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Liegenschaftsmanagement durch Leerstandsbericht verbessern

Vorlagentyp: NRCDU
4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, das Liegenschaftsmanagement in Frankfurt durch die Einführung eines Leerstandsberichts zu verbessern. Dies soll die Transparenz erhöhen und Leerstände vermeiden, um der angespannten Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken. Die Stadt Frankfurt wird als Vorreiter in der Vermeidung von Leerständen positioniert.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Antrag NR 769 vom 29.09.2023 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat aufgefordert wird, einen Leerstandsbericht städtischer Liegenschaften nach den folgenden Kriterien zu entwickeln:

  1. Der Leerstandsbericht, der jeweils zum 30.06 und 30.12. eines jeden Jahres zu erfolgen hat und zur Einsichtnahme für die Bürger veröffentlicht werden muss, hat folgende Eckpunkte zu enthalten:

a) Es sollen alle leerstehenden Flächen in Liegenschaften, die der Stadt Frankfurt entweder als Eigentümerin gehören, für die eine Erbbauberechtigung besteht oder die von der Stadt Frankfurt angemietet wurden und die länger als sechs Monate leer stehen, erfasst werden. Dabei sind alle Gewerbeflächen größer als 200 m 2 und alle Wohnflächen zu berücksichtigen.

b) Die Berichterstattung erfolgt unter Angabe der Adresse der Liegenschaft, des Zeitpunkts des Leerstandes, des zuständigen Amts, in dessen Bereich die betreffende Liegenschaft geführt wird und der beabsichtigten Maßnahmen, um die leerstehenden Flächen einer Nutzung zuzuführen.

c) Die Ortsbeiräte, in deren Bereich die betroffene Liegenschaft angesiedelt ist, sind zu unterrichten.

  1. Der Leerstandsbericht ist in gleicher Weise für Gesellschaften zu erstellen, an denen die Stadt Frankfurt mit mindestens 50% beteiligt ist. Sollte dieses nicht möglich sein, sind die Gründe im Leerstandsbericht anzugeben.

Begründung

Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation ist der Leerstand von Flächen unbedingt zu vermeiden. Die Stadt Frankfurt sollte - im Bereich ihrer Liegenschaften - Vorreiter bei der Vermeidung von Leerständen sein. Die Transparenz gegenüber dem Bürger bezüglich der Frage des Leerstands von Flächen ist nur bei Erstellung eines entsprechenden Berichtes gewährleistet. Außerdem wird nur auf der Grundlage des Berichts für den Bürger nachvollziehbar, warum seitens der Stadt Frankfurt ständig weitere Gebäude/Flächen angemietet werden, obwohl auch ein Leerstand bei städtischen Liegenschaften festzustellen ist. Die Erstellung des Berichts erhöht auch nicht den bürokratischen Aufwand erheblich, da zu jedem ordentlichen Liegenschaftsmanagement ein Überblick über leerstehende und nicht genutzte Fläche gehört. Mit der Beschränkung der Mitteilungspflicht erst ab dem sechsten Monat des Leerstands wird die Aufnahme von lediglich renovierungsbedingten Leerständen oder von Übergangszeiten bis zu einer neuen Nutzung vermieden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Oktober 2023 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 31.10.2023
TO I, TOP 9
Beraten
1. Der Vorlage NR 769 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 785 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (NR 769 Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen NR 785), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= NR 769 Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO II, TOP 22
Beraten
1. Der Vorlage NR 769 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 785 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen NR 785), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 785 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 12
Abgelehnt
Die Vorlage NR 785 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFGartenparteiBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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