Mehr Dachwohnungen für Mauersegler
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat trägt dafür Sorge, dass an baulich dafür geeigneten städtischen Gebäuden Nistplätze für Mauersegler eingerichtet werden, und damit an Frankfurter Schulen begonnen wird. Der Bau der Nistplätze erfolgt in Kooperation und unter fachlicher Anleitung der Frankfurter Mauerseglerinitiative und der unteren Naturschutzbehörde. Begründung: Der Fortbestand von Mauerseglern ist durch die zunehmende Zerstörung ihrer Nistplätze in Städten stark gefährdet. Alljährlich gehen bundesweit durch Bau- und Sanierungsarbeiten unzählige angestammte Nistplätze und sogar ganze Kolonien verloren, Mauersegler werden lebendig eingeschlossen oder in Bauschaum erstickt. Dieser Umstand ist nicht nur Tierquälerei, sondern stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. Mauerseglernistplätze (egal ob natürliche Nischen oder künstliche Nisthilfen) sind ganzjährig streng geschützt und dürfen nicht zerstört oder beseitigt werden. Fallen sie außerhalb der Brutzeit unumgänglichen Sanierungsmaßnahmen oder Abrissarbeiten zum Opfer, muss adäquater Ersatz in gleicher Zahl bereitgestellt werden. Von den Bestimmungen des Gesetzes kann auf Antrag nur die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilen. Dies kann nur unter Berücksichtigung von Ersatznistplätzen erfolgen. Ziel der Frankfurter Mauerseglerinitiative ist deshalb die Erfassung, der Erhalt und die Schaffung neuer Nistplätze für Mauersegler. Schon seit Jahren arbeitet die Initiative eng und vertrauensvoll sowohl mit der Unteren Naturschutzbehörde als auch mit den Frankfurter Wohnungsbaugesellschaften zusammen, um bei Gebäudesanierungen die Gerüste zur Anbringung und zum Einbau von Nistplätzen für die Gebäudebrüter mitnutzen zu können. Von 2003, dem Jahr der Gründung der Initiative bis 2018 wurden in und um Frankfurt 3400 Nistplätze in 1777 Einbauten und in 1623 Nistkästen realisiert. Im Jahre 2018 waren es in Frankfurt 275 Nistplätze an 56 Objekten. Mauersegler brüten in dunklen Hohlräumen im Dachgesims, unter oder hinter Dachrinnen, in Mauerlöchern, unter Fenstersimsen, in undichten Rollladenkästen (mit und ohne Rollladenbetrieb), aber auch hinter Fassaden oder Dachverkleidungen beispielsweise bei Flachdächern. Auch an einigen Frankfurter Schulen gibt es bereits Mauerseglernistplätze, so z.B. an der Michael-Ende-Schule in Rödelheim. Um weiterhin und langfristig noch mehr für den Bestand der Mauersegler in Frankfurt zu tun, sollte die Stadt dem Beispiel der Michael-Ende- Schule folgen und zunächst an weiteren Frankfurter Schulen Nistmöglichkeiten ermöglichen. Bei dafür geeigneten Schulneubauten ist der Artenschutz bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase zu berücksichtigen. Hier bedarf es der Zusammenarbeit von Artenschützerinnen und Artenschützern, Behörden und Baufachleuten.
Inhalt
Antrag vom 28.03.2019, NR 799
Betreff: Mehr Dachwohnungen für Mauersegler Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat trägt dafür Sorge, dass an baulich dafür geeigneten städtischen Gebäuden Nistplätze für Mauersegler eingerichtet werden, und damit an Frankfurter Schulen begonnen wird. Der Bau der Nistplätze erfolgt in Kooperation und unter fachlicher Anleitung der Frankfurter Mauerseglerinitiative und der unteren Naturschutzbehörde.
Begründung: Der Fortbestand von Mauerseglern ist durch die zunehmende Zerstörung ihrer Nistplätze in Städten stark gefährdet. Alljährlich gehen bundesweit durch Bau- und Sanierungsarbeiten unzählige angestammte Nistplätze und sogar ganze Kolonien verloren, Mauersegler werden lebendig eingeschlossen oder in Bauschaum erstickt. Dieser Umstand ist nicht nur Tierquälerei, sondern stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. Mauerseglernistplätze (egal ob natürliche Nischen oder künstliche Nisthilfen) sind ganzjährig streng geschützt und dürfen nicht zerstört oder beseitigt werden. Fallen sie außerhalb der Brutzeit unumgänglichen Sanierungsmaßnahmen oder Abrissarbeiten zum Opfer, muss adäquater Ersatz in gleicher Zahl bereitgestellt werden. Von den Bestimmungen des Gesetzes kann auf Antrag nur die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilen. Dies kann nur unter Berücksichtigung von Ersatznistplätzen erfolgen. Ziel der Frankfurter Mauerseglerinitiative ist deshalb die Erfassung, der Erhalt und die Schaffung neuer Nistplätze für Mauersegler. Schon seit Jahren arbeitet die Initiative eng und vertrauensvoll sowohl mit der Unteren Naturschutzbehörde als auch mit den Frankfurter Wohnungsbaugesellschaften zusammen, um bei Gebäudesanierungen die Gerüste zur Anbringung und zum Einbau von Nistplätzen für die Gebäudebrüter mitnutzen zu können. Von 2003, dem Jahr der Gründung der Initiative bis 2018 wurden in und um Frankfurt 3400 Nistplätze in 1777 Einbauten und in 1623 Nistkästen realisiert. Im Jahre 2018 waren es in Frankfurt 275 Nistplätze an 56 Objekten. Mauersegler brüten in dunklen Hohlräumen im Dachgesims, unter oder hinter Dachrinnen, in Mauerlöchern, unter Fenstersimsen, in undichten Rollladenkästen (mit und ohne Rollladenbetrieb), aber auch hinter Fassaden oder Dachverkleidungen beispielsweise bei Flachdächern. Auch an einigen Frankfurter Schulen gibt es bereits Mauerseglernistplätze, so z.B. an der Michael-Ende-Schule in Rödelheim. Um weiterhin und langfristig noch mehr für den Bestand der Mauersegler in Frankfurt zu tun, sollte die Stadt dem Beispiel der Michael-Ende- Schule folgen und zunächst an weiteren Frankfurter Schulen Nistmöglichkeiten ermöglichen. Bei dafür geeigneten Schulneubauten ist der Artenschutz bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase zu berücksichtigen. Hier bedarf es der Zusammenarbeit von Artenschützerinnen und Artenschützern, Behörden und Baufachleuten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2019Sie sind hierNRNR 799Mehr Dachwohnungen für MauerseglerSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 16. August 2019BB 290Mehr Dachwohnungen für MauerseglerMagistratsbericht
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 59 WochenBB 217Mehr Dachwohnungen für MauerseglerMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER