Anwendung des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes auf städtische Gesellschaften
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes auf städtische Gesellschaften Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 04.09.2013 und 29.01.2014 Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Zwischenbericht B 190/13 zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat:
- Über weitere Maßnahmen zur Gewinnung von weiblichem Führungspersonal zu berichten und dabei insbesondere auf den Bereich Wohnungsbau einzugehen, in dem ein Rückgang des Frauenanteils zu verzeichnen ist.
- Bei allen städtischen Gesellschaften, deren Töchter und den Eigenbetrieben auf die Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen hinzuwirken durch:
- a)Beschlüsse im Aufsichtsrat oder
- b)durch Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführerinnen und Geschäfts-führern.
- Bei Gesellschaften mit städtischer Minderheitsbeteiligung sollen die städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat daraufhin wirken, dass der Anteil von Frauen in den Führungspositionen im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung §828 vom 10.11.2012 kontinuierlich gesteigert wird.
- Für die Gewinnung geeigneter Führungskräfte soll auf der Geschäftsführungsebene professionelle Unterstützung von Beratungsunternehmen in Anspruch zu nehmen, die besondere Erfahrung in der Personalsuche von weiblichen Führungskräften haben.
- In künftigen Berichten eine differenzierte Darstellung des Frauenanteils nach den Führungsebenen Geschäftsführung, Abteilungsebene und Teamleitungsebene vorzunehmen.
- In den künftigen Berichten wird außerdem die Entwicklung des Frauenanteils in den Führungsebenen aller Eigenbetriebe und Unternehmen mit städtischer Beteiligung entsprechend Anlage A des Fragebogens gemäß §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung bezüglich Anzeigen nach § 26a der HGO dargestellt. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass es gelungen ist, den Frauenanteil in den Führungsebenen städtischer Gesellschaften teilweise zu steigern. Die aufgeführten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen, wie Telearbeitsplätze, flexible Arbeitszeitgestaltung und Kinderbetreuung sind uneingeschränkt zu begrüßen, sie reichen aber offenbar nicht aus, um Frauen für die Führungspositionen zu gewinnen und zu halten. Inzwischen haben viele größere Unternehmen diese Maßnahmen umgesetzt und bieten weitere Unterstützung an (z.B. für Kinderbetreuung während der Ferien und an Brückentagen). Der Wettbewerbsvorteil, der durch die Übernahme von Regelungen des Öffentlichen Dienstes für die städtischen Gesellschaften bislang Wirkung zeigte, ist nicht mehr gegeben. Es sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um im internationalen Wettbewerb, insbesondere um geeignetes weibliches Personal mithalten zu können. Zudem fehlt es in dem Zwischenbericht an Aussagen, was bisher konkret unternommen wurde, um Frauen für Führungspositionen zu gewinnen und dort ggf. zu halten. Alle zum Thema veröffentlichen Erkenntnisse zeigen, welche Schlüsselfunktion die vorhandenen Führungskräfte bei der Gewinnung und Förderung von Frauen für Führungspositionen haben. Da diese, wie auch dieser Bericht erneut belegt, an entscheidender Stelle überwiegend Männer sind, verfängt bei der Personalauswahl - weitgehend unbewusst - u.a. der "Ähnlichkeitseffekt" (s.a. Personalauswahl II, Internationale Forschungsergebnisse zum Verhalten und zu Merkmalen von Interviewern und Bewerbern, Arnulf Weuster, Gabler 2012) zu Lasten der Entscheidung für Frauen. Im Rahmen der diesjährigen Veranstaltung FrauenMachtKarriere in der Kooperation von IHK und Stadt Frankfurt am Main bildete diese Problematik einen der Schwerpunkte. Die Inanspruchnahme von Beratung auf diesem speziellen Geschäftsfeld tätiger Unternehmen kann hier neue Potenziale erschließen. Die städtischen Gesellschaften übernehmen und gestalten bedeutende Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Zur bestmöglichen Besetzung deren Leitungspositionen sollten alle Anstrengungen unternommen werden, den Gleichstellungsgrundsatz und eine bestmögliche Besetzung zu verwirklichen.
Inhalt
Antrag vom 03.06.2013, NR 616
Betreff: Anwendung des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes auf städtische Gesellschaften Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 04.09.2013 und 29.01.2014 Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Zwischenbericht B 190/13 zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat:
- Über weitere Maßnahmen zur Gewinnung von weiblichem Führungspersonal zu berichten und dabei insbesondere auf den Bereich Wohnungsbau einzugehen, in dem ein Rückgang des Frauenanteils zu verzeichnen ist.
