Kommunalwahlrecht für alle Frankfurter:innen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Gewährung des kommunalen Wahlrechts für alle Frankfurter:innen ab 16 Jahren, um die gesellschaftliche Teilhabe und Integration zu fördern. Dies soll durch eine Initiative beim Hessischen Städtetag erreicht werden, um den Bundesgesetzgeber zur Umsetzung zu bewegen. Ziel ist es, die politische Mitgestaltung für eine breitere Bevölkerungsgruppe zu ermöglichen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine Initiative beim Hessischen bzw. Deutschen Städtetag einzubringen, um allen Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die länger als sechs Monate in Frankfurt leben, das kommunale Wahlrecht zu gewähren. Mit der Initiative soll der zuständige Bundesgesetzgeber vom Städtetag zur Umsetzung des Vorhabens mobilisiert werden.
Begründung
Ein wichtiges Instrument und die Voraussetzung für gelingende Integration ist gesellschaftliche Teilhabe. Grundlegend dafür ist das politische Wahlrecht. Viele Menschen, die bereits seit Jahrzehnten in Frankfurt leben und das Gesicht und den Charakter unserer Stadt prägen, besitzen dieses jedoch nicht. Dazu zählen etwa 140.000 Frankfurter*innen, die unter anderem bei Kommunalwahlen nicht wählen dürfen. Ca. die Hälfte der mindestens 18-jährigen Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann sich nicht an Kommunal- oder EU-Wahlen beteiligen, da sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt. Es handelt sich hierbei um so genannte Drittstaatsangehörige - also Personen aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Erst kürzlich eingereiste EU-Staatsangehörige erhalten im Gegensatz dazu bereits nach 3 Monaten Aufenthalt das Kommunalwahlrecht. Damit gelebte Integration gelingen kann, müssen auch Drittstaatler*innen die Möglichkeit erhalten, das politische Profil Frankfurts mitzugestalten. Dafür bedarf es einer Initiative zur Erweiterung des Kommunalwahlrechts für Migrant*innen. Mit der Initiative soll der zuständige Bundesgesetzgeber vom Städtetag zur Umsetzung des Vorhabens mobilisiert werden. Das Wahlrecht sollte ab 16 Jahre gelten, damit möglichst viele Menschen am demokratischen Prozess teilhaben können. Damit wird eine wichtige Brücke zum Engagement und der Identifikation der jungen Menschen mit der Kommunalpolitik geschlagen. Der Missstand, dass diese Gruppe vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, aber gerade bei zukunftsträchtigen Entscheidungen einbezogen werden sollte, wird gleichzeitig damit behoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 25 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf25 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, LINKE und BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und Volt (= Annahme); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme