Shisha-Bars
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten; 2. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen. Begründung: Shisha-Bars stellen in der Stadt ein zunehmendes Problem dar. Zum einen ist der Betrieb in Wohngebieten mit einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Bewohner verbunden und zum anderen besteht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Besucher durch Kohlenmonoxid. Inzwischen gibt es in der Stadt etwa 65 Shisha-Bars. Kontrollen ergeben regelmäßig, dass in den Räumen eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration aufgrund der unvollständigen Verbrennung der Kohle besteht. Diese Konzentrationen liegen teilweise deutlich über den zulässigen Werten (https://epaper.fnp.de/webreader-v3/index.html#/460286/8-9). Gleichwohl fehlt es für den Betrieb von Shisha-Bars an klaren Regeln und Zuständigkeiten. Die Kohlen werden meist in einem Nebenraum angezündet und glühend gehalten, sind aber teilweise für Innenräume nicht zugelassen. Andererseits sind die Anzündstellen keine Feuerstätten im Sinne der Feuerstättenverordnung und daher die Schornsteinfeger nicht zuständig. Die Bauaufsicht ist jedoch auch unzuständig, weil Shisha-Bars gemäß den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine genehmigungsbedürftigen Anlagen sind. Der Gesetzgeber ist somit aufgefordert, Regelungen für den Betrieb der Shisha-Bars zu finden und insbesondere klar festzulegen, wer für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zuständig sein soll. Dabei geht es zum einen um den Schutz der Besucher vor erhöhten Kohlenmonoxid-Werten, andererseits aber auch um den Schutz der Wohnbevölkerung von unzumutbarer Lärmbelastung. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten und sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen.
Inhalt
Antrag vom 14.08.2019, NR 928
Betreff: Shisha-Bars Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten; 2. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen.
Begründung: Shisha-Bars stellen in der Stadt ein zunehmendes Problem dar. Zum einen ist der Betrieb in Wohngebieten mit einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Bewohner verbunden und zum anderen besteht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Besucher durch Kohlenmonoxid. Inzwischen gibt es in der Stadt etwa 65 Shisha-Bars. Kontrollen ergeben regelmäßig, dass in den Räumen eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration aufgrund der unvollständigen Verbrennung der Kohle besteht. Diese Konzentrationen liegen teilweise deutlich über den zulässigen Werten (https://epaper.fnp.de/webreader-v3/index.html#/460286/8-9). Gleichwohl fehlt es für den Betrieb von Shisha-Bars an klaren Regeln und Zuständigkeiten. Die Kohlen werden meist in einem Nebenraum angezündet und glühend gehalten, sind aber teilweise für Innenräume nicht zugelassen. Andererseits sind die Anzündstellen keine Feuerstätten im Sinne der Feuerstättenverordnung und daher die Schornsteinfeger nicht zuständig. Die Bauaufsicht ist jedoch auch unzuständig, weil Shisha-Bars gemäß den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine genehmigungsbedürftigen Anlagen sind. Der Gesetzgeber ist somit aufgefordert, Regelungen für den Betrieb der Shisha-Bars zu finden und insbesondere klar festzulegen, wer für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zuständig sein soll. Dabei geht es zum einen um den Schutz der Besucher vor erhöhten Kohlenmonoxid-Werten, andererseits aber auch um den Schutz der Wohnbevölkerung von unzumutbarer Lärmbelastung. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten und sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2019, NR 999 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 21.08.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. August 2019 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 928 = Ablehnung, NR 999 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)