Die Linie U 5 darf nicht zur Umsteigebahn werden
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werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Linie U 5 wird nicht an der Konstablerwache gekappt und wird weiterhin über Römer und Willy-Brandt-Platz zum Hauptbahnhof (und später zum Europaviertel) geführt.
- Die Haltestellen ab Alleenring nach Norden werden gemäß der Vorlage M 139/06 barrierefrei umgebaut.
- Die neu bestellten U-Bahnwagen werden zuerst als Ersatz der überalterten U-Bahnwagen vom Typ U 2 aus den Jahren 1968 ff. verwendet.
- Das dadurch gewonnene Zeitfenster wird dadurch genutzt, dass der Magistrat prüft und berichtet, wie das Ziel des barrierefreien Zugangs zur U 5 bei den beiden verbliebenen Haltestellen mit dem Ziel der umsteigefreien Weiterführung der U 5 Richtung Hauptbahnhof vereinbart werden kann. Dabei ist die Anschaffung einer Serie von Fahrzeugen mit Klappstufen und die damit verbundene Möglichkeit auch zu prüfen, die Bahnsteige nicht auf ganzer Fahrzeuglänge erhöhen zu müssen. Begründung: Die Linie U 5 wurde bereits einmal (mit Inbetriebnahme der Linie U 4) zur Konstablerwache zurückgenommen. Diese Maßnahme stieß bereits damals auf den massiven Protest der Betroffenen. Nachdem es anderthalb Jahrzehnte später durch den Druck aller im Stadtparlament vertretenen Fraktionen endlich gelungen war, die Linie U 5 erneut zum Hauptbahnhof durchzuführen, wurde dies von allen Beteiligten mit großer Erleichterung registriert. Die angebliche technische Unmöglichkeit dieser Maßnahme hatte sich inzwischen als Phantomargument erwiesen. Die erneute Kappung der U 5 an der Konstablerwache mit den damit verbundenen Umsteigezwängen - insbesondere zur zweifachen Rolltreppenbenutzung bei der Fahrt stadtauswärts - wäre ein reiner Schildbürgerstreich. Dies gilt umso mehr, als die Besiedlung im Einzugsbereich der Linie U 5 immer mehr zugenommen hat und weiter zunehmen wird. Außerdem ist die Verlängerung der U 5 zum Frankfurter Berg geplant, was die Inanspruchnahme der U 5 weiter steigern wird. Durch den Rückbau zur Straßenbahn würde - wegen der schmäleren Straßenbahnfahrzeuge im Vergleich zu Stadtbahnwagen - die Kapazität der U 5 nicht in dem notwendigen Maß vergrößert werden können. Überdies wurden den Einwohnern der Neubaugebiete im Einzugsbereich der U 5 zum Zeitpunkt des Bezuges ihrer Wohnungen eine direkte Verbindung zum Hauptbahnhof in Aussicht gestellt.
Inhalt
Antrag vom 16.05.2007, NR 455
Betreff: Die Linie U 5 darf nicht zur Umsteigebahn werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Linie U 5 wird nicht an der Konstablerwache gekappt und wird weiterhin über Römer und Willy-Brandt-Platz zum Hauptbahnhof (und später zum Europaviertel) geführt.
- Die Haltestellen ab Alleenring nach Norden werden gemäß der Vorlage M 139/06 barrierefrei umgebaut.
- Die neu bestellten U-Bahnwagen werden zuerst als Ersatz der überalterten U-Bahnwagen vom Typ U 2 aus den Jahren 1968 ff. verwendet.
- Das dadurch gewonnene Zeitfenster wird dadurch genutzt, dass der Magistrat prüft und berichtet, wie das Ziel des barrierefreien Zugangs zur U 5 bei den beiden verbliebenen Haltestellen mit dem Ziel der umsteigefreien Weiterführung der U 5 Richtung Hauptbahnhof vereinbart werden kann. Dabei ist die Anschaffung einer Serie von Fahrzeugen mit Klappstufen und die damit verbundene Möglichkeit auch zu prüfen, die Bahnsteige nicht auf ganzer Fahrzeuglänge erhöhen zu müssen. Begründung: Die Linie U 5 wurde bereits einmal (mit Inbetriebnahme der Linie U 4) zur Konstablerwache zurückgenommen. Diese Maßnahme stieß bereits damals auf den massiven Protest der Betroffenen. Nachdem es anderthalb Jahrzehnte später durch den Druck aller im Stadtparlament vertretenen Fraktionen endlich gelungen war, die Linie U 5 erneut zum Hauptbahnhof durchzuführen, wurde dies von allen Beteiligten mit großer Erleichterung registriert. Die angebliche technische Unmöglichkeit dieser Maßnahme hatte sich inzwischen als Phantomargument erwiesen. Die erneute Kappung der U 5 an der Konstablerwache mit den damit verbundenen Umsteigezwängen - insbesondere zur zweifachen Rolltreppenbenutzung bei der Fahrt stadtauswärts - wäre ein reiner Schildbürgerstreich. Dies gilt umso mehr, als die Besiedlung im Einzugsbereich der Linie U 5 immer mehr zugenommen hat und weiter zunehmen wird. Außerdem ist die Verlängerung der U 5 zum Frankfurter Berg geplant, was die Inanspruchnahme der U 5 weiter steigern wird. Durch den Rückbau zur Straßenbahn würde - wegen der schmäleren Straßenbahnfahrzeuge im Vergleich zu Stadtbahnwagen - die Kapazität der U 5 nicht in dem notwendigen Maß vergrößert werden können. Überdies wurden den Einwohnern der Neubaugebiete im Einzugsbereich der U 5 zum Zeitpunkt des Bezuges ihrer Wohnungen eine direkte Verbindung zum Hauptbahnhof in Aussicht gestellt.Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2007, NR 440 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2007
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Mai 2007 brachte SPD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 14 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf14 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 440 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 454 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 455 wird zurückgestellt, bis der Bericht des Magistrats zu der Vorlage NR 440 vorliegt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 456 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (NR 440, NR 454 und NR 456 = Annahme, NR 455 = Ablehnung) REP (NR 440, NR 455 und NR 456 = Annahme, NR 454 = Ziffer 1. bis 3. Anlehnung, Ziffer 4. Annahme) NPD (NR 440 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 440 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 454 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 455 wird zurückgestellt, bis der Bericht des Magistrats zu der Vorlage NR 440 vorliegt. 4. Die Vorlage NR 456 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung der Vorlage NR 455) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 440, NR 455 und NR 456 = Annahme, NR 454 = Ziffern 1. bis 3. Ablehnung, Ziffer 4. Annahme) NPD (NR 440, NR 454 und NR 456 = Enthaltung, NR 455 = Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (NR 440 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, NR 454 und NR 455 = Ablehnung, NR 456 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 440 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 454 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 455 wird zurückgestellt, bis der Bericht des Magistrats zu der Vorlage NR 440 vorliegt. 4. Die Vorlage NR 456 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen SPD (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen SPD und BFF (= Annahme), NPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und REP gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen SPD, FDP, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 455 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage M 139 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 438 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage OA 1152 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Rinn, Becker, Klingelhöfer, Hanisch und Holtz sowie von Stadtrat Sikorski dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz; NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Holtz gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, 4 FDP und REP gegen LINKE., 2 FDP, FAG, FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Ablehnung) zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Holtz gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme); NPD (= Enthaltung)