Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien: Novelle der Richtlinien zur Überlassung von Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte in Frankfurt am Main…
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Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien: Novelle der Richtlinien zur Überlassung von Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte in Frankfurt am Main Ausnahmeregelung für von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder in Frauenhäuser
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Registrier- und Vergaberichtlinien für Sozialwohnungen in Frankfurt zu novellieren, um gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern den Zugang zu Sozialwohnungen zu erleichtern, auch wenn sie weniger als 12 Monate in Frankfurt leben. Dies soll dazu beitragen, die Verweildauer in Frauenhäusern zu reduzieren und den Belegungsstau zu verringern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 39 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Registrier- und Vergaberichtlinien Frauen und deren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen und somit besonders schutzbedürftig sind, den Zugang zu Sozialwohnungen ermöglichen sollen, auch wenn sie noch keine 12 Monate in Frankfurt leben.
Daher ist sowohl die Anlage 1 als auch die Begründung zu den Registrier- und Vergaberichtlinien unter Punkt I 2.2 um folgenden Punkt zu ergänzen:
"2.2.4 Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder, die zu ihrem Schutz in einem Frauenhaus in Frankfurt wohnen."
Begründung
Aus Gründen des Gewaltschutzes werden schutzbedürftige Frauen häufig von anderen bundesweiten Kommunen nach Frankfurt in Frankfurter Frauenhäuser verwiesen bzw. suchen von sich aus in Frankfurter Frauenhäusern Schutz. In den letzten 10 Jahren lag der Anteil der Frauen und Kinder aus anderen Städten und Gemeinden, die aus Gewaltschutzgründen in Frankfurter Frauenhäusern aufgenommen wurden, zwischen 40 bis 50 Prozent. Oftmals können und wollen sie nicht in ihre Heimatkommune zurückkehren, da ursprüngliche gewaltvolle Strukturen vor Ort weiterhin bestehen. Das hat zur Folge, dass die Betroffenen - obwohl sie in der Regel nur 4-6 Monate den Schutz und die Beratung eines Frauenhauses brauchen - aufgrund des bisher geltenden Punkt 2.1 mindestens ein Jahr in der Einrichtung bleiben müssen, bevor sie eine sozialgeförderte Wohnung beim Wohnungsamt beantragen können. Die 12-Monats-Regel verlängert die Verweildauer dieser Frauen im Frauenhaus unnötigerweise und beträchtlich, und führt zu einem Belegungsstau in den Frauenhäusern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023MM 39Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien Novelle der Richtlinien zur Überlassung von Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 5. Juni 2023Sie sind hierNRNR 680Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien: Novelle der Richtlinien zur Überlassung von Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte in Frankfurt am Main Ausnahmeregelung für von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder in FrauenhäuserSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
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1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 39 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 680 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 681 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG
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1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 39 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 680 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 681 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
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1. Der Vorlage M 39 wird im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 680 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 681 im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 681) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 39 und NR 680 = Enthaltung, NR 681 = Annahme ohne Zusatz)
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1. Der Vorlage M 39 wird im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 680 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 681 im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 681) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)