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Mietpreisbindung für auslaufende Sozialwohnungen

Vorlagentyp: NRLINKE
3 Sitzungen
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Begründung

Sozialwohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, - Eine unmittelbare Fortführung der Mietpreisbindung für alle aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen der ABG Frankfurt Holding zu beschließen, bis diese der Sozialbindung wieder zugeführt werden können. - Die Sozialbindung für die bisherigen Sozialwohnungen in der Sudermannstraße, Stefan-Zweig-Straße, Franz-Kafka-Straße, Franz-Werfel-Straße, Selma-Lagerlöf-Straße und Ricarda-Huch-Straße aufrecht zu erhalten. Begründung: Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, können sich oftmals die folgende Mieterhöhung nicht leisten. Dies hat zur Folge, dass sie ihre Wohnung räumen müssen. Ein Beispiel für Betroffene sind die Mieterinnen und Mieter der ABG Frankfurt Holding in der Platensiedlung. Diese erhielten ein Schreiben, in dem ihnen das Ende der öffentlichen Förderung und eine daraus resultierende Mieterhöhung angekündigt wurde. Zwar sollen die Wohnungen wieder der Sozialbindung zugeführt werden, jedoch erst nachdem diese freigeworden sind. Durch diese Regelung in den Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum können die jetzigen Mieter nicht ihren Wohnungen verbleiben. Durch eine Ausnahmeregelung nach Punkt 12 in den Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum ist eine unmittelbare Fortführung der Mietpreisbindung jedoch möglich. Hierdurch könnten die bisherigen Mieter in ihren Wohnungen verbleiben und diese nach Auszug der Sozialbindung wieder zugeführt werden.

Inhalt

Antrag vom 14.06.2016, NR 55

Betreff: Mietpreisbindung für auslaufende Sozialwohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, - Eine unmittelbare Fortführung der Mietpreisbindung für alle aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen der ABG Frankfurt Holding zu beschließen, bis diese der Sozialbindung wieder zugeführt werden können. - Die Sozialbindung für die bisherigen Sozialwohnungen in der Sudermannstraße, Stefan-Zweig-Straße, Franz-Kafka-Straße, Franz-Werfel-Straße, Selma-Lagerlöf-Straße und Ricarda-Huch-Straße aufrecht zu erhalten.

Begründung: Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, können sich oftmals die folgende Mieterhöhung nicht leisten. Dies hat zur Folge, dass sie ihre Wohnung räumen müssen. Ein Beispiel für Betroffene sind die Mieterinnen und Mieter der ABG Frankfurt Holding in der Platensiedlung. Diese erhielten ein Schreiben, in dem ihnen das Ende der öffentlichen Förderung und eine daraus resultierende Mieterhöhung angekündigt wurde. Zwar sollen die Wohnungen wieder der Sozialbindung zugeführt werden, jedoch erst nachdem diese freigeworden sind. Durch diese Regelung in den Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum können die jetzigen Mieter nicht ihren Wohnungen verbleiben. Durch eine Ausnahmeregelung nach Punkt 12 in den Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum ist eine unmittelbare Fortführung der Mietpreisbindung jedoch möglich. Hierdurch könnten die bisherigen Mieter in ihren Wohnungen verbleiben und diese nach Auszug der Sozialbindung wieder zugeführt werden.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 15.06.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2016 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 2 · 04.07.2016
TO I, TOP 10
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 55 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 9
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO II, TOP 2
Erledigt
Die Vorlage NR 55 wird für erledigt erklärt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.07.2016
TO II, TOP 8
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 55 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 380,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung