologie und Medizin. Sparzwang darf nicht die Ausbildung und Entwicklung der jungen Generation treffen. Hier müssen Prioritäten anders gesetzt werden. Das Angebot muss dort sein, wo die Menschen leben. Vor allem auch dort, wo Eltern nicht sieben Tage in der Woche ihre Kinder zu allen erdenklichen Orten fahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2014OFOF 254/11Angebot der städtischen Musikschule in den Stadtteilen erhalten - keine Schließung der Fechenheimer AußenstelleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2014Sie sind hierOAOA 526Angebot der städtischen Musikschule in den Stadtteilen erhalten - keine Schließung der Fechenheimer AußenstelleAnregung
- 28. November 2014Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1494Angebot der städtischen Musikschule in den Stadtteilen erhalten - keine Schließung der Fechenheimer AußenstelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)