Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Wasserhäuschen in Frankfurt sichern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: Warum und in welchem Umfang wurde die Pacht für die Wasserhäuschen im Frankfurter Stadtgebiet erhöht? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Erhöhung?
- Welche Maßnahmen wurden bisher seitens des Magistrats zum Erhalt und Förderung der Frankfurter Wasserhäuschen getroffen?
- Mit welchen Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen, die durch die Pachterhöhung existenziell gefährdet sind?
- Welche Gründe haben beim zuständigen Dezernenten zur Annahme geführt, dass die Pachterhöhung der Stadt für Radeberger keine Mietanpassungen bei den Wasserhäuschenbetreibern zur Folge haben könnte? Begründung: Die Frankfurter Wasserhäuschen haben in Frankfurt Kultstatus und erfreuen sich bei zahlreichen Frankfurterinnen und Frankfurtern größter Beliebtheit. Durch die aktuell im Raum stehende Pachterhöhung sehen viele Betreiber ihre Existenz bedroht und wollen den Betrieb ihres Wasserhäuschens einstellen. Radeberger verpachtet im Rhein-Main-Gebiet rund 80 Wasserhäuschen. Die Mietpreisanpassung soll ausschließlich aus der Pachterhöhung für die Grundstücke der Stadt, auf denen diese Wasserhäuschen stehen, resultieren. Wie hoch die Pachterhöhung für die Frankfurter Wasserhäuschen genau ist, ist bisher nicht bekannt und gilt es daher zu klären. Oberbürgermeister Peter Feldmann hat sich bereits solidarisch mit den von der städtischen Pachterhöhung betroffenen Betreibern der Wasserhäuschen gezeigt und ihnen seine Unterstützung zugesichert. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt jedoch den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen wird, ist bisher nicht bekannt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll nun das Gespräch mit Radeberger suchen, um gemeinsam noch einmal über die Pachterhöhung zu sprechen. Aus welchen Gründen der zuständige Dezernent annahm, dass eine Pachterhöhung für Radeberger keine zwangsläufige Erhöhung für die Pacht der Frankfurter Wasserhäuschen zur Folge haben könnte, ist nicht nachvollziehbar und gilt es daher dringend zu hinterfragen.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2018, NR 641
Betreff: Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: Warum und in welchem Umfang wurde die Pacht für die Wasserhäuschen im Frankfurter Stadtgebiet erhöht? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Erhöhung?
- Welche Maßnahmen wurden bisher seitens des Magistrats zum Erhalt und Förderung der Frankfurter Wasserhäuschen getroffen?
- Mit welchen Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen, die durch die Pachterhöhung existenziell gefährdet sind?
- Welche Gründe haben beim zuständigen Dezernenten zur Annahme geführt, dass die Pachterhöhung der Stadt für Radeberger keine Mietanpassungen bei den Wasserhäuschenbetreibern zur Folge haben könnte? Begründung: Die Frankfurter Wasserhäuschen haben in Frankfurt Kultstatus und erfreuen sich bei zahlreichen Frankfurterinnen und Frankfurtern größter Beliebtheit. Durch die aktuell im Raum stehende Pachterhöhung sehen viele Betreiber ihre Existenz bedroht und wollen den Betrieb ihres Wasserhäuschens einstellen. Radeberger verpachtet im Rhein-Main-Gebiet rund 80 Wasserhäuschen. Die Mietpreisanpassung soll ausschließlich aus der Pachterhöhung für die Grundstücke der Stadt, auf denen diese Wasserhäuschen stehen, resultieren. Wie hoch die Pachterhöhung für die Frankfurter Wasserhäuschen genau ist, ist bisher nicht bekannt und gilt es daher zu klären. Oberbürgermeister Peter Feldmann hat sich bereits solidarisch mit den von der städtischen Pachterhöhung betroffenen Betreibern der Wasserhäuschen gezeigt und ihnen seine Unterstützung zugesichert. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt jedoch den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen wird, ist bisher nicht bekannt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll nun das Gespräch mit Radeberger suchen, um gemeinsam noch einmal über die Pachterhöhung zu sprechen. Aus welchen Gründen der zuständige Dezernent annahm, dass eine Pachterhöhung für Radeberger keine zwangsläufige Erhöhung für die Pacht der Frankfurter Wasserhäuschen zur Folge haben könnte, ist nicht nachvollziehbar und gilt es daher dringend zu hinterfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2018Sie sind hierNRNR 641Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernSTVV-Antrag · FDP
- 3. Mai 2019BB 151Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
- 20. September 2019BB 359Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
- 7. Februar 2020BB 38Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
- 26. Juni 2020BB 299Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
- 4. Dezember 2020BB 650Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 139 WochenBB 186Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER