Modifikation der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zugunsten der The Forsythe Company GmbH mit einer Laufzeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009 geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kooperationspartner bis spätestens 01.06.2008 über eine Verlängerung des Abkommens entscheiden. In dem nunmehr zu verlängernden Vertrag soll eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen werden, die dem Land Hessen die Stellung der für Gastspielreisen in Nicht-EU-Länder erforderlichen Sicherheiten auferlegt. Für diese Sicherheiten sollen im Innenverhältnis die Kooperationspartner – also auch die Stadt Frankfurt am Main - anteilig haften (§ 5 Abs. 1). Diese Regelung ist nicht akzeptabel, da die Kooperationspartner weder einen Einfluss auf die Höhe der Sicherheiten haben noch auf die Bedingungen, unter denen diese Sicherheiten geleistet werden müssen. Die Regelung ist daher dahingehend zu ändern, dass zum einen die Höhe der zu leistenden Sicherheiten – für jeden Einzelfall und insgesamt - begrenzt wird und zum anderen, dass die genannte Bestimmung nur dann wirksam wird, wenn die Kooperationspartner vor Abschluss einer Vereinbarung der The Forsythe Company GmbH, die eine Sicherheitsleistung auslösen könnte, ausdrücklich zugestimmt haben.
Inhalt
Antrag vom 04.07.2008, NR 978
Betreff:
Modifikation der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die in der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung vorgesehene Änderung (§ 1 Abs. 5) dahingehend zu modifizieren, dass zum einen die Höhe der vom Land Hessen zu leistenden Sicherheiten begrenzt wird und dass zum anderen diese Bestimmung nur dann wirksam wird, wenn die Kooperationspartner im Einzelfall einer Vereinbarung der The Forsythe Company GmbH, die diese Sicherheitsleistungen betreffen, vor Abschluss ausdrücklich zugestimmt haben.
Begründung:
Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zugunsten der The Forsythe Company GmbH mit einer Laufzeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009 geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kooperationspartner bis spätestens 01.06.2008 über eine Verlängerung des Abkommens entscheiden.
In dem nunmehr zu verlängernden Vertrag soll eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen werden, die dem Land Hessen die Stellung der für Gastspielreisen in Nicht-EU-Länder erforderlichen Sicherheiten auferlegt. Für diese Sicherheiten sollen im Innenverhältnis die Kooperationspartner – also auch die Stadt Frankfurt am Main - anteilig haften (§ 5 Abs. 1). Diese Regelung ist nicht akzeptabel, da die Kooperationspartner weder einen Einfluss auf die Höhe der Sicherheiten haben noch auf die Bedingungen, unter denen diese Sicherheiten geleistet werden müssen. Die Regelung ist daher dahingehend zu ändern, dass zum einen die Höhe der zu leistenden Sicherheiten – für jeden Einzelfall und insgesamt - begrenzt wird und zum anderen, dass die genannte Bestimmung nur dann wirksam wird, wenn die Kooperationspartner vor Abschluss einer Vereinbarung der The Forsythe Company GmbH, die eine Sicherheitsleistung auslösen könnte, ausdrücklich zugestimmt haben.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.06.2008, M 114 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 09.07.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2008MM 114Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an der The Forsythe Company gGmbHMagistratsvortrag
- 4. Juli 2008Sie sind hierNRNR 978Modifikation der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbHSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 978); FAG = (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 114 = Enthaltung, NR 978 = Annahme) REP (M 114 und NR 978 = Annahme) NPD (M 114 und NR 978 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 978); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 114 und NR 978 = Annahme) NPD (M 114 und NR 978 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 114 = Enthaltung, NR 978 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE. und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 978) sowie NPD (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und NPD gegen LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)