Flut der Wahlplakate begrenzen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat möge beschließen, dass bei zukünftigen Wahlen 1. a) die Anzahl der angebrachten Plakate auf maximal 1000 Stück pro Partei pro Frankfurter Wahlkreis bei der Landtagswahl, b) 4000 Plakate pro Partei pro Frankfurter Wahlkreis bei der Europawahl und der Bundestagswahl, c) und 500 Plakate pro Partei pro Ortsbeiratsbereich bei der Kommunalwahl begrenzt werden. 2.) die aus Holz bestehenden Baumstützen an neu gepflanzten Bäumen für die Plakatanbringung genutzt werden dürfen. Begründung: Die Plakateflut trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei - vor allem aber hat die Wählerschaft kaum noch Übersicht über die dargestellten Argumente.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2018, NR 681
Betreff: Flut der Wahlplakate begrenzen Der Magistrat möge beschließen, dass bei zukünftigen Wahlen 1. a) die Anzahl der angebrachten Plakate auf maximal 1000 Stück pro Partei pro Frankfurter Wahlkreis bei der Landtagswahl, b) 4000 Plakate pro Partei pro Frankfurter Wahlkreis bei der Europawahl und der Bundestagswahl, c) und 500 Plakate pro Partei pro Ortsbeiratsbereich bei der Kommunalwahl begrenzt werden. 2.) die aus Holz bestehenden Baumstützen an neu gepflanzten Bäumen für die Plakatanbringung genutzt werden dürfen.
Begründung: Die Plakateflut trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei - vor allem aber hat die Wählerschaft kaum noch Übersicht über die dargestellten Argumente.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 154 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.10.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018BB 154Wahlplakate im öffentlichen RaumMagistratsbericht
- 23. Oktober 2018Sie sind hierNRNR 681Flut der Wahlplakate begrenzenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 154 = Kenntnis, NR 681 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 154 = Zurückweisung, NR 681 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)