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Tempolimit auf stadtnahen Autobahnen

Vorlagentyp: NRFDP
3 SitzungenAbgelehnt

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Autobahnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Hessischen Verkehrsministerium dafür einzusetzen, dass dieser prüft und berichtet, ob und an welchen stadtnahen Abschnitten der A 5, der A 66 und der A 661 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Reduzierung der Lärmbelastung sinnvoll und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben möglich ist. Begründung: Zweifelsohne kommt dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, insbesondere in der Nacht, eine hohe Bedeutung zu. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen unterliegt jedoch der Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsordnung und der Lärmschutzrichtlinie Straßenverkehr. Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen kommen rein rechtlich nur dann in Betracht, wenn die festgelegten Richtwerte tatsächlich überschritten werden. Des Weiteren sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen nur sehr bedingt tauglich, die Lärmbelastung zu reduzieren, da der Lärmmittelungspegel vor allem durch den LKW-Anteil dominiert wird. Da für Nutzfahrzeuge bereits heute entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten, führt ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen häufig nicht zu einer wahrnehmbaren Lärmminderung. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, inwiefern und an welchen Abschnitten der stadtnahen Autobahnen ein Tempolimit überhaupt geeignet ist, um die Lärmbelastung zu reduzieren.

Inhalt

Antrag vom 05.11.2012, NR 442

Betreff: Tempolimit auf stadtnahen Autobahnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Hessischen Verkehrsministerium dafür einzusetzen, dass dieser prüft und berichtet, ob und an welchen stadtnahen Abschnitten der A 5, der A 66 und der A 661 eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Reduzierung der Lärmbelastung sinnvoll und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben möglich ist.

Begründung: Zweifelsohne kommt dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, insbesondere in der Nacht, eine hohe Bedeutung zu. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen unterliegt jedoch der Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsordnung und der Lärmschutzrichtlinie Straßenverkehr. Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen kommen rein rechtlich nur dann in Betracht, wenn die festgelegten Richtwerte tatsächlich überschritten werden. Des Weiteren sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen nur sehr bedingt tauglich, die Lärmbelastung zu reduzieren, da der Lärmmittelungspegel vor allem durch den LKW-Anteil dominiert wird. Da für Nutzfahrzeuge bereits heute entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten, führt ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen häufig nicht zu einer wahrnehmbaren Lärmminderung. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, inwiefern und an welchen Abschnitten der stadtnahen Autobahnen ein Tempolimit überhaupt geeignet ist, um die Lärmbelastung zu reduzieren.Hauptvorlage: Antrag vom 01.10.2012, NR 390 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.11.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. November 2012 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.11.2012 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 06.11.2012
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 398 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 422 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 267 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage OA 284 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
LinkePiratenRömer
Ablehnung:
FDPFreie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 6. SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 398); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 13.11.2012
TO I, TOP 24
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 398 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 422 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 267 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömer
Ablehnung:
FDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 398) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 390, NR 398, NR 422, OA 267 und OA 284 = Annahme, NR 442 = Ablehnung) NPD (NR 390, NR 398, NR 422, NR 442, OA 267 und OA 284 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 15.11.2012
TO II, TOP 13
Abgelehnt
Punkt 4: Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 398 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 422 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 267 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Der Vorlage OA 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 390 zugestimmt. 8. Der Vorlage OA 88 wird mit im Rahmen der Vorlage NR 390 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömerÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 398) zu 7. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 390, NR 398, NR 422, NR 442, OA 267 und OA 284 = Annahme)

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