Liegenschaftsmanagement durch Leerstandsbericht verbessern
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, das Liegenschaftsmanagement in Frankfurt durch die Einführung eines Leerstandsberichts zu verbessern. Dies soll die Transparenz erhöhen und Leerstände vermeiden, um der angespannten Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken. Die Stadt Frankfurt wird als Vorreiter in der Vermeidung von Leerständen positioniert.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Antrag NR 769 vom 29.09.2023 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat aufgefordert wird, einen Leerstandsbericht städtischer Liegenschaften nach den folgenden Kriterien zu entwickeln:
- Der Leerstandsbericht, der jeweils zum 30.06 und 30.12. eines jeden Jahres zu erfolgen hat und zur Einsichtnahme für die Bürger veröffentlicht werden muss, hat folgende Eckpunkte zu enthalten:
a) Es sollen alle leerstehenden Flächen in Liegenschaften, die der Stadt Frankfurt entweder als Eigentümerin gehören, für die eine Erbbauberechtigung besteht oder die von der Stadt Frankfurt angemietet wurden und die länger als sechs Monate leer stehen, erfasst werden. Dabei sind alle Gewerbeflächen größer als 200 m 2 und alle Wohnflächen zu berücksichtigen.
b) Die Berichterstattung erfolgt unter Angabe der Adresse der Liegenschaft, des Zeitpunkts des Leerstandes, des zuständigen Amts, in dessen Bereich die betreffende Liegenschaft geführt wird und der beabsichtigten Maßnahmen, um die leerstehenden Flächen einer Nutzung zuzuführen.
c) Die Ortsbeiräte, in deren Bereich die betroffene Liegenschaft angesiedelt ist, sind zu unterrichten.
- Der Leerstandsbericht ist in gleicher Weise für Gesellschaften zu erstellen, an denen die Stadt Frankfurt mit mindestens 50% beteiligt ist. Sollte dieses nicht möglich sein, sind die Gründe im Leerstandsbericht anzugeben.
Begründung
Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation ist der Leerstand von Flächen unbedingt zu vermeiden. Die Stadt Frankfurt sollte - im Bereich ihrer Liegenschaften - Vorreiter bei der Vermeidung von Leerständen sein. Die Transparenz gegenüber dem Bürger bezüglich der Frage des Leerstands von Flächen ist nur bei Erstellung eines entsprechenden Berichtes gewährleistet. Außerdem wird nur auf der Grundlage des Berichts für den Bürger nachvollziehbar, warum seitens der Stadt Frankfurt ständig weitere Gebäude/Flächen angemietet werden, obwohl auch ein Leerstand bei städtischen Liegenschaften festzustellen ist. Die Erstellung des Berichts erhöht auch nicht den bürokratischen Aufwand erheblich, da zu jedem ordentlichen Liegenschaftsmanagement ein Überblick über leerstehende und nicht genutzte Fläche gehört. Mit der Beschränkung der Mitteilungspflicht erst ab dem sechsten Monat des Leerstands wird die Aufnahme von lediglich renovierungsbedingten Leerständen oder von Übergangszeiten bis zu einer neuen Nutzung vermieden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Oktober 2023 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen NR 785), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= NR 769 Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen NR 785), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)