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Konzepte zu Trägerschaft und laufenden Kosten in die Vorlage für das Kinder- und Jugendtheater aufnehmen

Vorlagentyp: NRFDP
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAbgelehnt

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Kosten in die Vorlage für das Kinder- und Jugendtheater aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 123/2019 um folgende Punkte zu ergänzen:

  1. Trägerschaft: Der Magistrat soll sein Konzept oder seine Konzepte ausführen, wie er sich die konkrete Umsetzung einer eigenständigen Trägerschaft vorstellt. Außerdem soll der Magistrat auflisten, welche Kosten und Aufgaben auf die Stadt zukommen, wenn eine eigenständige Trägerschaft scheitert und die Stadt Träger des Kinder- und Jugendtheaters wird. Des Weiteren soll der Magistrat mitteilen, zu welchem Planungszeitpunkt er gedenkt, die Trägerschaft für das Kinder- und Jugendtheater festzulegen.
  2. Jährliche finanzielle Folgekosten: Der Magistrat soll detailliert aufführen, mit welchen jährlichen Folgekosten er für die Stadt nach Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendtheaters rechnet. Hierbei sollen beide Modelle der Trägerschaft aufgeführt werden: Eigenständige Trägerschaft und städtische Trägerschaft.
  3. Zusätzliche Evaluation der Standpunkte zu einem Kinder- und Jugendtheater bei der angestrebten Zielgruppe (Kinder- und Jugendliche, Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc.). Begründung: Die Vorlage M 123/19 ist nicht aussagekräftig genug, um einen Grundsatzbeschluss für ein Projekt in einer Größenordnung von etwa 50 Millionen Euro zu verabschieden. Zwei wesentliche Punkte - eigenständige Trägerschaft, finanzielle jährliche Folgekosten für die Stadt - werden äußerst vage aufgegriffen und damit das Erkennen möglicher Risiken gänzlich außen vor gelassen. Es reicht nicht aus, diese zwei Punkte später in einer Bau- und Finanzierungsvorlage oder in einem nachfolgenden abschließenden Nutzungs- und Betriebskonzept aufzugreifen - dann ist das Projekt bereits zu weit fortgeschritten, um gegebenenfalls entsprechend einlenken oder das Zoo-Gesellschaftshaus einer anderen Nutzung zuführen zu können. Bevor ein Grundsatzbeschluss verabschiedet werden kann, müssen deshalb die Kosten, die durch den laufenden Betrieb eines Kinder- und Jugendtheaters auf die Stadt zukommen, berechnet werden, um einen klaren, detaillierten Überblick über die finanzielle Belastung zu haben, die nach einer Sanierung des Zoo-Gesellschaftshauses auf die Stadt jährlich zukommen wird. Laut Pressebericht gibt zum Beispiel die Stadt Leipzig jährlich rund 4,5 Millionen Euro für ihr Kinder- und Jugendtheater aus, das Land Berlin liegt bei neun Millionen Euro. Da auf den städtischen Haushalt unter anderem mit Sanierung und/oder Neubau der Städtischen Bühnen immense Kosten zukommen werden, sollte dringend geklärt werden, ob die laufende jährliche Finanzierung eines eigenständigen oder städtischen Kinder- und Jugendtheaters auch dauerhaft von der Stadt garantiert werden kann. Es ist fahrlässig zu diesem Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss für ein Kinder- und Jugendtheater zu fällen ohne die jährlichen Folgekosten abschätzen zu können und ohne die Konzepte für die Trägerschaft und ihre entsprechenden Folgen zu kennen. Wenn eine eigenständige Trägerschaft scheitert, kommen weitere erhebliche Kosten auf die Stadt zu. Die momentane finanzielle Planungsunsicherheit wird durch die ungeklärte Trägerschaft verstärkt. Auf dieser Grundlage kann kein verlässlicher und stabiler Grundsatzbeschluss gefällt werden. Ein Kinder- und Jugendtheater kann nur bestehen, wenn die Nachfrage bei der Zielgruppe entsprechend hoch ist und von dieser angenommen wird. In dem Bericht B 48/19 wurde eine Befragung von Theaterschaffenden (freie Gruppen, Ensembles, EinzelkünstlerInnen, Spiel- und Produktionsstätten sowie projektorientiert zusammenarbeitende Kollektive) vorgenommen - allerdings kam die Zielgruppe, die Kinder- und Jugendlichen und ihre Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc. - nicht selbst zu Wort. Vor diesem Hintergrund wäre es interessant und äußerst wichtig zu erfahren, wie die Meinungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Kindergärten, Schulen, sozialen Einrichtungen etc. zu einem Ort der darstellenden Künste für Kinder und Jugendliche sind. Außerdem sollte auch diese Zielgruppe frühzeitig in eine Informationspolitik und einen regen Austausch zu einem Kinder- und Jugendtheater miteinbezogen werden.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2019, NR 962

Betreff: Konzepte zu Trägerschaft und laufenden Kosten in die Vorlage für das Kinder- und Jugendtheater aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 123/2019 um folgende Punkte zu ergänzen:

