Hotel im Dom-Römer-Quartier
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Neues zu Braubachstraße per E-MailInhalt
Anregung vom 27.11.2012, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 248/1 vom 27.11.2012
Betreff: Hotel im Dom-Römer-Quartier Vorgang: M 112/07; Beschl. d. Stv.-V., § 2441/07 Wie der Presse am 23.11.2012 zu entnehmen war, soll das lange geplante Hotel im Dom-Römer-Quartier nun doch nicht entstehen. Eine parallele Planung, verschiedene Häuser in der Altstadt - historisierend oder nicht - zu bauen, kann entweder aus Kostengründen oder wegen des Planungsfortschrittes nicht vorgenommen werden. Unverständlicherweise kann das lange geplante Hotel nicht ohne Probleme umgeplant werden!? Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das schon lange geplante Hotel im Dom-Römer-Quartier gebaut wird.
- Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, was der Auslöser für die Absage des Hotelbaus und der Neuaufnahme von Wohnungen im Dom-Römer-Quartier war. Begründung: - Das Dom-Römer-Quartier wird nur dann funktionieren, wenn ein gesunder Nutzungsmix entsteht. So war dort von Anfang an geplant, Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Büros und ein Hotel zu realisieren. Bis zum heutigen Tag weisen alle Pläne entlang der Braubachstraße 23-29 ein Hotel aus. Ein plötzliches Abrücken von diesen Plänen, quasi über Nacht, ist inakzeptabel. - Die Grundlage bisheriger Planungen ist das Ergebnis der Planungswerkstatt, die im Jahr 2007 tagte, sowie der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007, § 2441, zum Vortrag des Magistrats M
- Dieser muss umgesetzt werden. - Eine Hotelnutzung an dieser Stelle schafft eine Öffnung der Braubachstraße und des rückwärtigen Messehofes hinter dem "Goldenen Lämmchen". Es ist nicht akzeptabel, dass diese Gebäude nun zur Nutzung für einige wenige gut betuchte Mieter genutzt werden. - Wohnungen entlang der Braubachstraße sind aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens unattraktiv. - Es ist hinlänglich bekannt, dass eine Hotelnutzung aufgrund der intensiven Frequentierung (24 Stunden) ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor für das neue Dom-Römer-Quartier ist. - Ein Hotel in der wiedererrichteten Altstadt wäre das einzige echte Altstadthotel Frankfurts und würde zu einer Attraktivitätssteigerung und längeren Verweildauer für Städte- und Kulturtouristen führen. Hierzu wird auch auf die Äußerungen der Tourismus + Congress GmbH verwiesen. - Der Wegfall eines Hotels würde eine Schwächung des Stadthauses bedeuten. Um die Tagungsräume dort attraktiv zu machen, wäre eine Verbindung mit einem Hotel in naher Reichweite sehr wichtig. Schon heute besteht im Quartier, wegen der angebotenen Seminarräume des Hauses am Dom und der evangelischen Gemeinde, ein Überangebot an Seminarräumen. - Bis heute hat noch keiner der vorhandenen Hotelinvestoren ein Angebot abgegeben. Es ist also völlig schleierhaft, weshalb die DomRömer GmbH behauptet, ein Hotelier brauche mehr Raum und könne den Preis nicht bezahlen. - Es ist zudem allgemein bekannt, dass der Verkauf an ein Hotel einen höheren Verkaufspreis erzielt als ein privater Wohnungsbau. Welche Zahlen wurden hier als Grundlage verwendet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2012OFOF 248/1Hotel im Dom-Römer-QuartierOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2012Sie sind hierOAOA 295Hotel im Dom-Römer-QuartierAnregung
- 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 799Hotel im Dom-Römer-QuartierStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) RÖMER (= Annahme)