Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße
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Anregung vom 18.06.2019, OA 419 entstanden aus Vorlage: OF 972/1 vom 26.05.2019
Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/Kaiserstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung für den Autoverkehr dergestalt abändern zu lassen, dass den zu Fuß Gehenden ein gefahrloses Überqueren der Neuen Mainzer Straße entlang des nördlichen Gehweges der Kaiserstraße ermöglicht wird. Hierzu ist insbesondere in der sogenannten "Rushhour" die Einfahrt für den Autoverkehr in den Kreuzungsbereich rechtzeitig anzuhalten beziehungsweise die Räumphase zu verlängern.
Begründung: Die Ampelschaltung für diesen Kreuzungsbereich ist - da sich zu viele Autofahrerinnen und Autofahrer nur unzureichend an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung halten - im Sinne der Sicherheit der zu Fuß Gehenden nachzujustieren. Dies dient auch den Autofahrenden aus der Kaiserstraße, die durch unvernünftige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in dem Kreuzungsbereich behindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2019OFOF 972/1Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/KaiserstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2019Sie sind hierOAOA 419Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/KaiserstraßeAnregung
- 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2112Gefährdung von zu Fuß Gehenden im Bereich Neue Mainzer Straße/KaiserstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AFD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)