  1. Trägerschaft: Der Magistrat soll sein Konzept oder seine Konzepte ausführen, wie er sich die konkrete Umsetzung einer eigenständigen Trägerschaft vorstellt. Außerdem soll der Magistrat auflisten, welche Kosten und Aufgaben auf die Stadt zukommen, wenn eine eigenständige Trägerschaft scheitert und die Stadt Träger des Kinder- und Jugendtheaters wird. Des Weiteren soll der Magistrat mitteilen, zu welchem Planungszeitpunkt er gedenkt, die Trägerschaft für das Kinder- und Jugendtheater festzulegen.
  2. Jährliche finanzielle Folgekosten: Der Magistrat soll detailliert aufführen, mit welchen jährlichen Folgekosten er für die Stadt nach Inbetriebnahme des Kinder- und Jugendtheaters rechnet. Hierbei sollen beide Modelle der Trägerschaft aufgeführt werden: Eigenständige Trägerschaft und städtische Trägerschaft.
  3. Zusätzliche Evaluation der Standpunkte zu einem Kinder- und Jugendtheater bei der angestrebten Zielgruppe (Kinder- und Jugendliche, Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc.). Begründung: Die Vorlage M 123/19 ist nicht aussagekräftig genug, um einen Grundsatzbeschluss für ein Projekt in einer Größenordnung von etwa 50 Millionen Euro zu verabschieden. Zwei wesentliche Punkte - eigenständige Trägerschaft, finanzielle jährliche Folgekosten für die Stadt - werden äußerst vage aufgegriffen und damit das Erkennen möglicher Risiken gänzlich außen vor gelassen. Es reicht nicht aus, diese zwei Punkte später in einer Bau- und Finanzierungsvorlage oder in einem nachfolgenden abschließenden Nutzungs- und Betriebskonzept aufzugreifen - dann ist das Projekt bereits zu weit fortgeschritten, um gegebenenfalls entsprechend einlenken oder das Zoo-Gesellschaftshaus einer anderen Nutzung zuführen zu können. Bevor ein Grundsatzbeschluss verabschiedet werden kann, müssen deshalb die Kosten, die durch den laufenden Betrieb eines Kinder- und Jugendtheaters auf die Stadt zukommen, berechnet werden, um einen klaren, detaillierten Überblick über die finanzielle Belastung zu haben, die nach einer Sanierung des Zoo-Gesellschaftshauses auf die Stadt jährlich zukommen wird. Laut Pressebericht gibt zum Beispiel die Stadt Leipzig jährlich rund 4,5 Millionen Euro für ihr Kinder- und Jugendtheater aus, das Land Berlin liegt bei neun Millionen Euro. Da auf den städtischen Haushalt unter anderem mit Sanierung und/oder Neubau der Städtischen Bühnen immense Kosten zukommen werden, sollte dringend geklärt werden, ob die laufende jährliche Finanzierung eines eigenständigen oder städtischen Kinder- und Jugendtheaters auch dauerhaft von der Stadt garantiert werden kann. Es ist fahrlässig zu diesem Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss für ein Kinder- und Jugendtheater zu fällen ohne die jährlichen Folgekosten abschätzen zu können und ohne die Konzepte für die Trägerschaft und ihre entsprechenden Folgen zu kennen. Wenn eine eigenständige Trägerschaft scheitert, kommen weitere erhebliche Kosten auf die Stadt zu. Die momentane finanzielle Planungsunsicherheit wird durch die ungeklärte Trägerschaft verstärkt. Auf dieser Grundlage kann kein verlässlicher und stabiler Grundsatzbeschluss gefällt werden. Ein Kinder- und Jugendtheater kann nur bestehen, wenn die Nachfrage bei der Zielgruppe entsprechend hoch ist und von dieser angenommen wird. In dem Bericht B 48/19 wurde eine Befragung von Theaterschaffenden (freie Gruppen, Ensembles, EinzelkünstlerInnen, Spiel- und Produktionsstätten sowie projektorientiert zusammenarbeitende Kollektive) vorgenommen - allerdings kam die Zielgruppe, die Kinder- und Jugendlichen und ihre Eltern, Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen etc. - nicht selbst zu Wort. Vor diesem Hintergrund wäre es interessant und äußerst wichtig zu erfahren, wie die Meinungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Kindergärten, Schulen, sozialen Einrichtungen etc. zu einem Ort der darstellenden Künste für Kinder und Jugendliche sind. Außerdem sollte auch diese Zielgruppe frühzeitig in eine Informationspolitik und einen regen Austausch zu einem Kinder- und Jugendtheater miteinbezogen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 123 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 11.09.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2019MM 123Planung und Konzepterstellung eines Kinder- und Jugendtheaters/Zukunft des Zoogesellschaftshauses hier: GrundsatzbeschlussMagistratsvortrag
  2. 10. September 2019Sie sind hier
    NRNR 962Konzepte zu Trägerschaft und laufenden Kosten in die Vorlage für das Kinder- und Jugendtheater aufnehmen
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 33 · 12.09.2019
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 123 wird im Rahmen der NR 947 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 947 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 951 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONFrankfurterBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 16.09.2019
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 947 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 951 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeBFF
Sonstige:
FRAKTION (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 947) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 123 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 947 = Prüfung und Berichterstattung, NR 951 und NR 962 = Annahme) FDP (M 123, NR 947 und NR 951 = Ablehnung, NR 962 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 24.09.2019
TO I, TOP 34
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 123 wird im Rahmen der Vorlage NR 947 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 947 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 951 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 971 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPFrankfurterLinkeBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD, LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AFD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AFD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AFD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 123 = Annahme ohne Zusatz, NR 947 und NR 962 = Prüfung und Berichterstattung, NR 951 und NR 971= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 26.09.2019
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 123 wird im Rahmen der Vorlage NR 947 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 947 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 951 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 962 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 971 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Wolter-Brandecker, von Wangenheim, Ochs, Krause, Popp und Dr. Dürbeck sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPFrankfurterLinkeBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AFD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AFD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)

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