Frankfurter Buchmesse: Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie Publikations- und Pressefreiheit gewährleisten!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, sich zur Meinungs-, Publikations- und Pressefreiheit zu bekennen und deren ungestörte Ausübung auf der Frankfurter Buchmesse zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um den Einfluss von Selbstzensur zu verhindern und die Grundrechte aller Bürger zu schützen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich vorbehaltlos und eindeutig zur grundgesetzlich verbrieften Meinungs-, Publikations- und Pressefreiheit zu bekennen und dafür Sorge zu tragen, dass deren ungestörte Ausübung auf der Frankfurter Buchmesse 2023 sowie in den Folgejahren gewährleistet ist.
Begründung
Seit den im Jahr 2017 auf der Frankfurter Buchmesse - maßgeblich durch linke und linksextreme Kräfte - verursachten Tumulten kommt es immer wieder zu Forderungen aus eben diesem Spektrum, der Frankfurter Buchmesse eine "Selbstzensur" aufzuerlegen, ohne dabei jedoch darzulegen, an welchen rechtsstaatlichen Prinzipien sich eine solche orientieren solle. Letzteres ist auch schlechterdings möglich, denn die im Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungs-, Publikations- und Pressefreiheit gilt für alle Deutschen. Und soweit diese Freiheiten im Rahmen der geltenden Gesetze wahrgenommen werden, können und dürfen sie von niemandem beschränkt oder gar unterdrückt werden. Nicht umsonst heißt es abschließend im Artikel 5.1 GG: "Eine Zensur findet nicht statt". Es obliegt also weder dem Magistrat noch der Deutungshoheit einzelner politischer Strömungen oder einer "woken Blase", darüber zu entscheiden, welche Meinungen und welche Publikationen auf der Frankfurter Buchmesse zulässig sind oder nicht, sondern ausschließlich der rechtssprechenden Gewalt. Denn grundgesetzlich verbriefte Rechte können nur dann ausgeübt werden, wenn sie auch von denjenigen zumindest toleriert werden, die in Wort und Schrift völlig anderer Meinung sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. April 2023 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.05.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme)