Kein Stückwerk bei der Einhausung der A 661
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
661 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem gemeinsamen Antrag NR 773/19 der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Volleinhausung der A 661 aus Gründen eines optimalen Lärm- und damit Gesundheitsschutzes für alle Anlieger in der Variante L1 (Gesamtlänge 1300 m) realisiert wird. Die Einhausung beginnt an der BAB-Anschlussstelle Friedberger Landstraße und umfasst die Seckbacher Galerie, die damit über die Südfahrbahn hinweg geschlossen wird. Der Magistrat wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte gemäß Antrag NR 773/19 in die Wege zu leiten. Begründung: Nur durch die Realisierung der Volleinhausung der A 661 in der Variante L1 (Länge 1300 m) wie vor beschrieben ist ein optimal wirksamer Lärmschutz für alle Anlieger der A661 gewährleistet. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie deren Wohlergehen müssen in dieser Frage im Vordergrund stehen. Die Mehrkosten für die zusätzlichen 220 m Einhausung (im Vergleich zur Variante L2) sind im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Gesamtprojekts überschaubar und durch den sich hieraus ergebenden Nutzen für die bisher lärmbelasteten Anlieger auch vertretbar. Nach Jahrzehnten der Diskussion muss jetzt endlich gehandelt werden und den Forderungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald (wie zuletzt in der OA 355/19 des Ortsbeirates 11 zum Ausdruck gebracht) Rechnung getragen werden. Die stückwerkhafte Planung und Realisierung der Variante L2 mit dem Hoffnungswert auf eine Verlängerung über die Seckbacher Galerie zu einem späteren Zeitpunkt ist auch aus Gründen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen abzulehnen.
Inhalt
Antrag vom 21.03.2019, NR 795
Betreff: Kein Stückwerk bei der Einhausung der A 661 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem gemeinsamen Antrag NR 773/19 der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Volleinhausung der A 661 aus Gründen eines optimalen Lärm- und damit Gesundheitsschutzes für alle Anlieger in der Variante L1 (Gesamtlänge 1300 m) realisiert wird. Die Einhausung beginnt an der BAB-Anschlussstelle Friedberger Landstraße und umfasst die Seckbacher Galerie, die damit über die Südfahrbahn hinweg geschlossen wird. Der Magistrat wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte gemäß Antrag NR 773/19 in die Wege zu leiten.
Begründung: Nur durch die Realisierung der Volleinhausung der A 661 in der Variante L1 (Länge 1300 m) wie vor beschrieben ist ein optimal wirksamer Lärmschutz für alle Anlieger der A661 gewährleistet. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie deren Wohlergehen müssen in dieser Frage im Vordergrund stehen. Die Mehrkosten für die zusätzlichen 220 m Einhausung (im Vergleich zur Variante L2) sind im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Gesamtprojekts überschaubar und durch den sich hieraus ergebenden Nutzen für die bisher lärmbelasteten Anlieger auch vertretbar. Nach Jahrzehnten der Diskussion muss jetzt endlich gehandelt werden und den Forderungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald (wie zuletzt in der OA 355/19 des Ortsbeirates 11 zum Ausdruck gebracht) Rechnung getragen werden. Die stückwerkhafte Planung und Realisierung der Variante L2 mit dem Hoffnungswert auf eine Verlängerung über die Seckbacher Galerie zu einem späteren Zeitpunkt ist auch aus Gründen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen abzulehnen.Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2019, NR 773 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. März 2019 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.04.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 380 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 773, NR 795 und OA 380 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 760 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 762 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 768 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 7. Der Vorlage OA 278 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 zugestimmt. 8. a) Die Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 9. a) Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 10. a) Die Vorlage OA 364 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 760) zu 8. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 9. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Begründung abgelehnt wird)