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Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichern

Vorlagentyp: NRFDP
139 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Begründung

Wasserhäuschen in Frankfurt sichern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: Warum und in welchem Umfang wurde die Pacht für die Wasserhäuschen im Frankfurter Stadtgebiet erhöht? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Erhöhung?
  2. Welche Maßnahmen wurden bisher seitens des Magistrats zum Erhalt und Förderung der Frankfurter Wasserhäuschen getroffen?
  3. Mit welchen Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen, die durch die Pachterhöhung existenziell gefährdet sind?
  4. Welche Gründe haben beim zuständigen Dezernenten zur Annahme geführt, dass die Pachterhöhung der Stadt für Radeberger keine Mietanpassungen bei den Wasserhäuschenbetreibern zur Folge haben könnte? Begründung: Die Frankfurter Wasserhäuschen haben in Frankfurt Kultstatus und erfreuen sich bei zahlreichen Frankfurterinnen und Frankfurtern größter Beliebtheit. Durch die aktuell im Raum stehende Pachterhöhung sehen viele Betreiber ihre Existenz bedroht und wollen den Betrieb ihres Wasserhäuschens einstellen. Radeberger verpachtet im Rhein-Main-Gebiet rund 80 Wasserhäuschen. Die Mietpreisanpassung soll ausschließlich aus der Pachterhöhung für die Grundstücke der Stadt, auf denen diese Wasserhäuschen stehen, resultieren. Wie hoch die Pachterhöhung für die Frankfurter Wasserhäuschen genau ist, ist bisher nicht bekannt und gilt es daher zu klären. Oberbürgermeister Peter Feldmann hat sich bereits solidarisch mit den von der städtischen Pachterhöhung betroffenen Betreibern der Wasserhäuschen gezeigt und ihnen seine Unterstützung zugesichert. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt jedoch den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen wird, ist bisher nicht bekannt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll nun das Gespräch mit Radeberger suchen, um gemeinsam noch einmal über die Pachterhöhung zu sprechen. Aus welchen Gründen der zuständige Dezernent annahm, dass eine Pachterhöhung für Radeberger keine zwangsläufige Erhöhung für die Pacht der Frankfurter Wasserhäuschen zur Folge haben könnte, ist nicht nachvollziehbar und gilt es daher dringend zu hinterfragen.

Inhalt

Antrag vom 28.08.2018, NR 641

Betreff: Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten: Warum und in welchem Umfang wurde die Pacht für die Wasserhäuschen im Frankfurter Stadtgebiet erhöht? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Erhöhung?
  2. Welche Maßnahmen wurden bisher seitens des Magistrats zum Erhalt und Förderung der Frankfurter Wasserhäuschen getroffen?
  3. Mit welchen Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen, die durch die Pachterhöhung existenziell gefährdet sind?
  4. Welche Gründe haben beim zuständigen Dezernenten zur Annahme geführt, dass die Pachterhöhung der Stadt für Radeberger keine Mietanpassungen bei den Wasserhäuschenbetreibern zur Folge haben könnte? Begründung: Die Frankfurter Wasserhäuschen haben in Frankfurt Kultstatus und erfreuen sich bei zahlreichen Frankfurterinnen und Frankfurtern größter Beliebtheit. Durch die aktuell im Raum stehende Pachterhöhung sehen viele Betreiber ihre Existenz bedroht und wollen den Betrieb ihres Wasserhäuschens einstellen. Radeberger verpachtet im Rhein-Main-Gebiet rund 80 Wasserhäuschen. Die Mietpreisanpassung soll ausschließlich aus der Pachterhöhung für die Grundstücke der Stadt, auf denen diese Wasserhäuschen stehen, resultieren. Wie hoch die Pachterhöhung für die Frankfurter Wasserhäuschen genau ist, ist bisher nicht bekannt und gilt es daher zu klären. Oberbürgermeister Peter Feldmann hat sich bereits solidarisch mit den von der städtischen Pachterhöhung betroffenen Betreibern der Wasserhäuschen gezeigt und ihnen seine Unterstützung zugesichert. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt jedoch den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen wird, ist bisher nicht bekannt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll nun das Gespräch mit Radeberger suchen, um gemeinsam noch einmal über die Pachterhöhung zu sprechen. Aus welchen Gründen der zuständige Dezernent annahm, dass eine Pachterhöhung für Radeberger keine zwangsläufige Erhöhung für die Pacht der Frankfurter Wasserhäuschen zur Folge haben könnte, ist nicht nachvollziehbar und gilt es daher dringend zu hinterfragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2018Sie sind hier
    NRNR 641Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichern
    STVV-Antrag · FDP
  2. 3. Mai 2019BB 151Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
  3. 20. September 2019BB 359Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
  4. 7. Februar 2020BB 38Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
  5. 26. Juni 2020BB 299Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
  6. 4. Dezember 2020BB 650Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht
  7. 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 139 WochenBB 186Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 24 · 18.09.2018
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 641 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurterBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 25.09.2018
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage NR 641 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 27.09.2018
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage NR 641 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 27 · 22.01.2019
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 641 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

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