Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Verhandlungen mit dem Land Hessen über eine Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu führen, um Leerstand zu vermeiden und kulturelle Nutzung zu fördern. Die Zwischennutzung soll insbesondere Künstlerateliers und Räume für Studierende umfassen, um die Kreativwirtschaft in Frankfurt zu stärken.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, zur Vermeidung eines weiteren Leerstands mit dem Land Hessen in Verhandlungen über eine Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten.
- Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zu prüfen und zu berichten,
a) ob eine Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei
- als Künstleratelier und Räume für Studierende der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste - Städelschule und der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main und/oder
- für die Kreativwirtschaft
kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden;
b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar - Kreativräume für Frankfurt";
c) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären;
d) ob eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist.
Begründung
Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts für Empirische Ästhetik (MPIEA) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPIEA im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und die staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 - 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 - 3 oder "Radar - Kreativräume für Frankfurt" (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Goethe-Universität an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der Hochschule für Gestaltung wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2024Sie sind hierNRNR 878Zwischennutzung für die Dondorf-DruckereiSTVV-Antrag · CDU
- 21. Juni 2024BB 244Zwischennutzung für die Dondorf-DruckereiMagistratsbericht
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 32Zwischennutzung für die Dondorf-DruckereiMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)