Widerrechtliche Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 beenden
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die widerrechtliche Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 zu beenden und die Liegenschaft vor weiteren Besetzungen zu sichern. Dies soll durch die Ablehnung der Anträge NR 19 und NR 45 sowie durch die Beauftragung des Magistrats geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine sinnvolle zukünftige Nutzung des Areals.
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Zu dieser Straße geht es weiter
In der Au — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailAntrag
Die Anträge NR 19 und NR 45 werden abgelehnt.
Der Magistrat wird stattdessen beauftragt, die seit fast vier Jahrzehnten andauernde widerrechtliche Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 unverzüglich zu beenden, die Liegenschaft vor weiteren Besetzungen zu sichern und der Stadtverordnetenversammlung Vorschläge für eine sinnvolle zukünftige Nutzung dieses Areals zu unterbreiten.
Begründung
Sowohl der Antrag NR 19 der CDU-Fraktion als auch der Antrag 45 der BFF-BIG-Fraktion versuchen, den bestehenden rechtswidrigen Zustand mit ungeeigneten Mitteln zu beenden. Eine Vermietung der Liegenschaft an die Besetzer würde letztendlich deren gesetzwidriges Verhalten belohnen. Damit würde ein Präzedenzfall geschaffen, der zur Besetzung auch anderer Immobilien geradezu herausfordert. Ein Wohnrecht kann nicht durch eine widerrechtliche Besetzung quasi ‚ersessen' werden. Hinzukommt, dass eine Vermietung an die Besetzer dazu geeignet ist, das Vertrauen der sich gesetzeskonform verhaltenden Mehrheit der Bürger in den Rechtsstaat zu untergraben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2021 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.06.2021 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 62 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 45) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und FREIE WÄHLER (NR 19 und NR 45 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 19, NR 45 und NR 62 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 62 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 45) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme)