Radinfrastruktur am Osthafenplatz
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Osthafenplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsbericht M 123/2018 wird in der vorliegenden Fassung unter folgenden Ergänzungen zugestimmt:
- Es werden ges chützte Radfahrstreifen eingeplant. Dies bedeutet, dass sie durch einen Überfahrschutz zur Fahrbahn für den motorisierten Verkehr getrennt sind, nicht nur durch eine weiße Linie.
- Die Schutzstreifen werden farblich vollflächig markiert.
- Der Magistrat prüft, wo weitere Fahrradständer angebracht werden können und nimmt diese Standorte in die Planungen auf. Begründung: Fahrradschutzstreifen verbessern die gefühlte und tatsächliche Sicherheit von Radfahrenden und räumen diesen im Straßenverkehr einen eigenen Bereich ein. Mehr Menschen steigen auf das Rad um. Fahrradschutzstreifen waren deshalb eine der Forderungen des Radentscheids Frankfurt, den mehr als 34.000 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Dem Wunsch der Bürger*innen nach einer sicheren Radverkehrsführung wird der Magistrat gerecht, indem er entsprechende Maßnahmen in seinen Planungen ergreift. In der Baumaßnahme sind zudem insgesamt lediglich elf Fahrradständer vorgesehen, obwohl in der Umgebung in absehbarer Zukunft viele neue Arbeitsplätze und Wohnungen entstehen. Durch einen Ausbau der Abstellmöglichkeiten wird sowohl das Pendeln mit dem Fahrrad als auch die Anreise zur nahegelegenen Straßenbahn an der Haltestelle Osthafenplatz mit dem Fahrrad attraktiver.
Inhalt
Antrag vom 09.08.2018, NR 628
Betreff: Radinfrastruktur am Osthafenplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsbericht M 123/2018 wird in der vorliegenden Fassung unter folgenden Ergänzungen zugestimmt:
- Es werden ges chützte Radfahrstreifen eingeplant. Dies bedeutet, dass sie durch einen Überfahrschutz zur Fahrbahn für den motorisierten Verkehr getrennt sind, nicht nur durch eine weiße Linie.
- Die Schutzstreifen werden farblich vollflächig markiert.
- Der Magistrat prüft, wo weitere Fahrradständer angebracht werden können und nimmt diese Standorte in die Planungen auf. Begründung: Fahrradschutzstreifen verbessern die gefühlte und tatsächliche Sicherheit von Radfahrenden und räumen diesen im Straßenverkehr einen eigenen Bereich ein. Mehr Menschen steigen auf das Rad um. Fahrradschutzstreifen waren deshalb eine der Forderungen des Radentscheids Frankfurt, den mehr als 34.000 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Dem Wunsch der Bürger*innen nach einer sicheren Radverkehrsführung wird der Magistrat gerecht, indem er entsprechende Maßnahmen in seinen Planungen ergreift. In der Baumaßnahme sind zudem insgesamt lediglich elf Fahrradständer vorgesehen, obwohl in der Umgebung in absehbarer Zukunft viele neue Arbeitsplätze und Wohnungen entstehen. Durch einen Ausbau der Abstellmöglichkeiten wird sowohl das Pendeln mit dem Fahrrad als auch die Anreise zur nahegelegenen Straßenbahn an der Haltestelle Osthafenplatz mit dem Fahrrad attraktiver.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.07.2018, M 123 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 15.08.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juli 2018MM 123Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 6: Osthafenplatz Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 9. August 2018Sie sind hierNRNR 628Radinfrastruktur am OsthafenplatzSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 628) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 123 = Ablehnung, NR 628 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 628) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)