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Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187

Vorlagentyp: OA
231 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Anregung vom 22.01.2019, OA 350 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 06.01.2019

Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 Vorgang: M 231/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Für das Gebiet - Altstadt/Innenstadt - in Frankfurt am Main wird eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufgestellt (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014.
  2. Der Magistrat wird beauftragt,
    • a)zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, in den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebieten der Altstadt und der Innenstadt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten;
    • b)nach der Aufstellung gemäß § 172 (2) BauGB von §15 (1) BauGB Gebrauch zu machen, d. h., die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Begründung: In der Magistratsvorlage vom 19.10.2018, M 187, teilt der Magistrat die Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens für das Gebiet Altstadt/Innenstadt mit. Begründet wird die Verfahrenseinstellung damit, dass "städtebauliche Nachteile aus der zu befürchtenden Verdrängung von weniger als 1.000 Haushalten im Verhältnis zu dem Wohnungsbestand der Gesamtstadt nicht begründet werden" könnten. Außerdem stellt der Magistrat fest, dass gerade in der Innenstadt viele Personen im Leistungsbezug (nach SGB II) und viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener leben. Die Vorlage stellt heraus, dass genau diese Personen gefährdet sind, verdrängt zu werden. Die erneute Einleitung des Erhaltungssatzungsverfahrens und der Erlass einer Erhaltungssatzung können die Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner aus diesem Gebiet verhindern. Der Magistrat zeigt mit der erneuten Aufstellung des Gebietes, dass jeder Haushalt in Frankfurt vor Verdrängung geschützt werden soll. Denn die Verdrängung durch steigende Mieten würde nicht nur eine Verdrängung von dem Wohnort, sondern sehr wahrscheinlich eine Verdrängung aus der Stadt Frankfurt bedeuten - denn an leistbaren Ausweichwohnungen für Geringverdienende mangelt es in der ganzen Stadt. Die Verdrängung jedes einzelnen Haushaltes, die mit dem Wechsel von Arbeitsplatz, Betreuungsplatz und Schule sowie mit zunehmender Pendelbelastung und dem Wegbrechen sozialer Strukturen einhergeht, wird damit als zusätzliches Armutsrisiko erkannt. Diesem Risiko wird mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Gebiet Altstadt/Innenstadt aktiv begegnet. Dass der Verdrängungsdruck seit dem letzten Versuch der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zugenommen hat, zeigt ein Blick auf die Bodenrichtwerte. Mit dem Bau der neuen Altstadt sind die Bodenrichtwerte - und damit die Immobilienwerte - in dem Gebiet Altstadt/Innenstadt deutlich gestiegen: Im Mehrfamilienhausgebiet um die Allerheiligenstraße beispielsweise von 1.100 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2014 auf 2.500 Euro pro Quadratmeter
  3. Dieser Trend erzeugt einen Verwertungsdruck und macht den Verkauf der Wohnhäuser lukrativer, sogar ohne dass sich etwas an dem baulichen Standard ändert. Mit einer Erhaltungssatzung kann die Stadt dem profitorientierten Verkauf von Wohnhäusern, auf die oft Luxusmodernisierung und dadurch Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner folgen, entgegenwirken. Da im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses M 231 aus dem Jahr 2014 bereits eine Untersuchung durchgeführt wurde, müssen die Indikatorwerte lediglich aktualisiert werden. Die aktualisierte Untersuchung zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist daher in einer kurzen Zeitspanne zu erreichen. Das Gesetz sieht für die Übergangszeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen vor (§ 15 BauGB). Diese nutzt der Magistrat, da von einer zunehmenden Aufwertung ausgegangen werden kann, sobald die Absicht bekannt ist, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2014MM 231Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 BaugesetzbuchMagistratsvortrag
  2. 19. Oktober 2018MM 187Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt hier: Einstellung des ErhaltungssatzungsverfahrensMagistratsvortrag
  3. 6. Januar 2019OFOF 826/1Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt / Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 BaugesetzbuchOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 22. Januar 2019Sie sind hier
    OAOA 350Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187
    Anregung
  5. 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 231 WochenBB 178Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 BaugesetzbuchMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 350 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 26.02.2019
TO I, TOP 26
Beraten
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 187 = Ablehnung, OA 350 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFrankfurterFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 187 = Ablehnung, OA 350 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO II, TOP 29
Beraten
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFRAKTIONLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARLFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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