Parkgebührensatzung: Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Obermainanlage — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Der Sommer steht vor der Tür, und mit ihm steigt die Zahl der Menschen, die sich wieder vermehrt im Stadtgebiet beziehun18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Ehrenamtliche Tierrettung nicht erst im Notfall suchen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Obermainanlage per E-MailBegründung
Carsharing-Fahrzeuge Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Ziff. I.2. des Magistratsvortrags M 116 vom
- August 2019 zur Änderung der Parkgebührensatzung wird neu formuliert und lautet: § 2 wird wie folgt neu gefasst: "Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke / Speicherstraße / Hafenstraße / Hafenstraßentunnel / Mainzer Landstraße / Taunusanlage / Reuterweg / Bockenheimer Anlage / Eschenheimer Anlage / Friedberger Anlage / Obermainanlage / Flößerbrücke / Flussmitte des Mains nach Osten / Deutschherrnbrücke / Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen / Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom
- Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Voraussetzung für die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge ist der Nachweis über einen Flottenanteil von E-Fahrzeugen des Anbieters, ab dem Jahr 2019 von 50%, ab dem Jahr 2020 von 75% und ab dem Jahr 2024 von 100%." Die Anlage der M 116 wird entsprechend angepasst.
- Die übrigen Ziffern der M 116 werden unverändert beschlossen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der anstehenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung für eine Erg änzung von § 13 dahingehend einzusetzen, dass in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Aufstellung von Parkscheinautomaten abgesehen werden kann, wenn der Erwerb von Parkscheinen in anderer Weise an allgemein zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet ermöglicht wird. Begründung: Die Stadt Frankfurt will den Ausbau der E-Mobilität forcieren. Das sehr attraktive Angebot einer Parkgebührenjahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge wird daher an eine kontinuierliche Steigerung des Anteils an E-Fahrzeugen in der Fahrzeugflotte gekoppelt. Ab dem Jahr 2024 muss die gesamte Flotte der Carsharing-Anbieter aus E-Fahrzeugen bestehen, wenn die günstige Jahrespauschale zum Tragen kommen soll. In den Parkraumbewirtschaftungsgebieten kann die Zahlung künftig durch Mobiltelefone (Handy-Parken) erfolgen, was eine minutengenaue Abrechnung ermöglicht. Gleichwohl schreibt die Straßenverkehrsordnung derzeit noch vor, dass trotzdem weiterhin Parkscheinautomaten aufgestellt werden müssen, um Nutzerinnen und Nutzern, die nicht über ein Mobiltelefon zahlen können oder wollen, das Parken zu ermöglichen. Dadurch werden hohe Investitionen in Parkscheinautomaten notwendig, die nicht anfallen würden, könnten in Frankfurt zusätzlich zum Handy-Parken die Parkgebühren auch mit Parkscheinen, die in allgemein zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet erworben werden können, bezahlt werden. In Wien ist dieses Bezahlsystem erfolgreich. Es ist daher sinnvoll, die gegenwärtige Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu nutzen, um das Wiener System auch in Deutschland zu ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2019, NR 954
Betreff: Parkgebührensatzung: Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Ziff. I.2. des Magistratsvortrags M 116 vom
- August 2019 zur Änderung der Parkgebührensatzung wird neu formuliert und lautet: § 2 wird wie folgt neu gefasst: "Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke / Speicherstraße / Hafenstraße / Hafenstraßentunnel / Mainzer Landstraße / Taunusanlage / Reuterweg / Bockenheimer Anlage / Eschenheimer Anlage / Friedberger Anlage / Obermainanlage / Flößerbrücke / Flussmitte des Mains nach Osten / Deutschherrnbrücke / Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen / Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom
- Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Voraussetzung für die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge ist der Nachweis über einen Flottenanteil von E-Fahrzeugen des Anbieters, ab dem Jahr 2019 von 50%, ab dem Jahr 2020 von 75% und ab dem Jahr 2024 von 100%." Die Anlage der M 116 wird entsprechend angepasst.
- Die übrigen Ziffern der M 116 werden unverändert beschlossen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der anstehenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung für eine Erg änzung von § 13 dahingehend einzusetzen, dass in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Aufstellung von Parkscheinautomaten abgesehen werden kann, wenn der Erwerb von Parkscheinen in anderer Weise an allgemein zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet ermöglicht wird. Begründung: Die Stadt Frankfurt will den Ausbau der E-Mobilität forcieren. Das sehr attraktive Angebot einer Parkgebührenjahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge wird daher an eine kontinuierliche Steigerung des Anteils an E-Fahrzeugen in der Fahrzeugflotte gekoppelt. Ab dem Jahr 2024 muss die gesamte Flotte der Carsharing-Anbieter aus E-Fahrzeugen bestehen, wenn die günstige Jahrespauschale zum Tragen kommen soll. In den Parkraumbewirtschaftungsgebieten kann die Zahlung künftig durch Mobiltelefone (Handy-Parken) erfolgen, was eine minutengenaue Abrechnung ermöglicht. Gleichwohl schreibt die Straßenverkehrsordnung derzeit noch vor, dass trotzdem weiterhin Parkscheinautomaten aufgestellt werden müssen, um Nutzerinnen und Nutzern, die nicht über ein Mobiltelefon zahlen können oder wollen, das Parken zu ermöglichen. Dadurch werden hohe Investitionen in Parkscheinautomaten notwendig, die nicht anfallen würden, könnten in Frankfurt zusätzlich zum Handy-Parken die Parkgebühren auch mit Parkscheinen, die in allgemein zugänglichen Verkaufsstellen oder über das Internet erworben werden können, bezahlt werden. In Wien ist dieses Bezahlsystem erfolgreich. Es ist daher sinnvoll, die gegenwärtige Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu nutzen, um das Wiener System auch in Deutschland zu ermöglichen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 116 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.09.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2019MM 116Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main vom 06.01.2014 in der Fassung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4034Magistratsvortrag
- 28. August 2019Sie sind hierNRNR 954Parkgebührensatzung: Parkgebühren für Carsharing-FahrzeugeSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (M 116 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 954 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Siefert, Kliehm, Emmerling, Rinn, Daum, Schenk, Zieran und Reschke sowie von Stadtrat Oesterling und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953) und BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 953)