- Bei allen städtischen Gesellschaften, deren Töchter und den Eigenbetrieben auf die Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen hinzuwirken durch:
- a)Beschlüsse im Aufsichtsrat oder
- b)durch Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführerinnen und Geschäfts-führern.
- Bei Gesellschaften mit städtischer Minderheitsbeteiligung sollen die städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat daraufhin wirken, dass der Anteil von Frauen in den Führungspositionen im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung §828 vom 10.11.2012 kontinuierlich gesteigert wird.
- Für die Gewinnung geeigneter Führungskräfte soll auf der Geschäftsführungsebene professionelle Unterstützung von Beratungsunternehmen in Anspruch zu nehmen, die besondere Erfahrung in der Personalsuche von weiblichen Führungskräften haben.
- In künftigen Berichten eine differenzierte Darstellung des Frauenanteils nach den Führungsebenen Geschäftsführung, Abteilungsebene und Teamleitungsebene vorzunehmen.
- In den künftigen Berichten wird außerdem die Entwicklung des Frauenanteils in den Führungsebenen aller Eigenbetriebe und Unternehmen mit städtischer Beteiligung entsprechend Anlage A des Fragebogens gemäß §§ 2 und 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung bezüglich Anzeigen nach § 26a der HGO dargestellt. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass es gelungen ist, den Frauenanteil in den Führungsebenen städtischer Gesellschaften teilweise zu steigern. Die aufgeführten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen, wie Telearbeitsplätze, flexible Arbeitszeitgestaltung und Kinderbetreuung sind uneingeschränkt zu begrüßen, sie reichen aber offenbar nicht aus, um Frauen für die Führungspositionen zu gewinnen und zu halten. Inzwischen haben viele größere Unternehmen diese Maßnahmen umgesetzt und bieten weitere Unterstützung an (z.B. für Kinderbetreuung während der Ferien und an Brückentagen). Der Wettbewerbsvorteil, der durch die Übernahme von Regelungen des Öffentlichen Dienstes für die städtischen Gesellschaften bislang Wirkung zeigte, ist nicht mehr gegeben. Es sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um im internationalen Wettbewerb, insbesondere um geeignetes weibliches Personal mithalten zu können. Zudem fehlt es in dem Zwischenbericht an Aussagen, was bisher konkret unternommen wurde, um Frauen für Führungspositionen zu gewinnen und dort ggf. zu halten. Alle zum Thema veröffentlichen Erkenntnisse zeigen, welche Schlüsselfunktion die vorhandenen Führungskräfte bei der Gewinnung und Förderung von Frauen für Führungspositionen haben. Da diese, wie auch dieser Bericht erneut belegt, an entscheidender Stelle überwiegend Männer sind, verfängt bei der Personalauswahl - weitgehend unbewusst - u.a. der "Ähnlichkeitseffekt" (s.a. Personalauswahl II, Internationale Forschungsergebnisse zum Verhalten und zu Merkmalen von Interviewern und Bewerbern, Arnulf Weuster, Gabler 2012) zu Lasten der Entscheidung für Frauen. Im Rahmen der diesjährigen Veranstaltung FrauenMachtKarriere in der Kooperation von IHK und Stadt Frankfurt am Main bildete diese Problematik einen der Schwerpunkte. Die Inanspruchnahme von Beratung auf diesem speziellen Geschäftsfeld tätiger Unternehmen kann hier neue Potenziale erschließen. Die städtischen Gesellschaften übernehmen und gestalten bedeutende Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Zur bestmöglichen Besetzung deren Leitungspositionen sollten alle Anstrengungen unternommen werden, den Gleichstellungsgrundsatz und eine bestmögliche Besetzung zu verwirklichen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 190
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2013BB 190a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
- 3. Juni 2013Sie sind hierNRNR 616Anwendung des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes auf städtische GesellschaftenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 22. April 2014BB 127a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
- 22. April 2016BB 113a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
- 23. April 2019BB 128a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
- 13. Juni 2022BB 246a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
- 2. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 631 WochenBB 198a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen RÖMER (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 190 = Kenntnis, NR 616 = Ablehnung) Piraten (B 190 = Kenntnis, NR 616 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 190 = Zurückweisung, NR 616 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER