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Sanierung des Grüneburgparks

Vorlagentyp: NRFDP
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Sanierung des Grüneburgparks einen Mittelweg zu finden zwischen der historischen Gestaltung durch den Landschaftsarchitekten Heinrich Siesmayer im 19. Jahrhundert einerseits und dem Erhalt der in den vergangenen Jahren sehr üppig gewachsenen Baum- und Grünbestand andererseits. Ziel muss es sein, die einstmalige Baumanordnung wieder stärker erkennbar werden zu lassen, sich historische Strukturen und Sichtbeziehungen zu nähern, ohne übermäßig in den mittlerweile gewachsenen Bestand einzugreifen. Begründung: Der Erhalt der wenigen denkmalgeschützten Parks im Frankfurter Stadtgebiet sollte hohe Priorität haben. Neben der ästhetischen Bedeutung und den Aspekten der Freizeitnutzung kommt den Parks auch eine ökologische Rolle zu, die im Zeitalter des Klimawandels von enormer Bedeutung ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Parks in Frankfurt zu erhalten und weiter zu entwickeln. Jedoch bedeutet dies nicht, dass denkmalgeschützte Parks wie der Grüneburgpark zu ökologischen Wildparks werden. Das Grünflächenamt hatte Ende 2011 ein Sanierungskonzept für den Grüneburgpark vorgeschlagen, das von einem Landschaftsarchitektenbüro in Zürich entworfen wurde. Die Bäume im Grüneburgpark sollten nach Aussagen des Architekten erhalten bleiben und damit den Parkcharakter unterstreichen. Mit dem Konzept wollte man zurück zu den perfekten Raumproportionen und Sichtachsen des englischen Landschaftsparks, den der Gartenkünstler Heinrich Siesmayer im späteren 19. Jahrhundert für die Bankiersfamilie Rotschild angelegt hatte. Der Grüneburgpark steht heute unter Denkmalschutz. Landesgartendenkmalpfleger dementieren die Aussage, dass der Denkmalschutz in einem Park mit Baumfällungen zu assoziieren ist. Ziel ist es primär eine kontinuierliche, gezielte Pflege des Grüneburgparks zu erreichen - daran sollte die Stadt Frankfurt festhalten.

Inhalt

Antrag vom 04.06.2013, NR 618

Betreff: Sanierung des Grüneburgparks Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Sanierung des Grüneburgparks einen Mittelweg zu finden zwischen der historischen Gestaltung durch den Landschaftsarchitekten Heinrich Siesmayer im 19. Jahrhundert einerseits und dem Erhalt der in den vergangenen Jahren sehr üppig gewachsenen Baum- und Grünbestand andererseits. Ziel muss es sein, die einstmalige Baumanordnung wieder stärker erkennbar werden zu lassen, sich historische Strukturen und Sichtbeziehungen zu nähern, ohne übermäßig in den mittlerweile gewachsenen Bestand einzugreifen.

Begründung: Der Erhalt der wenigen denkmalgeschützten Parks im Frankfurter Stadtgebiet sollte hohe Priorität haben. Neben der ästhetischen Bedeutung und den Aspekten der Freizeitnutzung kommt den Parks auch eine ökologische Rolle zu, die im Zeitalter des Klimawandels von enormer Bedeutung ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Parks in Frankfurt zu erhalten und weiter zu entwickeln. Jedoch bedeutet dies nicht, dass denkmalgeschützte Parks wie der Grüneburgpark zu ökologischen Wildparks werden. Das Grünflächenamt hatte Ende 2011 ein Sanierungskonzept für den Grüneburgpark vorgeschlagen, das von einem Landschaftsarchitektenbüro in Zürich entworfen wurde. Die Bäume im Grüneburgpark sollten nach Aussagen des Architekten erhalten bleiben und damit den Parkcharakter unterstreichen. Mit dem Konzept wollte man zurück zu den perfekten Raumproportionen und Sichtachsen des englischen Landschaftsparks, den der Gartenkünstler Heinrich Siesmayer im späteren 19. Jahrhundert für die Bankiersfamilie Rotschild angelegt hatte. Der Grüneburgpark steht heute unter Denkmalschutz. Landesgartendenkmalpfleger dementieren die Aussage, dass der Denkmalschutz in einem Park mit Baumfällungen zu assoziieren ist. Ziel ist es primär eine kontinuierliche, gezielte Pflege des Grüneburgparks zu erreichen - daran sollte die Stadt Frankfurt festhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2013Sie sind hier
    NRNR 618Sanierung des Grüneburgparks
    STVV-Antrag · FDP
  2. 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 425Sanierung des GrüneburgparksMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 24 · 17.06.2013
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 618 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 21 · 20.06.2013
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 618 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)

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