Solaroffensive für Frankfurt V: Solarparks auf besonders geeigneten Freiflächen realisieren
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Ausbau von Solarparks in Frankfurt am Main bis 2035 zu beschleunigen, um die Unabhängigkeit von fossilen Energien zu erhöhen und die Klimaneutralität zu erreichen. Durch die Identifizierung geeigneter Flächen und die Schaffung bürokratiearmer Verfahren sollen Solarparks schnell realisiert werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich zum Ziel, den Ausbau von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Freiflächenanlagen (sog. Solarparks) aktiv zu ermöglichen und so zu beschleunigen, dass bis 2035 auf möglichst allen aus rechtlicher Sicht besonders geeigneten Freiflächen im Stadtgebiet, die sich technisch und wirtschaftlich eignen, und bei denen keine gewichtigen Gründe gegen die Nutzung als Solarpark sprechen, entsprechende Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden können.
Folgende Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass dieses Ziel weitestgehend erreicht werden kann:
- Der Magistrat wird beauftragt, bis Mitte 2024 diejenigen Flächen im Stadtgebiet zu identifizieren, die sich insbesondere gemäß "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (2023) und Hessischer "Freiflächensolarverordnung" (2018) aus rechtlichen Gründen potenziell in besonderer Weise für die Errichtung von Solarparks eignen würden und auf welchen die Errichtung von Solarparks aufgrund bestimmter Einschränkungen oder Auflagen nicht ausgeschlossen ist. Die Übersicht über die potenziell für die Errichtung von Solarparks besonders geeigneten Flächen ist auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen. Bei Bedarf sollen externe Dienstleister*innen für die Erstellung der Freiflächen-Solaranlagen-Potenzialanalyse beauftragt werden. Die Analyse der Flächen soll insbesondere folgende Flächenkategorien umfassen (sog. "Gunstflächen"):
a) Potenzielle Standorte entlang von Autobahnen und Schienenwegen: Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 500 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn (EEG 2023, § 37, Abs. 2, c). Diese Flächen eignen sich besonders für Solarparks, da sie sehr stark von Lärm und Abgasen belastet sind und für andere Nutzungszwecke daher nicht oder nur sehr eingeschränkt geeignet sind. Die Flächen innerhalb eines Korridors von 200 Meter Abstand zu Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes sind dabei besonders geeignet, da Solaranlagen auf diesen Flächen durch eine Privilegierung im Baurecht im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden können. Das heißt, dass für Solarparks in diesem Korridor keine Bebauungspläne aufgestellt werden müssen. Im dennoch notwendigen Zulassungsverfahren muss jedoch geprüft werden, ob öffentliche Belange oder Ziele der Raumordnung entgegenstehen.
b) Potenzielle Standorte auf Konversionsflächen: Hierzu zählen insbesondere Flächen, die zuvor als Deponien, Altablagerungen, Aufschüttungen und Abraumhalden oder für militärische Zwecke genutzt wurden. Diese Flächen eignen sich besonders für Solarparks, da diese Flächen durch entsprechende Verfüllungen oder Altlasten im Untergrund nicht oder nur sehr eingeschränkt für andere Nutzungszwecke geeignet sind (EEG 2023, § 37, Abs. 2, a).
c) Potenzielle Standorte auf bzw. an Lärmschutzanlagen: Flächen auf bzw. an Lärmschutzwänden oder Lärmschutzanlagen eignen sich potenziell ebenfalls sehr gut, da dort die Lärm- und Emissionsbelastung sehr hoch ist und dadurch andere Nutzungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind (EEG 2023, § 38c, Abs. 1).
