Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen
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Thema Kultur verfolgenBegründung
verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.02.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, a) ob und wie es möglich ist, an die Namen der während der NS-Zeit verschleppten und getöteten homosexuellen Frankfurterinnen und Frankfurtern auf einer Gedenktafel zu erinnern, b) ob und wie es möglich ist, den nach §§ 175, 175a StGB strafrechtlich belangten Homosexuellen namentlich zu gedenken, c) welche Kosten für die Gedenktafel und für die zuvor notwendige Forschung, um die Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männern umfassend und historisch richtig darzustellen, anfallen. 2. am Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) am 17. Mai einen Kranz am "Frankfurter Engel" niederzulegen und zu prüfen und berichten, wie darüber hinaus der IDAHO in der Stadtgesellschaft verankert werden kann, 3. das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen ("Vorschlagsliste") um für die Lesben- und Schwulenbewegung wichtige Personen, die unter anderem aus der lesbisch-schwulen Stadtführung bekannt sind und ausreichend wissenschaftlich belastbar geprüft und nachweisbar sind, zu erweitern. Begründung: Seit Dezember 1994 erinnert das Mahnmal Homosexuellenverfolgung ("Frankfurter Engel") auf dem Klaus-Mann-Platz an die während des Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten homosexuellen Frauen und Männer. Das sich derzeit hierauf beschränkende Gedenken sollte zukünftig durch eine Gedenktafel mit den Namen von Frankfurterinnen und Frankfurtern ergänzt werden, von denen bekannt ist, dass sie aufgrund ihrer Homosexualität verschleppt und ermordet wurden. Hierzu sollten Forschungen vorgenommen werden, die Namen und Schicksale der Verfolgten untersuchen. Diese Forschungen sollten auch ein Augenmerk auf die Verfolgung der lesbischen Frauen legen, deren Homosexualität nicht strafrechtlich geahndet wurde und daher als Verfolgungsgrund in den Akten schwieriger konkretisierbar ist. Dennoch wurden zahlreiche lesbische Frauen unter dem Vorwand der Wehrkraftzersetzung, angeblicher Asozialität oder Kriminalität in die Gefängnisse und Konzentrationslager verschleppt. Da auch vor und nach der Nazizeit sexuelle Handlungen zwischen Männern strafrechtlich geahndet wurde, wenn auch mit weitaus weniger drastischen Strafen - der § 175 im Strafgesetzbuch existierte in verschiedenen Fassungen von 1872 bis 1994 -, sollte die Gedenktafel auch jene berücksichtigen, die zu anderen Zeiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung belangt wurden. Der Internationale Tag gegen Homophobie am 17. Mai eines jeden Jahres sollte zukünftig stärker in die Stadtgesellschaft wirken. Der IDAHO bietet die Gelegenheit sowohl an die Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit sowie die weltweit noch immer vorhandene Homophobie zu erinnern. Es gibt in der Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem Klaus Mann-Platz in der Innenstadt einen Platz, der nach einem prominenten Homosexuellen benannt ist. Darüber hinaus gibt es derzeit noch zwei weitere Straßen (Karl-Kotzenberg-Straße in Ginnheim und Elisabeth-Winterhalter-Straße im Mertonviertel), die nach wichtigen Personen für die Lesben- und Schwulenbewegung benannt wurden. Um an das Wirken von Lesben und Schwulen in Frankfurt zu erinnern, soll die Vorschlagsliste zur Straßenbenennung aktiv um die Namen von Lesben und Schwulen ergänzt werden.
Inhalt
Antrag vom 17.09.2013, NR 705
Betreff: Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.02.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, a) ob und wie es möglich ist, an die Namen der während der NS-Zeit verschleppten und getöteten homosexuellen Frankfurterinnen und Frankfurtern auf einer Gedenktafel zu erinnern, b) ob und wie es möglich ist, den nach §§ 175, 175a StGB strafrechtlich belangten Homosexuellen namentlich zu gedenken, c) welche Kosten für die Gedenktafel und für die zuvor notwendige Forschung, um die Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männern umfassend und historisch richtig darzustellen, anfallen. 2. am Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) am 17. Mai einen Kranz am "Frankfurter Engel" niederzulegen und zu prüfen und berichten, wie darüber hinaus der IDAHO in der Stadtgesellschaft verankert werden kann, 3. das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen ("Vorschlagsliste") um für die Lesben- und Schwulenbewegung wichtige Personen, die unter anderem aus der lesbisch-schwulen Stadtführung bekannt sind und ausreichend wissenschaftlich belastbar geprüft und nachweisbar sind, zu erweitern.
Begründung: Seit Dezember 1994 erinnert das Mahnmal Homosexuellenverfolgung ("Frankfurter Engel") auf dem Klaus-Mann-Platz an die während des Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten homosexuellen Frauen und Männer. Das sich derzeit hierauf beschränkende Gedenken sollte zukünftig durch eine Gedenktafel mit den Namen von Frankfurterinnen und Frankfurtern ergänzt werden, von denen bekannt ist, dass sie aufgrund ihrer Homosexualität verschleppt und ermordet wurden. Hierzu sollten Forschungen vorgenommen werden, die Namen und Schicksale der Verfolgten untersuchen. Diese Forschungen sollten auch ein Augenmerk auf die Verfolgung der lesbischen Frauen legen, deren Homosexualität nicht strafrechtlich geahndet wurde und daher als Verfolgungsgrund in den Akten schwieriger konkretisierbar ist. Dennoch wurden zahlreiche lesbische Frauen unter dem Vorwand der Wehrkraftzersetzung, angeblicher Asozialität oder Kriminalität in die Gefängnisse und Konzentrationslager verschleppt. Da auch vor und nach der Nazizeit sexuelle Handlungen zwischen Männern strafrechtlich geahndet wurde, wenn auch mit weitaus weniger drastischen Strafen - der § 175 im Strafgesetzbuch existierte in verschiedenen Fassungen von 1872 bis 1994 -, sollte die Gedenktafel auch jene berücksichtigen, die zu anderen Zeiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung belangt wurden. Der Internationale Tag gegen Homophobie am 17. Mai eines jeden Jahres sollte zukünftig stärker in die Stadtgesellschaft wirken. Der IDAHO bietet die Gelegenheit sowohl an die Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit sowie die weltweit noch immer vorhandene Homophobie zu erinnern. Es gibt in der Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem Klaus Mann-Platz in der Innenstadt einen Platz, der nach einem prominenten Homosexuellen benannt ist. Darüber hinaus gibt es derzeit noch zwei weitere Straßen (Karl-Kotzenberg-Straße in Ginnheim und Elisabeth-Winterhalter-Straße im Mertonviertel), die nach wichtigen Personen für die Lesben- und Schwulenbewegung benannt wurden. Um an das Wirken von Lesben und Schwulen in Frankfurt zu erinnern, soll die Vorschlagsliste zur Straßenbenennung aktiv um die Namen von Lesben und Schwulen ergänzt werden. Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 111 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.09.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2013Sie sind hierNRNR 705Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 7. April 2014Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 111Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER