Rekommunalisierung des Busverkehrs konsequent fortsetzen - Linienbündel A (neu) direkt vergeben
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
konsequent fortsetzen - Linienbündel A (neu) direkt vergeben Die Stadtverordnetenversammlung möge die Magistratsvorlage M 92/2018 mit folgenden Änderungen beschließen: Abs. 1: Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel A (neu) mit den Buslinien 56, 60, 71, 72, 73 , n3, n4 ab dem 13.12.2020 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. Abs. 3: Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, mit der ICB den erforderlichen Verkehrsvertrag abzuschließen. Die Begründung und die Anlagen werden entsprechend angepasst. Begründung: Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht einem Wettbewerb unterworfen werfen. Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der ICB zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der Mitarbeiter*innen.
Inhalt
Antrag vom 07.06.2018, NR 594
Betreff: Rekommunalisierung des Busverkehrs konsequent fortsetzen - Linienbündel A (neu) direkt vergeben Die Stadtverordnetenversammlung möge die Magistratsvorlage M 92/2018 mit folgenden Änderungen beschließen: Abs. 1: Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel A (neu) mit den Buslinien 56, 60, 71, 72, 73 , n3, n4 ab dem 13.12.2020 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben. Abs. 3: Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, mit der ICB den erforderlichen Verkehrsvertrag abzuschließen. Die Begründung und die Anlagen werden entsprechend angepasst.
Begründung: Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht einem Wettbewerb unterworfen werfen. Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der ICB zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der Mitarbeiter*innen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 92 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.06.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2018MM 92Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels A (neu) für die Jahre 2020 - 2029Magistratsvortrag
- 7. Juni 2018Sie sind hierNRNR 594Rekommunalisierung des Busverkehrs konsequent fortsetzen - Linienbündel A (neu) direkt vergebenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 92 = Ablehnung, NR 594 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)