Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
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Burnitzstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.08.2026.
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Anregung vom 25.10.2019, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 14.01.2019
Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet:
- Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (Pkws, Busse und Lkws) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten.
- Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren.
- Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt.
- Radwege und Radstreifen:
- a)Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt.
- b)Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraß
- e)und Hedderichstraße angelegt.
- c)Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt.
- d)Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/
- h)anordnen.
- Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt.
- Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden.
- Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind.
- Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Nebenvorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2018MM 207Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ NellBreuningStraßeMagistratsvortrag
- 14. Januar 2019OFOF 1145/5Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2019Sie sind hierOAOA 484Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)