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Parkhaus Saalbau Griesheim

Vorlagentyp: OA
70 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Orthbeirat 6 schlägt vor, die Parkgebühren im Parkhaus Saalbau Griesheim zu reduzieren, da die neuen Gebühren für Kurzzeitnutzer und aktive Vereinsmitglieder unverhältnismäßig hoch sind. Dies soll den Parkdruck auf umliegenden Straßen verringern und eine kostengünstige Parkmöglichkeit bieten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Zeil — 28 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Möglichkeiten gesehen werden, die Parkgebühren im Parkhaus der Saalbau Griesheim zu reduzieren (jetzt 2,50 Euro für die erste Stunde und jede weitere Stunde einen Euro - vorher je 50 Cent!), um weiterhin eine kostengünstige Parkmöglichkeit für die Nutzer zu gewährleisten; um sicherzustellen, dass die Parkscheinautomaten nicht ständig defekt sind und so Kartenzahlung bzw. das Bezahlen mit Geldscheinen nicht möglich ist; um die Parkgarage nachts wieder mit Gittern zu verschließen.

Begründung

Im Sommer 2024 hat die Saalbau den Betrieb des Parkhauses im Bürgerhaus Griesheim an die Parkhaus-Betriebsgesellschaft Frankfurt mbH "outgesourced". Damit geht neben einer neuen Schrankenanlage auch eine drastische Preiserhöhung einher. Die Preispolitik ist insbesondere für Kurzzeit-Nutzer vor dem Hintergrund nicht nachvollziehbar, wenn sie nur ein bis zwei Stunden dort sind, die Bücherei oder auch die nahen Einkaufsmöglichkeiten nutzen wollen. Noch kostenträchtiger wird es für aktive Vereinsmitglieder, wie z. B. dem Karnevalsverein oder dem Akkordeonorchester bzw. den Eltern der aktiven Kinder: Viele Aktive kommen mit Gepäck aus umliegenden Gemeinden oder aus anderen Teilen Frankfurts, die spät abends eben nicht mehr mit der S-Bahn nach Hause wollen oder können. Dies ist durch die gesperrte Fußgängerunterführung in Griesheim ohnehin mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Eine Trainingseinheit von 90 Minuten kostet somit also mindestens 3,50 Euro (vorher einen Euro!), mit Umziehzeiten 4,50 Euro (anstelle 1,50 Euro). Das bewirkt weiteren Parkdruck auf den umliegenden Straßen, um Parkgebühren zu sparen, und die Vereine befürchten, dass Mitglieder den Verein verlassen, da die Parkgebühren die Höhe eines Jahresbeitrags erreichen. Bei längeren Veranstaltungen kommt man auf einen Betrag von ca. zehn Euro. Das Parkhaus im Saalbau Griesheim befindet sich nicht auf der Zeil, dort könnte man die Preise eher begründen. In Griesheim passt die Preisgestaltung nicht. Auch wurde geschildert, dass der Automat länger defekt ist. Er nimmt weder Scheine noch eine Kartenzahlung an. Nutze man dann den Service-Knopf, ginge bei der Parkhaus Betriebsgesellschaft meist niemand ans Telefon. Erreicht man überraschend doch jemanden, so wird man mit dem Hinweis, man könne sich doch irgendwo Münzgeld organisieren, abgewiesen. Außerdem bleibt die Garage häufig auch dann geöffnet, wenn das Bürgerhaus selbst geschlossen ist. Dies zieht insbesondere in der nun kälteren Jahreszeit Menschen an, die sich dort unberechtigterweise aufhalten. Die Hausverwalter sind angehalten, dort für Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen, was ihnen allerdings aufgrund des Arbeitsdrucks und des nicht unerheblichen Risikos beim Eingreifen (Stichwort: körperliche Auseinandersetzungen) kaum möglich ist. Die Bürgerhäuser, wie die Saalbauten früher einmal hießen, waren seinerzeit für die Bürger und Vereine gebaut worden. Diese Bedeutung gilt auch heute noch.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2024OFOF 1093/6Griesheim: Parkhaus SaalbauOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. Oktober 2024Sie sind hier
    OAOA 496Parkhaus Saalbau Griesheim
    Anregung
  3. 15. Dezember 2025STST 2070Parkhaus Saalbau GriesheimStellungnahme
  4. 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 213Parkhaus Saalbau GriesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 31 · 02.12.2024
TO I, TOP 24
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELFLinkeAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 31 · 05.12.2024
TO I, TOP 21
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Ablehnung)BFF-BIG (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Ablehnung), AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

OBR 6
Sitzung 38 · 22.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 39 · 20.05.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 40 · 17.06.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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