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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage des Mietvertrages für die Liegenschaft KurtSchumacherStraße 10

Vorlagentyp: NRAfD
2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Begründung

Akteneinsichtsausschusses zur Frage des Mietvertrages für die Liegenschaft Kurt-Schumacher-Straße 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der Mietvertrag der Stadt Frankfurt mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sowie die Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Verlängerung des Mietverhältnisses gem. der Vorlage M 238 angefertigt wurden. Begründung: Mit der Vorlage M 238 vom 21.12.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Verlängerung des Mietvertrages der Stadt Frankfurt mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH betreffend die Liegenschaft Kurt-Schumacher-Str. 10. Das Mietverhältnis besteht seit dem 01.09.2009 und wurde für 15 Jahre - d.h. bis zum 31.08.2024 - abgeschlossen. Das Mietverhältnis soll nunmehr um 8 Jahre verlängert werden. Als Grund für diese vorzeitige Verlängerung werden erforderliche Investitionen genannt, die die Vermieterin nur unter der Voraussetzung der Verlängerung des Mietverhältnisses tätigen wird. Die Vorlage nennt zwar die Konditionen, zu denen das Mietverhältnis verlängert werden soll, nicht jedoch die derzeitigen Konditionen und die weiteren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in diesem Zusammenhang getroffen werden sollen. Die Entscheidungsträger sind somit auf Basis der Vorlage M 238 nicht in der Lage, zu bewerten, welche finanziellen Auswirkungen die Vertragsverlängerung auf die Stadt Frankfurt hat. Ebenso ist eine - auch nur ansatzweise - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der geplanten Investitionen nicht möglich. Erst der Bericht des Revisionsamtes, dem offensichtlich der Vertrag und dessen Ergänzung sowie ggf. weitere Unterlagen zur Verfügung standen, zeigt, dass die geplante Verlängerung offensichtlich mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Stadt ohne Darstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verbunden ist. Der Vorgang erweckt den Eindruck, dass der Magistrat den Entscheidungsträgern absichtlich wesentliche Umstände des geplanten Vertragswerkes verschweigt. Es ist daher auch nicht zu erwarten, dass eine Anfrage wesentlich zur Aufklärung betragen kann. Es ist daher die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschuss geboten. Vorgelegt werden soll der Mietvertrag der Stadt Frankfurt mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sowie die Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Verlängerung dieses Mietverhältnisses gem. der Vorlage M 238 angefertigt wurden.

Inhalt

Antrag vom 09.01.2019, NR 725

Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage des Mietvertrages für die Liegenschaft Kurt-Schumacher-Straße 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist der Mietvertrag der Stadt Frankfurt mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sowie die Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Verlängerung des Mietverhältnisses gem. der Vorlage M 238 angefertigt wurden.

Begründung: Mit der Vorlage M 238 vom 21.12.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Verlängerung des Mietvertrages der Stadt Frankfurt mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH betreffend die Liegenschaft Kurt-Schumacher-Str. 10. Das Mietverhältnis besteht seit dem 01.09.2009 und wurde für 15 Jahre - d.h. bis zum 31.08.2024 - abgeschlossen. Das Mietverhältnis soll nunmehr um 8 Jahre verlängert werden. Als Grund für diese vorzeitige Verlängerung werden erforderliche Investitionen genannt, die die Vermieterin nur unter der Voraussetzung der Verlängerung des Mietverhältnisses tätigen wird. Die Vorlage nennt zwar die Konditionen, zu denen das Mietverhältnis verlängert werden soll, nicht jedoch die derzeitigen Konditionen und die weiteren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in diesem Zusammenhang getroffen werden sollen. Die Entscheidungsträger sind somit auf Basis der Vorlage M 238 nicht in der Lage, zu bewerten, welche finanziellen Auswirkungen die Vertragsverlängerung auf die Stadt Frankfurt hat. Ebenso ist eine - auch nur ansatzweise - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der geplanten Investitionen nicht möglich. Erst der Bericht des Revisionsamtes, dem offensichtlich der Vertrag und dessen Ergänzung sowie ggf. weitere Unterlagen zur Verfügung standen, zeigt, dass die geplante Verlängerung offensichtlich mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Stadt ohne Darstellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verbunden ist. Der Vorgang erweckt den Eindruck, dass der Magistrat den Entscheidungsträgern absichtlich wesentliche Umstände des geplanten Vertragswerkes verschweigt. Es ist daher auch nicht zu erwarten, dass eine Anfrage wesentlich zur Aufklärung betragen kann. Es ist daher die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschuss geboten. Vorgelegt werden soll der Mietvertrag der Stadt Frankfurt mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH sowie die Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Verlängerung dieses Mietverhältnisses gem. der Vorlage M 238 angefertigt wurden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2018MM 238Vorzeitige Verlängerung des Mietvertrages vom 28.04.2008 zur Anmietung der Liegenschaft KurtSchumacherStraße 10 für das PlanungsdezernatMagistratsvortrag
  2. 9. Januar 2019Sie sind hier
    NRNR 725Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage des Mietvertrages für die Liegenschaft KurtSchumacherStraße 10
    STVV-Antrag · AfD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO I, TOP 7
Beraten
a) Dem Antrag NR 725 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 725 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 28.02.2019
TO II, TOP 13
Beraten
a) Dem Antrag NR 725 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 725 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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