d) Potenzielle Standorte auf Flächen, die aufgrund anderer Einschränkungen oder Auflagen, wie beispielsweise sehr hoher Fluglärmbelastung oder spezifischer Auflagen der Seveso-Richtlinie, für die Errichtung von Solarparks besonders geeignet wären.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein möglichst bürokratiearmes Verfahren einzuführen und im Internetauftritt der Stadt bekannt zu machen, wie interessierte Projektentwickler*innen Solarparks in den als potenziell besonders geeignet und für die prioritäre Entwicklung identifizierten Freiflächen installieren und in Betrieb nehmen können. Eine kurze Checkliste (Kriterienkatalog) kann Projektentwickler*innen beispielsweise angeben, welche Informationen sie für eine Erstbefassung der Kommune mit dem Projekt zusammenstellen müssen. Ein solcher Kriterienkatalog sollte beispielsweise den Abstand zur Wohnbebauung, maximale Flächengrößen, Informationen zum Netzanschluss oder Anforderungen an die Pflege und Unterhaltung sowie an den Rückbau einer Freiflächen-Solaranlage enthalten. Mit einem solchen Kriterienkatalog können Standortanfragen von Projektentwickler*innen schneller und einheitlicher bearbeitet und die Planungs- und Realisierungszeit dadurch beschleunigt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit interessierte Projektentwickler*innen bis Ende 2026 auf den in Punkt 1 als besonders geeignet identifizierten Freiflächen einen oder mehrere Solarparks mit einer Leistung von insgesamt mindestens 5 Megawattpeak in Betrieb nehmen können. Die Stadt könnte hierfür anhand des Kriterienkatalogs Standorte im Stadtgebiet ermitteln, die aus Sicht der Stadt in besonderer Weise für einen Solarpark geeignet sind und diese aktiv bewerben bzw. langfristig durch eine Flächennutzungsplanung sichern. Durch eine solche vorausschauende Angebotsplanung könnte die Stadt die Errichtung von Solarparks räumlich aktiv steuern und beschleunigen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Verfahren beschleunigt werden könnten, wenn externe Dienstleister*innen beispielsweise in die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen eingebunden werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf den als besonders geeignet identifizierten Freiflächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, mit gutem Beispiel voranzugehen und schnellstmöglich Solarparks zu realisieren. Dafür soll geprüft werden, ob die Stadt auf diesen Flächen - unter Berücksichtigung der Kriterien schnelle Umsetzbarkeit, gesellschaftliche Akzeptanz und wirtschaftliche Attraktivität - Solarparks in Eigenregie realisieren will oder ob sie diese Flächen städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, wie z. B. der Mainova, der FES oder der ABGnova, und privaten Dritten, wie z. B. Bürgerenergiegenossenschaften, zur Verfügung stellen will.
Die Solarparks im Stadtgebiet sollen eine möglichst große finanzielle Beteiligung von privaten Haushalten, Unternehmen und städtischen Gesellschaften aus Frankfurt bzw. der Rhein/Main-Region ermöglichen. Die Stadt Frankfurt soll sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten am Betrieb von Solarparks im Stadtgebiet beteiligen (§ 6 EEG 2023).
Die Stadt Frankfurt soll die mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen - insbesondere der Bauleitplanung - einhergehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip auf die Investierenden übertragen. So ist zu vereinbaren, dass die Vorhabenträger*innen beispielsweise die Planungskosten und/oder die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen übernehmen. Des weiteren sollen Regelungen über eine umweltverträgliche Realisierung der Anlagen und eine Rückbauverpflichtung getroffen werden.
Die Solarparks im Stadtgebiet sollen so gestaltet werden, dass sie auch zu einer ökologischen Aufwertung der Flächen und damit auch zum Arten- und Naturschutz beitragen können. Der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) und der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) haben dafür gemeinsam Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen entwickelt, an welchen sich die Stadt Frankfurt orientieren könnte.
Begründung
Der schnelle und umfassende Ausbau der Solarenergienutzung im Stadtgebiet ist von entscheidender Bedeutung für das Ziel größtmöglicher Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten, für die Senkung der Energiekosten und für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Neben den Dachflächen auf stadteigenen Gebäuden, auf den Gebäuden der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und auf den Gebäuden von Privathaushalten, Unternehmen und Vereinen bieten auch Freiflächen ein sehr großes Potential für den Ausbau der Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen (sog. Solarparks).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juli 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 21 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.10.2023 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Ziffer 1.a): GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Ziffern 1.b) bis 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und AfD (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der zweite Satz wie folgt ersetzt wird: "Die Stadt realisiert auf diesen Flächen - Solarparks in Eigenregie oder übergibt diese Bürgergenossenschaften.") Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Ziffer 1. Buchstabe b): GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Ziffer 4 Abs.1: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 1. Buchstabe a), c), d), Ziffer 2, Ziffer 4 Abs.1 bis 3: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer 1b) abgelehnt wird und bei Ziffer 4. der 2. Satz gestrichen bzw. wie folgt ersetzt wird: "Die Stadt realisiert auf diesen Flächen Solarparks in Eigenregie oder übergibt diese an Bürgergenossenschaften.") Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU und SPD gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. a), 1. c), 1. d), 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 3 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU und 1 LINKE. Ziffern 1. b) und 4.: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 3 CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU und 1 LINKE. zu 2. 4 GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 2 GRÜNE, 3 CDU und SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU und 1 LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer 1b) abgelehnt wird und bei Ziffer 4. der 2. Satz gestrichen bzw. wie folgt ersetzt wird: "Die Stadt realisiert auf diesen Flächen Solarparks in Eigenregie oder übergibt diese an Bürgergenossenschaften.")
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer 1b) abgelehnt wird und bei Ziffer 4. der 2. Satz gestrichen bzw. wie folgt ersetzt wird: "Die Stadt realisiert auf diesen Flächen Solarparks in Eigenregie oder übergibt diese an Bürgergenossenschaften.")
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)