Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Shisha-Bars

Vorlagentyp: NRAfD
9 SitzungenAbgelehnt

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten; 2. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen. Begründung: Shisha-Bars stellen in der Stadt ein zunehmendes Problem dar. Zum einen ist der Betrieb in Wohngebieten mit einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Bewohner verbunden und zum anderen besteht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Besucher durch Kohlenmonoxid. Inzwischen gibt es in der Stadt etwa 65 Shisha-Bars. Kontrollen ergeben regelmäßig, dass in den Räumen eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration aufgrund der unvollständigen Verbrennung der Kohle besteht. Diese Konzentrationen liegen teilweise deutlich über den zulässigen Werten (https://epaper.fnp.de/webreader-v3/index.html#/460286/8-9). Gleichwohl fehlt es für den Betrieb von Shisha-Bars an klaren Regeln und Zuständigkeiten. Die Kohlen werden meist in einem Nebenraum angezündet und glühend gehalten, sind aber teilweise für Innenräume nicht zugelassen. Andererseits sind die Anzündstellen keine Feuerstätten im Sinne der Feuerstättenverordnung und daher die Schornsteinfeger nicht zuständig. Die Bauaufsicht ist jedoch auch unzuständig, weil Shisha-Bars gemäß den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine genehmigungsbedürftigen Anlagen sind. Der Gesetzgeber ist somit aufgefordert, Regelungen für den Betrieb der Shisha-Bars zu finden und insbesondere klar festzulegen, wer für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zuständig sein soll. Dabei geht es zum einen um den Schutz der Besucher vor erhöhten Kohlenmonoxid-Werten, andererseits aber auch um den Schutz der Wohnbevölkerung von unzumutbarer Lärmbelastung. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten und sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen.

Inhalt

Antrag vom 14.08.2019, NR 928

Betreff: Shisha-Bars Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten; 2. sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen.

Begründung: Shisha-Bars stellen in der Stadt ein zunehmendes Problem dar. Zum einen ist der Betrieb in Wohngebieten mit einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Bewohner verbunden und zum anderen besteht eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Besucher durch Kohlenmonoxid. Inzwischen gibt es in der Stadt etwa 65 Shisha-Bars. Kontrollen ergeben regelmäßig, dass in den Räumen eine erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration aufgrund der unvollständigen Verbrennung der Kohle besteht. Diese Konzentrationen liegen teilweise deutlich über den zulässigen Werten (https://epaper.fnp.de/webreader-v3/index.html#/460286/8-9). Gleichwohl fehlt es für den Betrieb von Shisha-Bars an klaren Regeln und Zuständigkeiten. Die Kohlen werden meist in einem Nebenraum angezündet und glühend gehalten, sind aber teilweise für Innenräume nicht zugelassen. Andererseits sind die Anzündstellen keine Feuerstätten im Sinne der Feuerstättenverordnung und daher die Schornsteinfeger nicht zuständig. Die Bauaufsicht ist jedoch auch unzuständig, weil Shisha-Bars gemäß den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine genehmigungsbedürftigen Anlagen sind. Der Gesetzgeber ist somit aufgefordert, Regelungen für den Betrieb der Shisha-Bars zu finden und insbesondere klar festzulegen, wer für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften zuständig sein soll. Dabei geht es zum einen um den Schutz der Besucher vor erhöhten Kohlenmonoxid-Werten, andererseits aber auch um den Schutz der Wohnbevölkerung von unzumutbarer Lärmbelastung. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um Shisha-Bars zumindest in Wohnbereichen zu verbieten und sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass für den Betrieb von Shisha-Bars klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine gesundheitliche Gefährdung der Besucher ausschließen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2019, NR 999 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 21.08.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. August 2019 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 33 · 23.09.2019
TO I, TOP 8
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 928 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 26.09.2019
TO II, TOP 14
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 928 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 34 · 04.11.2019
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 928 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 999 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 05.11.2019
TO I, TOP 43
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 928 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 999 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 928 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 999 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 12.12.2019
TO II, TOP 6
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 928 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 999 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 28.01.2020
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 928 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 999 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF
Enthaltung:
Frankfurter
zu 1 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Enthaltung:
Frankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeBFF
zu 1)
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 928 = Ablehnung, NR 999 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 928 = Ablehnung, NR 999 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Vorlage NR 928 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 999 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 27.02.2020
TO II, TOP 2
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 928 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 999 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Enthaltung:
Frankfurter
zu 1 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Enthaltung:
Frankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen