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Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße

Vorlagentyp: NRRÖMER
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

Richard-Wagner-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

  1. Die Vorlage M 98 vom 02.06.2014 wird bis zur Vorlage der unter 2. aufgeführten Ergänzungen zurückgestellt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage mit den für eine Beurteilung erforderlichen ergänzenden Unterlagen zu versehen, d.h. den vorhandenen Plänen (s. Begründung) und einem Plan, der die vorgesehene Planung erkennen lässt. Begründung: Mit der Vorlage M 98 vom 02.06.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB. Mit der genannten Vorlage sollen nach Angaben des Magistrats die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch Sicherung der Krankenhausnutzung beiderseits der Richard-Wagner-Straße geschaffen werden. Die angrenzende Nutzung mit überwiegend stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Wohngebäuden soll ebenfalls in ihrem Bestand gesichert werden. Es sei dabei zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt werden kann. In der Begründung wird die derzeitige Nutzung des Areals mit der bestehenden Bebauung mit Wohngebäuden und Krankenhäusern aufgeführt. Nach Angaben des Magistrats plant der Träger des St. Marien-Krankenhauses im Zuge von Umstrukturierungen eine Verlagerung von Teilen der medizinischen Einrichtungen auf das Gelände des demselben Träger gehörenden St. Elisabethen-Krankenhauses in Bockenheim. Damit soll der "größte Teil des Krankenhausareals an der Richard-Wagner-Straße aufgegeben werden". Der Magistrat plant nunmehr mit seiner Vorlage, das freiwerdende Areal weiterhin einer Nutzung zur Krankenversorgung zu erhalten, zumal das benachbarte Bürgerhospital einen zusätzlichen Flächenbedarf angemeldet hat. Darüber hinaus plant der Magistrat mit seiner Vorlage, für die im Geltungsbereich befindlichen Wohnnutzungen planungsrechtlich Klarheit für Bestand und Fortentwicklung sowie für das verträgliche Nebeneinander von Wohngebiet und überregional bedeutsamer Krankenhausnutzung herzustellen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf verschiedene im Plangebiet geltende Fluchtlinienpläne sowie einen am 09.11.1968 in Kraft getretenen Bebauungsplan, der einen Teil des jetzt beplanten Gebiets betrifft. Auch wenn die Planung des Magistrats grundsätzlich als sinnvoll und zustimmungsfähig anzusehen ist, sind die den Entscheidungsträgern vorgelegten Pläne für eine Beurteilung nicht ausreichend. Die der Vorlage beigefügten Planzeichnungen lassen zwar - mit einiger Phantasie - den derzeitigen Bestand erkennen, nicht jedoch das vom Träger des St. Marien-Krankenhauses zur anderweitigen Planung freizumachende Areal sowie die vom Magistrat geplante zukünftige Nutzung. Ebenso fehlen in der Vorlage Kopien der Pläne, auf die explizit hingewiesen wird, d.h. die Fluchtlinienpläne und der Bebauungsplan. Die genannten Pläne entstammen teilweise aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg, der neueste aus dem Jahr
  3. Es ist den Stadtverordneten kaum zuzumuten, sich zur Einsichtnahme dieser Pläne in das Stadtarchiv zu begeben, wenn die Pläne ganz offensichtlich dem zuständigen Dezernat im Zuge der Planungen vorliegen und diese ohne erheblichen Aufwand der M-Vorlage als Kopie oder pdf-Datei beigefügt werden können.

Inhalt

Antrag vom 10.06.2014, NR 926

Betreff: Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

  1. Die Vorlage M 98 vom 02.06.2014 wird bis zur Vorlage der unter 2. aufgeführten Ergänzungen zurückgestellt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage mit den für eine Beurteilung erforderlichen ergänzenden Unterlagen zu versehen, d.h. den vorhandenen Plänen (s. Begründung) und einem Plan, der die vorgesehene Planung erkennen lässt. Begründung: Mit der Vorlage M 98 vom 02.06.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB. Mit der genannten Vorlage sollen nach Angaben des Magistrats die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch Sicherung der Krankenhausnutzung beiderseits der Richard-Wagner-Straße geschaffen werden. Die angrenzende Nutzung mit überwiegend stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Wohngebäuden soll ebenfalls in ihrem Bestand gesichert werden. Es sei dabei zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt werden kann. In der Begründung wird die derzeitige Nutzung des Areals mit der bestehenden Bebauung mit Wohngebäuden und Krankenhäusern aufgeführt. Nach Angaben des Magistrats plant der Träger des St. Marien-Krankenhauses im Zuge von Umstrukturierungen eine Verlagerung von Teilen der medizinischen Einrichtungen auf das Gelände des demselben Träger gehörenden St. Elisabethen-Krankenhauses in Bockenheim. Damit soll der "größte Teil des Krankenhausareals an der Richard-Wagner-Straße aufgegeben werden". Der Magistrat plant nunmehr mit seiner Vorlage, das freiwerdende Areal weiterhin einer Nutzung zur Krankenversorgung zu erhalten, zumal das benachbarte Bürgerhospital einen zusätzlichen Flächenbedarf angemeldet hat. Darüber hinaus plant der Magistrat mit seiner Vorlage, für die im Geltungsbereich befindlichen Wohnnutzungen planungsrechtlich Klarheit für Bestand und Fortentwicklung sowie für das verträgliche Nebeneinander von Wohngebiet und überregional bedeutsamer Krankenhausnutzung herzustellen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf verschiedene im Plangebiet geltende Fluchtlinienpläne sowie einen am 09.11.1968 in Kraft getretenen Bebauungsplan, der einen Teil des jetzt beplanten Gebiets betrifft. Auch wenn die Planung des Magistrats grundsätzlich als sinnvoll und zustimmungsfähig anzusehen ist, sind die den Entscheidungsträgern vorgelegten Pläne für eine Beurteilung nicht ausreichend. Die der Vorlage beigefügten Planzeichnungen lassen zwar - mit einiger Phantasie - den derzeitigen Bestand erkennen, nicht jedoch das vom Träger des St. Marien-Krankenhauses zur anderweitigen Planung freizumachende Areal sowie die vom Magistrat geplante zukünftige Nutzung. Ebenso fehlen in der Vorlage Kopien der Pläne, auf die explizit hingewiesen wird, d.h. die Fluchtlinienpläne und der Bebauungsplan. Die genannten Pläne entstammen teilweise aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg, der neueste aus dem Jahr
  3. Es ist den Stadtverordneten kaum zuzumuten, sich zur Einsichtnahme dieser Pläne in das Stadtarchiv zu begeben, wenn die Pläne ganz offensichtlich dem zuständigen Dezernat im Zuge der Planungen vorliegen und diese ohne erheblichen Aufwand der M-Vorlage als Kopie oder pdf-Datei beigefügt werden können.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2014, M 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.06.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2014MM 98Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 10. Juni 2014Sie sind hier
    NRNR 926Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße
    STVV-Antrag · RÖMER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 14.07.2014
TO I, TOP 14
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
Elf Piraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 926) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (M 98, NR 926 und OA 530 = Annahme) RÖMER (M 98 = Annahme im Rahmen NR 926, NR 926 und OA 530 = Annahme) NPD (M 98, NR 926 und OA 530 = Enthaltung) REP (NR 926 = Annahme, OA 530 = vereinfachtes Verfahren)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 31 · 17.07.2014
TO I, TOP 8
Beraten
Punkt 2: Die Beratung der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 22.07.2014
TO II, TOP 4
Beraten
Punkt 2: Die Beratung der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 24.07.2014
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
FDPFreie WählerElf PiratenRömerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ELF Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 926) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)

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