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Rahmenbedingungen für Tagesfamilien dauerhaft verbessern

Vorlagentyp: NRBFF
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Tagesfamilien in Frankfurt zu verbessern, insbesondere durch eine Erhöhung der Förderleistungen und gezielte Förderung des Ausbaus der Kindertagespflege. Dies soll dazu beitragen, die Betreuungsquote zu erhöhen und die wirtschaftliche Situation der Tagesfamilien zu sichern.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Antrag NR 631 vom 15.03.2023 "Mehr Tagesfamilien durch bessere Unterstützung und Entlohnung" wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. ) Die Förderleistung pro betreutem Kind wird mit sofortiger Wirkung auf mindestens 7,50 EUR/Stunde erhöht (angelehnt an die Empfehlung des BVKTP).
  2. ) Der Ausbau der Kindertagespflege wird im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung durch geeignete Maßnahmen gezielt gefördert, um eine adäquate Betreuungsquote in der Kindertagespflege in Frankfurt zu erreichen (das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt eine Betreuungsquote in der Kindertagespflege von 30 %)
  3. ) Den Kindertagespflegepersonen wird die Möglichkeiten geboten, sich im Rahmen der erweiterten Grundqualifizierung auf insgesamt 300 Stunden weiterbilden zu können. Dafür sind die finanziellen Mittel und Voraussetzungen zu schaffen.

Begründung

Die in dem Antrag NR 631 vom 15.03.2023 sind berechtigt und dringend notwendig, sichern jedoch für sich alleine genommen weder das wirtschaftliche Überleben der bestehenden Tagesfamilien, noch sind sie dazu geeignet, den dringend benötigten Ausbau der Kindertagespflege in Frankfurt zu erreichen. Auch die von der zuständigen Dezernentin angekündigten Einmalzahlungen in Höhe von zweimal 300,00 EUR pro Tageskind helfen den betroffenen Tagesfamilien in dieser Situation nicht dauerhaft weiter, da die veralteten Vergütungssätze weder die aus der Betreuung der Tageskinder resultierenden Kosten decken, geschweige deren private Lebenshaltungskosten. Der Bundesverband der Kindertagespflege hat bereits im Jahr 2019 durch Modellrechnungen belegt, welche Mindestsätze in der Kindertagespflege erzielt werden müssen, damit in diesem Bereich ein wirtschaftliches Handeln möglich ist. Dem Mindestsatz liegt nicht nur nicht eine leistungsgerechte Vergütung der Tagesfamilien zugrunde, sondern auch die finanzielle Vorsorge zur Abdeckung von unternehmerischen Risiken. Bei einer Betreuung von fünf Tageskindern resultiert daraus ein Mindestsatz von EUR 7,50 pro Kind und Stunde. Betreuungsplätze in der Kindertagespflege sind im Vergleich zur Betreuung in Einrichtungen nicht nur deutlich günstiger, auch der Platzausbau ist in diesem Bereich erheblich schneller realisierbar, da die Betreuung zuhause in bereits bestehenden Immobilien erfolgen kann. Zwei bis drei Tagesfamilien ersetzen bereits eine Gruppe in deiner Krippe, für die zudem ein Mangel an Erzieherinnen und Erziehern besteht. Die Flexibilität in der Betreuung ist ein weiterer Vorteil gegenüber der Betreuung in Einrichtungen, mit der insbesondere der Bedarf an Nacht- und Randzeitenbetreuung in der Tagespflege besser abgedeckt werden kann. Hinzu kommen die wichtigen Aspekte der Integration und Inklusion. Beides kann in einer Kleingruppe der Kindertagespflege häufig besser gelingen als in einer Kita mit wechselnden Bezugsgruppen und einer größeren Anzahl von Kindern. Trotz dieser vielfältigen Vorteile in der Kindertagespflege liegt deren derzeitiger Anteil bei den U3-Betreuungsplätze in Frankfurt gerade einmal bei mageren 10 % und damit deutlich unter der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlenen Betreuungsquote von 30 %. Um dieses mit der Kindertagespflege verbundene Potential zu heben, müssen jedoch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bereits bestehende Plätze in der Tagespflege langfristig zu halten und neue Tagesfamilien hinzuzugewinnen. Dieser Ausbau der Kinderbetreuung muss zudem qualitativ hochwertig erfolgen, daher ist der Magistrat dazu aufgefordert, neben einer deutlichen Erhöhung der Betreuungsquote in diesem Bereich auch für die Bereitstellung der für eine erweiterte Grundqualifizierung der Kindertagespflegepersonen erforderlichen Mittel zu sorgen und die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2023 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.05.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 646 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIG
Sonstige:
AfD (NR 631 = Annahme, NR 646 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)ÖkoLinX-ELF (NR 631 = Prüfung und Berichterstattung, NR 646 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 646) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 631 = Annahme, NR 646 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (NR 631 = Prüfung und Berichterstattung, NR 646 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 09.05.2023
TO I, TOP 10
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 646 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (NR 631 = Annahme, NR 646 = P+B)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 646) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 631 = Annahme, NR 646 = P+B)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 11.05.2023
TO II, TOP 14
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 646 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFGartenparteiBFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUGartenparteiAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 646) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme)

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