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Modifikation der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH

Vorlagentyp: NRFAG
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zugunsten der The Forsythe Company GmbH mit einer Laufzeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009 geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kooperationspartner bis spätestens 01.06.2008 über eine Verlängerung des Abkommens entscheiden. In dem nunmehr zu verlängernden Vertrag soll eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen werden, die dem Land Hessen die Stellung der für Gastspielreisen in Nicht-EU-Länder erforderlichen Sicherheiten auferlegt. Für diese Sicherheiten sollen im Innenverhältnis die Kooperationspartner – also auch die Stadt Frankfurt am Main - anteilig haften (§ 5 Abs. 1). Diese Regelung ist nicht akzeptabel, da die Kooperationspartner weder einen Einfluss auf die Höhe der Sicherheiten haben noch auf die Bedingungen, unter denen diese Sicherheiten geleistet werden müssen. Die Regelung ist daher dahingehend zu ändern, dass zum einen die Höhe der zu leistenden Sicherheiten – für jeden Einzelfall und insgesamt - begrenzt wird und zum anderen, dass die genannte Bestimmung nur dann wirksam wird, wenn die Kooperationspartner vor Abschluss einer Vereinbarung der The Forsythe Company GmbH, die eine Sicherheitsleistung auslösen könnte, ausdrücklich zugestimmt haben.

Inhalt

Antrag vom 04.07.2008, NR 978

Betreff:

Modifikation der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die in der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung vorgesehene Änderung (§ 1 Abs. 5) dahingehend zu modifizieren, dass zum einen die Höhe der vom Land Hessen zu leistenden Sicherheiten begrenzt wird und dass zum anderen diese Bestimmung nur dann wirksam wird, wenn die Kooperationspartner im Einzelfall einer Vereinbarung der The Forsythe Company GmbH, die diese Sicherheitsleistungen betreffen, vor Abschluss ausdrücklich zugestimmt haben.

Begründung:

Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zugunsten der The Forsythe Company GmbH mit einer Laufzeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009 geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kooperationspartner bis spätestens 01.06.2008 über eine Verlängerung des Abkommens entscheiden.

In dem nunmehr zu verlängernden Vertrag soll eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen werden, die dem Land Hessen die Stellung der für Gastspielreisen in Nicht-EU-Länder erforderlichen Sicherheiten auferlegt. Für diese Sicherheiten sollen im Innenverhältnis die Kooperationspartner – also auch die Stadt Frankfurt am Main - anteilig haften (§ 5 Abs. 1). Diese Regelung ist nicht akzeptabel, da die Kooperationspartner weder einen Einfluss auf die Höhe der Sicherheiten haben noch auf die Bedingungen, unter denen diese Sicherheiten geleistet werden müssen. Die Regelung ist daher dahingehend zu ändern, dass zum einen die Höhe der zu leistenden Sicherheiten – für jeden Einzelfall und insgesamt - begrenzt wird und zum anderen, dass die genannte Bestimmung nur dann wirksam wird, wenn die Kooperationspartner vor Abschluss einer Vereinbarung der The Forsythe Company GmbH, die eine Sicherheitsleistung auslösen könnte, ausdrücklich zugestimmt haben.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.06.2008, M 114 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 09.07.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2008MM 114Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an der The Forsythe Company gGmbHMagistratsvortrag
  2. 4. Juli 2008Sie sind hier
    NRNR 978Modifikation der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH
    STVV-Antrag · FAG

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 23 · 14.08.2008
TO I, TOP 13
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 978 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF (M 114 = Enthaltung, NR 978 = Annahme)REP (M 114 und NR 978 = Annahme)NPD (M 114 und NR 978 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 978); FAG = (Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 114 = Enthaltung, NR 978 = Annahme) REP (M 114 und NR 978 = Annahme) NPD (M 114 und NR 978 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 26.08.2008
TO I, TOP 37
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 978 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFAG
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
REP (M 114 und NR 978 = Annahme)NPD (M 114 und NR 978 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 114 = Enthaltung, NR 978 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 978); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 114 und NR 978 = Annahme) NPD (M 114 und NR 978 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 114 = Enthaltung, NR 978 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 28.08.2008
TO II, TOP 48
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 114 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 978 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Ablehnung:
LinkeFAGNPD
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneNPD
Ablehnung:
LinkeFDPFAGBFFREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE. und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 978) sowie NPD (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und NPD gegen LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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