Westbahnhof: Barrierefreiheit für alle Bürger muss jederzeit sichergestellt sein
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Sicherstellung der Barrierefreiheit am Westbahnhof durch zusätzliche Rampen und Rolltreppen, um die Abhängigkeit von Aufzügen zu reduzieren. Dies ist notwendig, da Aufzüge häufig ausfallen und die Barrierefreiheit gefährden. Die Umsetzung der Änderungen soll zügig erfolgen, um die bereits fortgeschrittenen Bauarbeiten nicht zu verzögern.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Ergänzend zu der von der DB vorgeschlagenen Aufzugslösung sollen Rampen und Rolltreppen den Zugang zu den Bahnsteigen auch dann sichern, wenn die Aufzüge ausgefallen sind.
- Der vorgesehene Treppenaufgang zur Hamburger Allee soll durch eine Rolltreppe und einen Aufzug ergänzt werden.
- Ein Zugang zum Schönhofviertel muss ebenfalls redundant über alternative Erschließungen (Treppe, Aufzug, Rolltreppe) vorgesehen und im Rahmen der Baumaßnahme realisiert werden.
- Die vorliegende Planung soll zügig umgesetzt werden, soweit die vorgenannten Änderungen nicht berührt werden.
- Die Planungsergänzung um die unter 1. bis 3. genannten Änderungen ist sofort zu beginnen und zügig fertigzustellen.
- Die Zusammenführung der Bauarbeiten gemäß vorgelegter Planung mit den unter 1. bis 3. genannten Ergänzungen ist entsprechend einzuplanen.
Begründung
Aufzüge, besonders in öffentlichen Verkehrsbauwerken, fallen häufig aus. Wenn Aufzüge ausfallen, ist die Erreichung des Ziels eines barrierefreien Zugangs nicht mehr gewährleistet. In der Industrie werden aufgrund der Möglichkeit des Ausfalls technischer Einrichtungen redundante diversitäre Lösungen vorgesehen. Redundante Lösungen stehen zur Verfügung, wenn die primäre Vorrichtung ausfällt. Diversitär, d. h. mit anderer Technik, sollten redundante Lösungen ausgelegt werden, um dem "common mode"-Fehler zu entgehen, nämlich, dass redundante Systeme aufgrund gleichartiger Fehlerursachen ausfallen können. Redundant zu Aufzügen sind im vorliegenden Fall Rampen und Rolltreppen anzusehen. Seit über 10 Jahren haben Bürger den barrierefreien Umbau des Westbahnhofs gefordert. Zahlreiche Anträge des Ortsbeirats 2 wurden dazu an den Magistrat gerichtet, vielfach ergänzt durch detaillierte Einzelvorschläge, wie z. B. die des ADFC vom 17.02.2020 bezüglich möglicher Rampenlösungen. Die Behindertenverbände haben im Planfeststellungsverfahren die vorgestellten Planungen für unzureichend erklärt. Doch nichts von alldem ist seitens des Magistrats an die Planer der DB weitergegeben worden bzw. hat bislang dort Berücksichtigung gefunden. Das Projekt ist mittlerweile bereits weit fortgeschritten, die Arbeiten müssen jetzt begonnen werden. Die im vorgenannt geforderten Ergänzungen können eingearbeitet werden, ohne dass dadurch das Gesamtprojekt verzögert werden müsste. Denn erfahrungsgemäß ist es möglich, bei Großprojekten baubegleitende Änderungen einzuarbeiten. Um die jederzeitige Barrierefreiheit für alle Bürger sicherzustellen, erscheint dies beim anstehenden Umbau des Westbahnhofs dringend geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. November 2023 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Kenntnis); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 806 = Prüfung und Berichterstattung, NR 819 = Annahme) FRAKTION (NR 806 = Annahme) BFF-BIG (NR 806 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 819, NR 819 = Annahme) Gartenpartei (NR 806 und NR 819 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 819) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)