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„Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZess

Vorlagentyp: OA
179 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung vom 04.12.2017, OA 211 entstanden aus Vorlage: OF 442/2 vom 17.11.2017

Betreff: "Friede den Hütten! Krieg den Palästen!" Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZess Vorgang: M 23/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:

  1. Wann wurde die Genehmigung für Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen (§ 172 Abs. 1 BauGB) für das Objekt "Leipziger Straße 93" erteilt?
  2. Welchen Inhalts ist der genehmigte Bauantrag?
  3. Welche Auflagen enthält die Baugenehmigung?
  4. Seit wann befindet sich die Immobilie im Besitz der "bwp Frankfurt Projektgesellschaft mbH" (Handelsregister AG FFM, Az. HRB 108169)?
  5. Lagen bei der Prüfung des Bauantrags Hinweise vor, dass die bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung der sozialen Zusammensetzung führt oder die Verdrängung verstärken würde und das Vorhaben somit ein Verstoß gegen die Ziele der hier zu berücksichtigenden Milieuschutzsatzung E 47 (Bockenheim I) - Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB - darstellt?
  6. Welche Veränderungen in der sozialen Struktur des Milieus sind zu erwarten, wenn ein ursprünglich in einfachster Bauweise errichtetes zweigeschossiges Miets- und Geschäftshaus in eine Eigentumswohnungsanlage zu Preisen von weit mehr als 6.500 Euro pro Quadratmeter umgewandelt wird?
  7. Die Satzungsvorgaben der Kommune führen einige wenige Charakteristika zu baulichen Maßnahmen auf, die eine Veränderung in der sozialen Struktur des Milieus erwarten lassen. Hierzu gehört das Kriterium neue Balkone, Dachterrassen und Wintergärten, die größer als acht Quadratmeter sind. Aus welchem Grund kann dann der Verkaufsprospekt beispielsweise für die Dachgeschosswohnung eine "Loggia" mit einer Fläche von 10,2 Quadratmeter ausweisen?
  8. Wie finden die entsprechenden Vorgaben der Stellplatzsatzung Berücksichtigung?
  9. Welche Anstrengungen wurden unternommen, um hier preisgünstige Wohnungen zu schaffen, so wie dies der gegenwärtige Koalitionsvertrag nahelegt?
  10. Warum wurde der Investor nicht per Abwendungserklärung bewogen, im Sinne des Milieuschutzes zu handeln und Mietwohnungen anzubieten, deren Mietzins an die Vorgaben des städtischen Mietspiegels gekoppelt sind?
  11. Warum hat die Stadt Frankfurt am Main hier nicht ihr Vorkaufsrecht genutzt und das Objekt selbst erworben?
  12. Dem Vernehmen nach wurden von der Kommune - als Vermieter des Café ExZess - Nachbarschaftsrechte zu einem Betrag von 15.000 Euro an den Investor verkauft. Welchen Inhalts sind diese Vereinbarungen?
  13. Wie wurden die Mieter des Café ExZess von der Kommune über die anstehende Baumaßnahme informiert?
  14. In welcher Form wurde die Nachbarschaft von der "bwp Frankfurt Projektgesellschaft mbH" über die Baumaßnahme informiert?
  15. Die Abbrucharbeiten wurden zum Teil vom Dach des Café ExZess aus ausgeführt. Hat hierzu die Stadt Frankfurt am Main eine entsprechende Einverständniserklärung erteilt?
  16. Durch die nachbarschaftlichen Baumaßnahmen besteht die Gefahr, dass Wasser in das angrenzende Mauerwerk gelangen kann. Wie beurteilt die Bauaufsichtsbehörde diesen Vorgang im Sinne einer ordnungsgemäßen Bauausführung?
  17. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde die Mauerkrone der zum Café ExZess zugehörigen Brandschutzmauer beeinträchtigt. Wie ist es hier um den Brandschutz bestellt?
  18. Wie verhält es sich mit dem Zustand der anderen Brandschutzmauern, die das Objekt Leipziger Straße 93 einfrieden? Begründung: Merkblatt für Bauvorhaben im Geltungsbereich von "Milieuschutzsatzungen", Stadt Frankfurt am Main, 2015: "Die Erhaltungssatzungen schreiben in von der Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Gebieten einen besonders sorgfältigen Umgang mit den einzelnen Bauten vor. Hier dürfen Baumaßnahmen vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den Bestand, die Größe und die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2015MM 23Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  2. 17. November 2017OFOF 442/2„Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZessOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 4. Dezember 2017Sie sind hier
    OAOA 211„Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZess
    Anregung
  4. 2. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 179 WochenSTST 1175„Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“ Die Milieuschutzsatzung, das Bauvorhaben Leipziger Straße 93 und das ExZessStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 30.01.2018
TO I, TOP 29
Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 01.02.2018
TO II, TOP 57
Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 27.02.2018
TO I, TOP 12
Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 01.03.2018
TO II, TOP 40
Beraten
Die Beratung der Vorlage OA 211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 20.03.2018
TO I, TOP 15
Erledigt
Die Vorlage OA 211 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 22.03.2018
TO II, TOP 37
Erledigt
Die Vorlage OA 211 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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