Finanzpolitische Kurskorrektur über die Einnahmenseite
Zusammenfassung
Der Antrag zur finanzpolitischen Kurskorrektur schlägt vor, ein Konzept zur Erhöhung der Einnahmen durch die Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze und durch die Schaffung zusätzlicher Stellen für Steuerfahnder*innen zu entwickeln. Dies soll die finanzielle Situation der Stadt Frankfurt verbessern und benötigte Mittel für soziale und infrastrukturelle Investitionen bereitstellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, in dem Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen von der Einnahmeseite her entwickelt werden.
- Eine Maßnahme ist dabei die Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze um 30 Punkte.
- Eine weitere Maßnahme ist dabei die Schaffung von weiteren Stellen für Steuerfahnder*innen zur Betriebsprüfung. Hierfür nimmt die Stadt Frankfurt ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr. Die Aufgabe der kommunalen Betriebsprüfung besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehlern im Verfahren vorzubeugen, das Verfahren zu beschleunigen und die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.
- Dieses Konzept und Maßnahmenpaket zur finanzpolitischen Kurskorrektur über die Einnahmeseite fließt in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2024-2025 ein.
Begründung
Das Hessische Innenministerium hat den Haushalt 2023 genehmigt, aber das Haushaltssicherungskonzept, in dem Einsparungspläne vorgelegt werden, abgelehnt. Zudem hat das Ministerium die Haushaltsführung der Römerkoalition teilweise kritisiert und eine Erweiterung der Haushaltskonsolidierung gefordert. Herr Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff hat bereits angekündigt, dass die Kämmerei "Planungsvorgaben sowie die Ausgaben weiterhin kritisch auf den Prüfstand stellen" werde. Dies wird verstärkte Einsparungen im kommenden Doppelhaushalt zur Folge haben. Einen Haushalt rein von der Ausgabenseite her zu konsolidieren, ist jedoch ein höchst problematischer Ansatz. Stattdessen sollte ein Konzept entwickelt werden, dass die Einnahmeseite in den Fokus nimmt, denn nur so kann gewährleistet werden, dass soziale Ungerechtigkeiten nicht weiter verschärft werden. Die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Frankfurt ist die Gewerbesteuer, die aber seit über einem Jahrzehnt nicht angetastet wird. Die Stadtregierung stand bisher auf der Einnahmenbremse und hat Unternehmensgewinne seit 2006 - also seit 17 Jahren - auf demselben niedrigen Niveau besteuert. Seit Jahren entgehen Frankfurt dadurch jährlich hunderte Millionen Euro an Steuereinahmen. Diese Steuergeschenke für Wohlhabende zahlt die Allgemeinheit. Sie haben zur Folge, dass notwendige Mittel für Schulbau, Klimaschutz, soziale Zuschüsse an Vereine und Verbände und auch für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur fehlen. Daher fordern wir eine moderate Gewerbesteuersatzerhöhung von 460 auf 490 Punkte. So können die Einnahmen der Stadt um ca. 100 Millionen Euro jährlich steigen und es stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung, um damit Investitionen zu tätigen und den städtischen Handlungsspielraum zu erweitern. Die Stadt München hat bereits seit Jahren einen Hebesatz von 490 Punkten und dies hat nicht zu einer "Unternehmensflucht" geführt, wie aus Wirtschaftskreisen als Argument gegen eine Erhöhung stets behauptet wird. In Wiesbaden wurde diesen Monat die Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze beschlossen. Frankfurt sollte diesen Beispielen folgen und den zentralen finanzpolitischen Hebel für Kommunen endlich nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Dezember 2023 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Änderung in Punkt 2, Gewerbesteuerhebesatz: statt "30 Punkte" neu "140 Punkte, auf das Niveau der Frankfurter Gewerbesteuer von 1999".) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Änderung in Punkt 2, Gewerbesteuerhebesatz: statt "30 Punkte" neu "140 Punkte, auf das Niveau der Frankfurter Gewerbesteuer von 1999".)